Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
VW Skandal Sensationsurteile - Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilt in 3 Urteilen Händler zur Neulieferung eines Audi A 3, eine VW Sharan und eines VW Touran ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung
Lahr (ots)
Erstmals hat ein Oberlandesgericht im Abgasskandal in 3 Urteilen zur Neulieferung eines Fahrzeugs verurteilt, ohne dass der Geschädigte eine Nutzungsentschädigung bezahlen muss. In drei von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hat das Oberlandesgericht zwei verschiedene VW- Händler zur Neulieferung verschiedener Fahrzeuge verurteilt Zug um Zug gegen Rückgabe des jeweiligen Fahrzeugs, welches von der Volkswagen AG mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen wurde. Damit sind die Geschädigten über Jahre kostenlos ihr Fahrzeug gefahren und erhalten nunmehr ein neues Fahrzeug.
In dem Verfahren 13 U 167/17 vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hat das Oberlandesgericht den Händler zur Neulieferung eines Audi A3 verurteilt. Zuvor hatte der Geschädigte beim Landgericht Konstanz, B 2 O 31/17 eine Klage auf Neulieferung erhoben, die abgewiesen wurde. Das Landgericht war der Ansicht, dass eine Klage auf Neulieferung deshalb keinen Erfolg habe, weil das Update zumutbar sei. Die Kosten für das Aufspielen des Updates seien erheblich geringer als die Neulieferung eines neuen Pkw, weshalb dem Händler die Lieferung eines neuen Fahrzeugs im Tausch gegen das Manipulierte unzumutbar sei. Dieser Ansicht erteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe nunmehr eine Absage. Es hob das Urteil des Landgerichts Konstanz auf und verurteilte den Händler zur Neulieferung des Audi A3. Das Oberlandesgericht urteilte, dass die Neulieferung wegen eines Modellwechsels nicht unmöglich sei. Das neue Modell des Audi A 3 entspreche vertraglich noch dem alten Modell. Auch sei die Nachlieferung nicht unzumutbar. Im Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens stand das Update noch nicht zur Verfügung, sodass ausschließlich die Nachlieferung des neuen Fahrzeugs als Anspruch erfüllt werden konnte. Die Nachbesserung war zu diesem Zeitpunkt gar nicht möglich. Der Kläger hatte das Fahrzeug bereits 2009 von einem Händler erworben. Es weist derzeit einen Kilometerstand von ca. 200.000 km auf. Dieses manipulierte Fahrzeug muss er zurückgeben, für die Nutzung muss er jedoch keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Er ist daher das manipulierte Fahrzeug 10 Jahre kostenlos gefahren.
In dem Verfahren 13 U 144/17 vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hat das Oberlandesgericht den Händler zur Neulieferung eines VW Sharan verurteilt. Zuvor hatte der Geschädigte beim Landgericht Konstanz, D 2 O 418/16 eine Klage auf Neulieferung erhoben, die abgewiesen wurde. Das Landgericht war der Ansicht, dass eine Klage auf Neulieferung deshalb keinen Erfolg habe, weil das Update zumutbar sei. Die Kosten für das Aufspielen des Updates seien erheblich geringer als die Neulieferung eines neuen Pkw, weshalb dem Händler die Lieferung eines neuen Fahrzeugs im Tausch gegen das Manipulierte unzumutbar sei. Dieser Ansicht erteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe nunmehr eine Absage. Es hob das Urteil des Landgerichts Konstanz auf und verurteilte den Händler zur Neulieferung des VW Sharan. Das Oberlandesgericht urteilte, dass die Neulieferung wegen eines Modellwechsels nicht unmöglich sei. Das neue Modell des VW Sharan entspreche vertraglich noch dem alten Modell. Auch sei die Nachlieferung nicht unzumutbar. Im Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens stand das Update noch nicht zur Verfügung, sodass ausschließlich die Nachlieferung des neuen Fahrzeugs als Anspruch erfüllt werden konnte. Die Nachbesserung war zu diesem Zeitpunkt gar nicht möglich. Der Kläger hatte das Fahrzeug bereits 2011 von einem Händler erworben. Es weist derzeit einen Kilometerstand von ca. 160.000 km auf. Dieses manipulierte Fahrzeug muss er zurückgeben, für die Nutzung muss er jedoch keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Er ist daher das manipulierte Fahrzeug 8 Jahre kostenlos gefahren.
In dem Verfahren 13 U 16/18 vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hat das Oberlandesgericht den Händler zur Neulieferung eines VW Touran verurteilt. Vorausgegangen war ein Verfahren vor dem Landgericht Offenburg, 3 O 240/16. Bereits dort wurde der Händler zur Neulieferung verurteilt. Dagegen legte der Händler Berufung ein, mit dem Ziel der Klageabweisung. Diese Berufung wurde durch das Oberlandesgericht zurückgewiesen mit denselben Argumenten wie bei den anderen beiden Verfahren. Damit erhält die Klägerin einen neuen Touran. Sie hatte das Fahrzeug bereits 2013 von einem Händler erworben. Es weist derzeit einen Kilometerstand von ca. 130.000 km auf. Dieses manipulierte Fahrzeug muss sie zurückgeben, für die Nutzung muss sie jedoch keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Sie ist daher das manipulierte Fahrzeug 8 Jahre kostenlos gefahren.
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Hinweisbeschluss erst kürzlich auf die Seite der VW Geschädigten gestellt und die Rechtsansicht geäußert, dass die Neulieferung eines Fahrzeugs nicht mit der Begründung verweigert werden kann, dass zwischenzeitlich ein Modellwechsel eingetreten ist. Diese Vorgabe des Bundesgerichtshofs hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinen Urteilen folgerichtig aufgegriffen und kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass auch bei einem 10 Jahre alten Audi A3 bzw. bei einem 8 Jahre alten VW Sharan keine Unmöglichkeit aufgrund verschiedener Modellwechsel vorliegt und eine Nachlieferung möglich ist.
Die Urteile sind deshalb von besonderer Bedeutung, weil Sie Einfluss auf tausende Verfahren im Abgasskandal haben können. Dies gilt insbesondere für die Verfahren gegen VW und Audi wegen den 3 Liter Fahrzeugen und für Verfahren gegen Daimler. Hier droht den Konzernen eine Klageflut mit Millionenforderungen der Kunden.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der die Verfahren federführend führt und mehr als 10.000 Klagen bundesweit im Abgasskandal erhoben hat, teilt mit: "Es ist ein weiterer Meilenstein in der Aufarbeitung des VW-Skandals. Als eine der wenigen Kanzleien bundesweit haben wir von Beginn an die Rechtsansicht vertreten, dass Neuwagenkäufer einen Anspruch auf Neulieferung ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung haben. Diese wurden bis zu dem Hinweis des Bundesgerichtshofs überwiegend durch die Untergerichte abgewiesen. Nachdem der Bundesgerichtshof sich jetzt auf die Seiten der Geschädigten gestellt hat, ziehen die Untergerichte nach. Die Rechtsprechung hat sich Gunsten der VW Geschädigten gewendet. Für die Geschädigten ist es eine Genugtuung, dass sie zu ihrem Recht kommen. Weitere Geschädigte sollten die Chance nutzen und eine Einzelklage erheben, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Diejenigen, die rechtsschutzversichert sind und sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, sollten sich dort bis zum 30.09.2019 aus dem Register der Musterfeststellungsklage austragen und eine Einzelklage erheben. Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung sollten sich in das Register der Musterfeststellungsklage eintragen. Dies ist noch bis zum 29.09.2019 möglich, da am 30.09.2019 die erste mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Braunschweig stattfinden soll."
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer führen in einer Spezialgesellschaft die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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