Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
VW Skandal - Klage gegen Audi: Schiedsgutachter bestätigt Erfolgsaussichten, Landgericht Bochum ist unbeachtlich
Lahr (ots)
Die ARAG Rechtsschutzversicherung beruft sich zu Unrecht auf mangelnde Erfolgsaussichten. In dem VW-Abgasskandal bescheinigt ein zweiter Schiedsgutachter die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Händler und gegen die Audi AG und widerspricht damit der Ansicht der ARAG Rechtsschutzversicherung und des Landgerichts Bochum, dass keine Erfolgsaussichten bestehen würden. Genau das Gegenteil ist der Fall.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehrere tausend VW-Geschädigte vertritt, hat bei der ARAG Rechtsschutzversicherung zahlreiche Deckungsanfragen gestellt. Überwiegend lehnt die ARAG Rechtsschutzversicherung die Deckung mit der Begründung ab, es würden keine Erfolgsaussichten bestehen. So auch bei einem Käufer eines Audi A4. Daraufhin hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gemäß den Versicherungsbedingungen beantragt, ein Schiedsgutachterverfahren durchzuführen. Der Schiedsgutachter wurde von der Rechtsanwaltskammer benannt und entscheidete unabhängig und nach freiem Gewissen über die Erfolgsaussichten.
Nachdem bereits ein erster Schiedsgutachter das Folgende bescheinigt hat:
"Der Versicherungsnehmer legt eine, wie selten, gründliche und erkennbar erschöpfende Bearbeitung aller für diesen Streitfall relevanten Aspekte vor.
Damit besteht zumindest gute Möglichkeit, und damit eben auch Erfolgsaussicht, dass die Gerichte in den argumentativ umstrittenen Fragen (Beginn der Verjährungsfrist, Dauer der Gewährleistung, Zurechnung von Tatbestandsmerkmalen zwischen Verkäufer und Hersteller) eine verbraucherfreundliche und damit auch für den Versicherungsnehmer günstige Haltung einnehmen.",
kommt ein zweiter Schiedsgutachter ebenfalls zu dem Ergebnis, dass Erfolgsaussichten bei der Klage gegen den Händler und gegen Audi bestehen. Der Schiedsgutachter teilt dazu mit:
1. Das Fahrzeug weist einen Sachmangel aus. 2. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde keine Verjährung geltend gemacht. 3. Ein Rücktritt sei möglich. Der Schiedsgutachter zieht insbesondere in Zweifel, ob die Auffassung des Landgerichts Bochum zutreffend ist und teilt mit, dass obergerichtliche gefestigte Rechtsprechung diesbezüglich nicht vorliegt. Für den Schiedsgutachter spielt die Ansicht des Richters in Bochum keine Rolle. 4. Die Inanspruchnahme der Audi AG sei möglich.
Damit teilt der Schiedsgutachter die Auffassung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Insbesondere ist anzumerken, dass es noch kein Urteil des Landgerichts Bochum gibt, wie es vielfach in den Medien berichtet wird. Vielmehr hat der dortige Richter lediglich seine vorläufige Rechtsauffassung kundgetan. Insbesondere hat das Gericht die maßgeblichen Aspekte noch nicht berücksichtigt. Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass hierzu auch durchaus eine andere Rechtsauffassung vertreten werden könne. Das Landgericht Bochum ist also selbst der Ansicht, dass ein Rücktritt durch die Obergerichte anerkannt werden kann. Nicht berücksichtigt wurde der Einwand des dortigen Klägers, dass das Fahrzeug derzeit unverkäuflich ist und vorliegend bewusst ein besonders umweltfreundliches Fahrzeug (Blue Motion) erworben wurde.
Damit ist klar, dass die Rechtsaufassung des Landgerichts Bochum so nicht haltbar ist, da sich das Gericht offensichtlich nicht hinreichend mit dem Sachverhalt auseinander gesetzt hat. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Obergerichte Urteile von Landgerichten aufheben.
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