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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Daimler AG im Abgasskandal vor dem LG Heilbronn erneut verurteilt
Arglistige Täuschung bei Mercedes GLK 220 CDI

Daimler AG im Abgasskandal vor dem LG Heilbronn erneut verurteilt / Arglistige Täuschung bei Mercedes GLK 220 CDI
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Das Landgericht Heilbronn hat am 27. August 2020 die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal erneut aufgrund sittenwidriger Täuschung verurteilt. (Az. 6 O 324/19). Damit setzt sich nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die verbraucherfreundliche Rechtsprechung fort. Die Chancen gegen Daimler vor Gericht zu gewinnen, sind mit dem Urteil und durch Äußerungen am Europäischen Gerichtshof enorm gestiegen. Temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen wie das von Daimler verwendete Thermofenster sind vor dem EuGH am 30. April 2020 in Schlussanträgen als unzulässig bezeichnet worden. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Mercedes-Kunden zu einer Beratung im kostenfreien Online-Check der Kanzlei, die zu den führenden im Abgasskandal gehört. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und Rechtsgeschichte geschrieben.

Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hält Trendwende an

Nicht nur die Äußerungen am EuGH haben im Diesel-Abgasskandal von Daimler eine Trendwende zugunsten der Verbraucher eingeläutet. Auch der Bundesgerichtshof BGH in Karlsruhe hat sich bereits mit dem Fall Daimler näher auseinandergesetzt und einen richtungsweisenden Beschluss gefällt. Der BGH bemängelte am 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19), dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat oder nicht. Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen Mercedes können von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen "ins Blaue hinein" abgewiesen werden. Es reicht, wenn der klagende Verbraucher seiner Argumente schlüssig vorträgt und nicht bis ins kleinste Detail ausführt. Schließlich könne er nicht detailliert wissen, wie ein Motor funktioniere. Der Beschluss könnte jetzt zur Folge haben, dass in Diesel-Verfahren vermehrt Gutachten eingeholt werden müssen, um die Vorwürfe der Verbraucher gegen die Daimler AG zu überprüfen. Der Autobauer äußert sich vor Gericht in der Regel höchst vage zu den gegen ihn gemachten Vorwürfen. Der BGH-Beschluss wirkt bereits in zahlreichen Verfahren gegen die Daimler AG, die neben dem Kraftfahrt-Bundesamt dazu aufgefordert wird, Einzelheiten zur Funktionsweise der Dieselmotoren und der erlassenen Rückruf-Bescheide preiszugeben.

Zudem hatte der BGH mit einem Hinweisbeschluss am 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17) festgestellt, dass Abschaltvorrichtungen im Grundsatz einen Mangel darstellen. Im Diesel-Abgasskandal von VW hat der Bundesgerichtshof in einem ersten Urteil am 25. Mai 2020 VW nach § 826 BGB verurteilt und dem Wolfsburger Autobauer ein schlechtes Zeugnis ausgestellt (Az. VI ZR 252/19). Die Abgasmanipulation, so das Gericht, sei von langer Hand geplant und umgesetzt worden.

Diese höchstrichterlichen Entwicklungen zeigen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Immer mehr Mercedes-Modelle sind von verpflichtenden Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betroffen. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten:

  1. Landgericht Stuttgart - 14. Mai 2020 - Az. 19 O 108/19
  2. Landgericht Stuttgart - 14. Mai 2020 - Az. 19 O 109/18
  3. Landgericht Stuttgart - 08. Mai 2020 - Az. 14 O 74/20
  4. Landgericht Freiburg - 13. März 2020 - Az. 8 O 71/19
  5. Landgericht Oldenburg - 13. Februar 2020 - Az. 16 0 2884/18
  6. Landgericht Stuttgart - 16. Januar 2020 - Az. 27 O 40/19
  7. Landgericht Stuttgart - 24. Oktober 2019 - Az. 20 O 73/19

Verurteilt: Daimler zeigt sich im Verfahren unkooperativ

Die Daimler AG muss nach dem aktuellen Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 220 CDI zurücknehmen und dem Kläger abzüglich einer Nutzungsentschädigung 23.055,88 Euro erstatten. Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA vor. Hier die wichtigsten Eckdaten zum Verfahren und Urteil:

  • Das Fahrzeug der GLK-Klasse verfügt über einen Motor vom Typ OM 651 (Euro 5) und soll mit verschiedenen Abschalteinrichtungen zum Einsatz gekommen sein. Die Kontrolle der Stickoxidemissionen erfolgt in dem Mercedes über die sogenannte Abgasrückführung (AGR). Dabei werden Teile der Abgase in den Motor zurückgeführt und erneut verbrannt. Die Abgasrückführung wird mit dem "Thermofenster" bei kühleren Außentemperaturen reguliert - also zurückgefahren. Die EU-Grenzwerte werden in diesem Fall im Normalbetrieb auf der Straße nicht eingehalten. Der Motor verfügt über keine Abgasnachbehandlung mit AdBlue-Einspritzung. Im KBA-Rückruf wird das Thermofenster als Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung bezeichnet. Das von Mercedes freiwillig angebotene Software-Update hat der Kläger nicht aufspielen lassen.
  • Das Gericht folgte in seinem Urteil letztlich dem Kläger. Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen. Der Kläger hat ein Fahrzeug erworben, das er so nicht kaufen wollte. Daimler habe fahrlässig und arglistig gehandelt und ist verpflichtet Schadensersatz zu leisten.
  • Das Fahrzeug entspricht nicht der Norm im Sinne der Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007. Auf dem Prüfstand werden die Abgasnormen eingehalten, im Straßenverkehr jedoch nicht. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17) unterstrichen, dass die Abgasnorm auch im Straßenverkehr einzuhalten ist. Das Fahrzeug ist für das Landgericht mangelhaft.
  • Für das Gericht lagen auch keine der EU-Norm folgenden Ausnahmezustände bei dem Fahrzeug vor, um von den Grenzwerten beim Stickoxidausstoß abweichen zu können.
  • Für den Käufer bestand durch das Abweichen von der EU-Norm die Gefahr, dass das Fahrzeug die Fahrerlaubnis von Behördenseite entzogen bekommt. Diesen Umstand habe Daimler verschwiegen und somit den Kunden getäuscht.
  • Besonders kritisierte das Landgericht Heilbronn die Verfahrensführung des Autokonzerns. Der Stuttgarter Autobauer dementierte das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das Thermofenster diene dem Motorschutz und sei daher legal. Außerdem argumentiere der Kläger nur ins Blaue hinein. Mehr wurde nicht zu den Anschuldigungen vorgetragen. Den entsprechenden KBA-Rückruf-Bescheid legte Daimler gar nicht vor. Substantiierte Aussagen gab es von Daimler nicht. Für das Gericht war das gerade nach dem jüngsten BGH-Beschluss (Az. VIII ZR 57/19) zu wenig und verurteilte daher den Autobauer.
  • Der Käufer muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
  • Das Urteil ist noch nicht (rechtskräftig.

Was können Verbraucher im Daimler-Abgasskandal unternehmen?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Die drei Wege haben sich bei Verfahren gegen VW bewährt. Und es spricht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nichts dagegen, warum es sich im Abgasskandal von Daimler anders verhalten sollte. Denn letztlich wird im Ergebnis die Umwelt verpestet. Nur die dafür angewandte Technik ist eine andere.

  1. Rücktritt: Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen.
  2. Schadensersatz: Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die Daimler AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Der Autobauer muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben in Verfahren gegen die VW AG hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
  3. Neulieferung: Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat - mehr dazu hier.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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