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Abgasskandal: Nachzügler im VW-Vergleich können sich bis 22. Mai 2020 entscheiden

Abgasskandal: Nachzügler im VW-Vergleich können sich bis 22. Mai 2020 entscheiden
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Der VW-Vergleich geht zum zweiten Mal in die Verlängerung. Bis zum 22. Mai 2020 haben bestimmte Teilnehmer der Musterfeststellungsklage noch Zeit, sich dem ausgehandelten Vergleich anzuschließen. Betroffen von der Fristverlängerung sind nur Verbraucher, die verspätet von VW angeschrieben worden sind. Hintergrund: Das Bundesamt für Justiz soll VW zeitlich verzögert ein aktualisiertes Anmelderegister zur Musterklage übermittelt haben, wie VW betroffenen Teilnehmern schriftlich mitteilte. Bis 22. Mai 2020 läuft die Frist zur Annahme des Vergleichs. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr bietet auch weiterhin für Betroffene ein kostenfreies Servicepaket zur Beratung an. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben.

Der BGH-Joker im VW-Vergleich

Seit dem 20. März 2020 wickelt die VW AG auf einem Online-Portal die Vergleiche in der Musterfeststellungsklage ab. Die aktuelle Fristverlängerung auf den 22. Mai 2020 ist bereits die zweite. VW wollte ursprünglich bis zum 20. April 2020 die Vergleichsabschlüsse in trockenen Tüchern haben. Diese Frist wurde dann aufgrund der großen Zahl der Vergleichsteilnehmer auf den 30. April 2020 verlängert. Durch verbraucherfreundliche Äußerungen am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und Bundesgerichtshof in Karlsruhe ergab sich für die entschädigten VW-Kunden eine neue Option - den BGH-Joker: Bei der Annahme des VW-Vergleichs besteht grundsätzlich eine 14-tägige Widerrufsfrist. Wer beispielsweise erst am 30. April 2020 seinen Vergleich angenommen hatte, konnte sich nach den Äußerungen von EuGH und BGH 14 Tage lang noch überlegen, ob er den Vergleich mit VW widerruft und seine Chancen in einer Einzelklage sucht. Auch die Nachzügler des VW-Vergleichs können diesen Joker für sich in Anspruch nehmen. Wer seinen Vergleich am 22. Mai 2020 annimmt, hat 14 Tage Zeit zu widerrufen. Die Möglichkeit gegen VW vor Gericht zu bestehen und eine höhere Entschädigung einzuklagen, als der Autobauer im Vergleich angeboten hat, sind nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH durch die Einlassungen von EuGH und BGH gestiegen. Mit einem Servicepaket berät sie die Verbraucher beim VW-Vergleich.

Servicepaket für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage

Vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Äußerungen könnten die Verbraucher des VW-Vergleichs jetzt ihre 14-tägige Widerrufsfrist nutzen. Hinzukommt, dass die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zahlreiche Urteile im Diesel-Abgasskandal von VW erstritten hat, in denen bis zu 25 Prozent Schadensersatz oder Wertminderung erstritten worden sind. Das ist teilweise wesentlich mehr, als VW angeboten hat. Das Servicepaket der Kanzlei überprüft die Vergleiche vor allem im Hinblick auf die aktuellen EuGH- und BGH-Äußerungen. Vergleich endgültig akzeptieren oder in einer Einzelklage doch noch mehr Entschädigung erstreiten? Was steckt genau im Servicepakt drin: Die Verbraucher-Kanzlei

  • prüft die Auswirkungen der ersten Verhandlungen vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesgerichtshof.
  • schätzt ein, ob der Vergleichsbetrag fair für die Verbraucher ist.
  • stellt das Vergleichsangebot einer Einzelklage gegenüber.
  • nimmt eine Risikoeinschätzung der Möglichkeiten für die Verbraucher vor.
  • informiert die Verbraucher über eine mögliche Prozesskostenfinanzierung, falls keine Rechtsschutzversicherung vorliegt.

Zum Schluss entscheidet der Verbraucher, ob er den Vergleich weiter annimmt, ihn nicht widerruft, oder von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht und in eine Einzelklage geht.

Was können vom VW-Vergleich ausgeschlossene Verbraucher tun?

Der VW-Vergleich lässt jedoch knapp 200.000 teilnehmende Verbraucher außen vor. Und auch jene geschädigten Verbraucher, die sich nicht an der Musterklage beteiligt haben, schauen finanziell in die Röhre. Doch die Chancen gegen VW juristisch zu bestehen, sind nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr weiterhin sehr gut. Selbst, wer sein Auto nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals erworben hat, bekommt vor Gerichten der zweiten Instanz Schadensersatz zugesprochen. 20 von 24 Oberlandesgerichten in Deutschland haben VW im Diesel-Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschen nach § 826 BGB verurteilt. EuGH und BGH haben sich verbraucherfreundlich geäußert. Mit einer Verurteilung von VW ist daher zu rechnen. Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Abgaskontrollsystem in ihrem Wert eindeutig gemindert. Die Verbraucher-Kanzlei rät daher geschädigten Verbraucher nach wie vor dazu, gegen VW gerichtlich vorzugehen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und schrieben mit dem Abschluss des Verfahrens deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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