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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Porsche, Audi Abgasskandal - immer mehr Urteile zugunsten der Geschädigten: Landgerichte Berlin, Köln, Heidelberg, Offenburg und Düsseldorf verurteilen Händler und/oder Hersteller

Lahr (ots)

Im Abgasskandal bei Porsche und Audi kann die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH immer mehr Erfolge zugunsten der Geschädigten erstreiten. So urteilten erst kürzlich die Landgerichte Berlin, Köln, Heidelberg, Offenburg und Düsseldorf zugunsten der Geschädigten. Es zeichnet sich ab, dass auch bei den höher motorisierten und manipulierten Fahrzeugen der Porsche AG und der Audi AG die Rechtsprechung den Geschädigten Ansprüche zugesteht. Dies beruht nicht zuletzt auf einem Beschluss des BGH aus Anfang 2019, der in der Manipulation einen Mangel sieht. Zuletzt hatten sich auch verschiedene Oberlandesgericht positiv zu den Ansprüchen der Geschädigten positioniert.

Folgende Urteile hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft erst kürzlich erstritten:

Das Landgericht Düsseldorf, 11 O 127/18 verurteilte am 30.04.2019 einen Porsche Händler dazu, einen manipulierten Porsche Macan S gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzunehmen. Das Landgericht Düsseldorf stellte fest, dass der erklärte Rücktritt vom Kaufvertrag wirksam ist. Ein Software Update müsse der Käufer hinnehmen, weil dies unzumutbar sei. Er könne sofort vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne eine Frist zur Nachbesserung setzen zu müssen. Damit kann der dortige Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des manipulierten Porsche Macan S zurückverlangen.

Das Landgericht Berlin, 56 O 40/18 stellte in einem Urteil vom 21.05.2019 fest, dass die Porsche AG aufgrund der Manipulation eines Porsche Cayenne Diesel verpflichtet ist, Schadensersatz zu bezahlen. Das Landgericht Berlin begründet seine Entscheidung damit, dass die Porsche AG den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Durch das Verwenden und das Inverkehrbringen des Porsche Cayenne mit einer illegalen Abschalteinrichtung hat sich die Porsche AG sittenwidrig verhalten. Das Landgericht Berlin geht davon aus, dass der Vorstand der Porsche AG nicht nur über umfassende Kenntnis vom Einsatz der Software verfügte, sondern auch in der Vorstellung die Inverkehrgabe der mit einem mangelhaften motorbehafteten Fahrzeug veranlasste, dass diese unverändert und ohne entsprechenden Hinweis weiterveräußert werden würden. Deshalb schuldet die Porsche AG dem Kläger Schadensersatz.

Das Landgericht Heidelberg, 5 O 43/18 verkündete am 26.04.2019 ein Urteil bezüglich eines manipulierten Porsche Cayenne Platinum Edition. Das Landgericht Heidelberg stellte fest, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag gegenüber dem Händler, von dem das Fahrzeug gekauft wurde, rechtmäßig war. Das Fahrzeug ist manipuliert und war daher mangelhaft. Eine Frist zur Nacherfüllung musste der Kläger nicht setzen und der Mangel ist auch nicht unerheblich. Deshalb konnte der Kläger sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Auf das Software Update muss er sich nicht einlassen. Das Landgericht Heidelberg begründet seine Entscheidung gegen die Porsche AG damit, dass die Porsche AG den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Durch das Verwenden und das Inverkehrbringen des Porsche Cayenne mit einer illegalen Abschalteinrichtung hat sich die Porsche AG sittenwidrig verhalten. Das Landgericht Heidelberg geht von einem Schädigungsvorsatz der Porsche AG aus. Der Vorstand der Porsche AG habe eine Schädigung der Vermögensinteressen der Käufer zumindest billigend in Kauf genommen.

Das Landgericht Köln, 16 O 371/18 verurteilte einen Händler zur Rücknahme eines Audi A6 Avant 3 Liter TDI. Das Landgericht Köln begründet seine Entscheidung damit, dass das Fahrzeug durch das Verwenden einer illegalen Abschalteinrichtung mangelhaft ist. Die Kaufsache ist nach Ansicht des Landgerichts Köln bezüglich der sogenannten schnellen Motorufwärmefunktion mangelhaft. Das Fahrzeug ist durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zurückgerufen worden. Der Mangel sei außerdem erheblich. Eine Frist zur Nacherfüllung musste der Käufer nicht setzen, da im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung die Software vom Kraftfahrtbundesamt noch überhaupt nicht freigegeben war. Der Rücktritt war daher wirksam und der Kläger muss sein Geld abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des manipulierten Audi A6 Avant 3,0 Liter TDI zurückerhalten.

Das Landgericht Offenburg, 3 O 94/18 verurteilte am 29.03.2019 bei einem Audi A5 3 Liter Fahrzeug sowohl die Volkswagen AG als auch die Audi AG. Die Klägerin leaste bei der Volkswagen Leasing GmbH einen Audi A5 3 l Diesel Pkw. Hergestellt wurde das Fahrzeug von der Audi AG. Die Volkswagen Leasing GmbH kaufte das Fahrzeug jedoch von der Volkswagen AG und verleaste es dann an die Klägerin. Die Rechte aus dem Kaufvertrag zwischen der Volkswagen Leasing GmbH und der Volkswagen AG wurden an die Klägerin abgetreten. Aufgrund der Abgasmanipulation hat die Klägerin für die Volkswagen Leasing GmbH den Kaufvertrag mit der Volkswagen AG wegen arglistiger Täuschung angefochten. Sie machte für die Volkswagen Leasing GmbH eine Rückzahlung des Kaufpreises geltend. Gegenüber der Audi AG wurden Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend gemacht. Dieser Klage gab das Landgericht Offenburg weitgehend statt.

Das Landgericht teilt mit, dass die Volkswagen AG bei dem Verkauf des Fahrzeugs die Volkswagen Leasing GmbH arglistig getäuscht habe über die Abschalteinrichtung. In dem 3 l Fahrzeug ist nach Ansicht des Landgerichts eine illegale Abschalteinrichtung verbaut. Deshalb könne die Volkswagen Leasing GmbH den Kaufvertrag mit der Volkswagen AG erfolgreich anfechten. Diese muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung an die Volkswagen Leasing GmbH zurückzahlen. Das Landgericht geht davon aus, dass auch der Vorstand der Volkswagen AG Kenntnis von den Manipulationen bei der Audi AG bei den 3 l Fahrzeugen gehabt habe. Damit hat die Volkswagen AG nach Ansicht des Landgerichts die eigene Leasinggesellschaft arglistig getäuscht. Gegenüber der Audi AG besteht ein Schadensersatzanspruch der Klägerin wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung. Die Audi AG hat nach Ansicht des Landgerichts ein Fahrzeug mit einer illegalen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Damit hat sie das Vermögen der Geschädigten in sittenwidriger Weise beschädigt. Auch bei der Audi AG geht das Landgericht davon aus, dass der Vorstand von den Manipulationen gewusst haben muss. Dies sei zumindest von der Audi AG nicht hinreichend bestritten worden. Deshalb schuldet die beklagte Audi AG der Klägerin Schadensersatz. Damit kann die Klägerin nunmehr auch den bestehenden Leasingvertrag rückabwickeln.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bundesweit mehr als 10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal führt und bereits mehr als 1000 Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten hat, teilt mit: "Nicht nur bei den Fahrzeugen der kleineren Bauart mit den EA189 Motoren steht die Rechtsprechung auf der Seite der Geschädigten, sondern zunehmend auch bei den höher motorisierten Fahrzeugen aus dem Porsche und dem Audikonzern. Auch hier haben die Geschädigten sehr gute Chancen, Ihre Fahrzeuge zurückgeben zu können."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer führen in einer Spezialgesellschaft die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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