Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Sensationeller Verbraucher-Sieg im Diesel-Abgasskandal von Daimler
OLG Frankfurt kündigt Änderung der Rechtsauffassung an
Chancen auf Schadensersatz steigen
Ein Dokument
Sensation am Oberlandesgericht Frankfurt. Der 3. Senat kassierte im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG ein Urteil des Landgerichts Frankfurt mit der Begründung ein, dass durchaus eine Haftung des Autobauers aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung nach §826 BGB bestehen könnte. Damit hat das OLG Frankfurt seine bestehende Rechtsauffassung geändert. Das Landgericht Frankfurt muss nun nach Maßgabe des OLG vom 20. Mai 2021 neu verhandeln (Az. 3 U 7/20). Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wertet das Urteil als weiteren Meilenstein im Abgasskandal von Daimler. Die Chancen vor Gericht Ansprüche durchzusetzen, stehen so gut wie nie. Dr. Stoll & Sauer rät Daimler-Kunden zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben.
OLG Frankfurt fällt wegweisendes Urteil im Daimler-Skandal
Die verbraucherfreundliche Trendwende im Diesel-Abgasskandal vor deutschen Gerichten vollzieht sich unermüdlich. Das OLG Frankfurt hat mit dem vorliegenden Urteil seine Rechtsauffassung geändert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bereits am 5. November 2020 am Oberlandesgericht Köln in einem anderen Verfahren eine Verurteilung von Daimler nach § 826 BGB erwirkt (Az. 7 U 35/20). Eine Revision ließ das OLG Köln nicht zu. Hier nun die Fakten zum Urteil des OLG Frankfurt kurz zusammengefasst:
- Im Jahr 2013 kaufte der Kläger gebraucht einen Mercedes-Benz E 350 CDI mit einem Diesel-Motor des Typs OM 642. In dem Fahrzeug sollen zahlreiche unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz gekommen sein. Dabei handelt es sich unter anderem um eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung und der sogenannten Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Letztlich sorgen diese Manipulationen dazu, dass die gesetzliche Abgasnormen nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Straßenbetrieb eingehalten werden. 2019 reichte der Käufer Klage ein und verlangte von Daimler Schadensersatz. Bei einer freiwilligen Kundenaktion von Daimler wurde ein Software-Update installiert.
- Das Landgericht Frankfurt wies die Klage mit der Begründung ab, die Vorwürfe seien schlichte Behauptungen ins Blaue hinein. Zudem gebe es keinen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).
- Das OLG Frankfurt widersprach dieser Argumentation. Der Kläger, so der Senat, habe schlüssig einen arglistig verschwiegenen Sachmangel vorgetragen. Gerade die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung erlaube es der Motorsteuerung festzustellen, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befinde. Dort werden die wichtigen Grenzwerte für Stickoxide eingehalten – auf der Straße hingegen nicht. Das OLG wertete diese Funktionsweise als sittenwidrig.
- Darüber hinaus wies der Senat darauf hin, dass das Gericht bisher Diesel-Klagen gegen Daimler abgewiesen hat, weil das Vorhandensein von Abschalteinrichtungen nicht substantiiert – also schlüssig und fundiert – belegt worden seien. Aus Sicht des Gerichts habe sich das geändert. Der Vortrag sei so konkret, dass er Gehör finden müsse. Und das habe das Landgericht Frankfurt versäumt.
- Das Landgericht Frankfurt muss nun neu verhandeln.
- Interessant ist auch der Aspekt, dass das OLG einen für den Käufer entstandenen Schaden bestätigt hat, obwohl das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft worden ist. Für diesen Aspekt hat das Gericht die Revision am Bundesgerichtshof zugelassen.
Wie es zur Trendwende im Abgasskandal von Daimler kam
Der Diesel-Abgasskandal der Daimler AG entwickelt sich ähnlich wie der Skandal bei der VW AG. Am Anfang sahen die wenigsten Experten eine Chance, juristisch gegen VW erfolgreich zu sein. In den ersten zwei Jahren gingen die ersten Verfahren verloren. Die Trendwende setzte durch neue Erkenntnisse, Gutachten und erste Hinweise des BGH ein. Genauso verhält es sich bei der Daimler AG. Mit einem Beschluss des BGH 2020 setzte die verbraucherfreundliche Wende in der Rechtsprechung ein. Daran kann auch die Medienkampagne der Daimler AG nichts ändern und die damit einhergehende Schmutzkampagne gegen Verbraucheranwälte. Gebetsmühlenartig trägt Daimler vor, dass die meisten Urteile gegen die Verbraucher ausgesprochen worden sind. Doch das ist definitiv Vergangenheit. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Entwicklungen der vergangenen Monate zusammen.
- Der Bundesgerichtshof mache am 28. Januar 2020 klar, dass die Daimler AG in den Abgasverfahren ihrer sekundären Darlegungslast nachkommen muss ( Az. VIII ZR 57/19). Bisher hatte Daimler das Existieren von unzulässigen Abschalteinrichtungen nur geleugnet und nicht stichhaltig widerlegt. Seit diesem Beschluss ist generell klar, dass Autobauer die gegen sie gemachten Anschuldigungen auch widerlegen müssen. Ebenso regte der BGH gutachterliche Überprüfungen an. Der BGH-Beschluss löst eine Welle von Gutachten und Beweisbeschlüssen von Landgerichten und Oberlandesgerichten aus.
- Am 19. September 2020 verurteilte mit dem Oberlandesgericht Naumburg erstmals ein Gericht der zweiten Instanz die Daimler AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz. Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Das Gericht ließ keine Revision zu und zog Parallelen zum ersten Diesel-Abgasskandal bei der Volkswagen AG (Az. 8 U 8/20).
- Am 5. November 2020 folgte das OLG Köln ( Az. 7 U 35/20) und verurteilte Daimler. Das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittene Urteil sieht in einem Daimler-Fahrzeug (Wohncamper Mercedes 250 d Marco Polo) verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen wie die temperaturabhängige Abgasreinigung (Thermofenster), die Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung, die AdBlue-Dosierung, die Aufwärmstrategie, den Abschaltmodus nach 20 Minuten und eine Getrieberegelung. Letztlich geht es bei diesen Abschalteinrichtungen darum, die Abgasnormen nur auf dem Prüfstand einzuhalten.
- Ein Gutachten am Landgericht Stuttgart aus dem November 2020 belastet zudem die Daimler AG schwer. Das Fazit des Software-Experten ist laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks eindeutig: "Die Motorsteuersoftware enthält eine Abschaltvorrichtung". Das Fahrzeug erkenne "die niedrige benötigte Motorleistung" auf dem Teststand, wenn der Prüfzyklus, der sogenannte NEFZ, durchfahren werde. Die Motorsteuerung regele dann die Kühlmittelsolltemperatur auf 70 Grad Celsius herunter – statt der üblichen 100 Grad. "Die abgesenkte Kühlmitteltemperatur führt zu besseren NOx-Werten", so das Gutachten. Das bedeutet: Beim getesteten Fahrzeug, einem Mercedes-Benz E250 CDI Euro 5 mit dem bekannten Skandalmotor OM651, wird die Menge schädlicher Abgase auf dem Prüfstand verringert.
- Das Kraftfahrt-Bundesamt hat im Jahr 2020 insgesamt 20 Rückrufe in der Regel aufgrund „unzulässiger Abschalteinrichtungen“ gegen die Daimler AG erlassen. Der Abgasskandal geht daher weiter und ist noch lange nicht zu Ende.
- Am 26. Januar 2021 äußerte sich der BGH erstmals zum sogenannten Thermofenster ( Az.: VI ZR 433/19). Der bloße Einsatz des Thermofensters ist nach Einschätzung des BGH noch nicht sittenwidrig und nicht mit der VW-Betrugssoftware vergleichbar, bei der die Abgassteuerung auf Prüfständen anders funktionierte als auf der Straße. Beim Thermofenster wird die PKW-Abgasreinigung automatisch aufgrund der Außentemperatur geregelt – sprich im Straßenverkehr abgeschalten. Der BGH verwies das Verfahren wegen Verletzung rechtlichen Gehörs an das OLG Köln zurück. Dort muss geklärt werden, ob Daimler im Zulassungsverfahren unrichtige Angaben über die Arbeitsweise der Software gemacht hat. Mit Blick auf die unzähligen Rückrufe des KBA wird klar, dass Daimler gegenüber der Behörde es mit der Wahrheit nicht genau genommen hat. Durch den BGH-Beschluss steigen damit die Chancen der Verbraucher, sich vor Gericht ihre berechtigten Ansprüche zu erstreiten.
OLG Frankfurt fällt wegweisendes Urteil im Daimler-Skandal
Die verbraucherfreundliche Trendwende im Diesel-Abgasskandal vor deutschen Gerichten vollzieht sich unermüdlich. Das OLG Frankfurt hat mit dem vorliegenden Urteil seine Rechtsauffassung geändert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bereits am 5. November 2020 am Oberlandesgericht Köln in einem anderen Verfahren eine Verurteilung von Daimler nach § 826 BGB erwirkt (Az. 7 U 35/20). Eine Revision ließ das OLG Köln nicht zu. Hier nun die Fakten zum Urteil des OLG Frankfurt kurz zusammengefasst:
- Im Jahr 2013 kaufte der Kläger gebraucht einen Mercedes-Benz E 350 CDI mit einem Diesel-Motor des Typs OM 642. In dem Fahrzeug sollen zahlreiche unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz gekommen sein. Dabei handelt es sich unter anderem um eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung und der sogenannten Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Letztlich sorgen diese Manipulationen dazu, dass die gesetzliche Abgasnormen nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Straßenbetrieb eingehalten werden. 2019 reichte der Käufer Klage ein und verlangte von Daimler Schadensersatz. Bei einer freiwilligen Kundenaktion von Daimler wurde ein Software-Update installiert.
- Das Landgericht Frankfurt wies die Klage mit der Begründung ab, die Vorwürfe seien schlichte Behauptungen ins Blaue hinein. Zudem gebe es keinen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).
- Das OLG Frankfurt widersprach dieser Argumentation. Der Kläger, so der Senat, habe schlüssig einen arglistig verschwiegenen Sachmangel vorgetragen. Gerade die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung erlaube es der Motorsteuerung festzustellen, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befinde. Dort werden die wichtigen Grenzwerte für Stickoxide eingehalten – auf der Straße hingegen nicht. Das OLG wertete diese Funktionsweise als sittenwidrig.
- Darüber hinaus wies der Senat darauf hin, dass das Gericht bisher Diesel-Klagen gegen Daimler abgewiesen hat, weil das Vorhandensein von Abschalteinrichtungen nicht substantiiert – also schlüssig und fundiert – belegt worden seien. Aus Sicht des Gerichts habe sich das geändert. Der Vortrag sei so konkret, dass er Gehör finden müsse. Und das habe das Landgericht Frankfurt versäumt.
- Das Landgericht Frankfurt muss nun neu verhandeln.
- Interessant ist auch der Aspekt, dass das OLG einen für den Käufer entstandenen Schaden bestätigt hat, obwohl das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft worden ist. Für diesen Aspekt hat das Gericht die Revision am Bundesgerichtshof zugelassen.
Wie es zur Trendwende im Abgasskandal von Daimler kam
Der Diesel-Abgasskandal der Daimler AG entwickelt sich ähnlich wie der Skandal bei der VW AG. Am Anfang sahen die wenigsten Experten eine Chance, juristisch gegen VW erfolgreich zu sein. In den ersten zwei Jahren gingen die ersten Verfahren verloren. Die Trendwende setzte durch neue Erkenntnisse, Gutachten und erste Hinweise des BGH ein. Genauso verhält es sich bei der Daimler AG. Mit einem Beschluss des BGH 2020 setzte die verbraucherfreundliche Wende in der Rechtsprechung ein. Daran kann auch die Medienkampagne der Daimler AG nichts ändern und die damit einhergehende Schmutzkampagne gegen Verbraucheranwälte. Gebetsmühlenartig trägt Daimler vor, dass die meisten Urteile gegen die Verbraucher ausgesprochen worden sind. Doch das ist definitiv Vergangenheit. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Entwicklungen der vergangenen Monate zusammen.
- Der Bundesgerichtshof mache am 28. Januar 2020 klar, dass die Daimler AG in den Abgasverfahren ihrer sekundären Darlegungslast nachkommen muss ( Az. VIII ZR 57/19). Bisher hatte Daimler das Existieren von unzulässigen Abschalteinrichtungen nur geleugnet und nicht stichhaltig widerlegt. Seit diesem Beschluss ist generell klar, dass Autobauer die gegen sie gemachten Anschuldigungen auch widerlegen müssen. Ebenso regte der BGH gutachterliche Überprüfungen an. Der BGH-Beschluss löst eine Welle von Gutachten und Beweisbeschlüssen von Landgerichten und Oberlandesgerichten aus.
- Am 19. September 2020 verurteilte mit dem Oberlandesgericht Naumburg erstmals ein Gericht der zweiten Instanz die Daimler AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz. Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Das Gericht ließ keine Revision zu und zog Parallelen zum ersten Diesel-Abgasskandal bei der Volkswagen AG (Az. 8 U 8/20).
- Am 5. November 2020 folgte das OLG Köln ( Az. 7 U 35/20) und verurteilte Daimler. Das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittene Urteil sieht in einem Daimler-Fahrzeug (Wohncamper Mercedes 250 d Marco Polo) verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen wie die temperaturabhängige Abgasreinigung (Thermofenster), die Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung, die AdBlue-Dosierung, die Aufwärmstrategie, den Abschaltmodus nach 20 Minuten und eine Getrieberegelung. Letztlich geht es bei diesen Abschalteinrichtungen darum, die Abgasnormen nur auf dem Prüfstand einzuhalten.
- Ein Gutachten am Landgericht Stuttgart aus dem November 2020 belastet zudem die Daimler AG schwer. Das Fazit des Software-Experten ist laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks eindeutig: "Die Motorsteuersoftware enthält eine Abschaltvorrichtung". Das Fahrzeug erkenne "die niedrige benötigte Motorleistung" auf dem Teststand, wenn der Prüfzyklus, der sogenannte NEFZ, durchfahren werde. Die Motorsteuerung regele dann die Kühlmittelsolltemperatur auf 70 Grad Celsius herunter – statt der üblichen 100 Grad. "Die abgesenkte Kühlmitteltemperatur führt zu besseren NOx-Werten", so das Gutachten. Das bedeutet: Beim getesteten Fahrzeug, einem Mercedes-Benz E250 CDI Euro 5 mit dem bekannten Skandalmotor OM651, wird die Menge schädlicher Abgase auf dem Prüfstand verringert.
- Das Kraftfahrt-Bundesamt hat im Jahr 2020 insgesamt 20 Rückrufe in der Regel aufgrund „unzulässiger Abschalteinrichtungen“ gegen die Daimler AG erlassen. Der Abgasskandal geht daher weiter und ist noch lange nicht zu Ende.
- Am 26. Januar 2021 äußerte sich der BGH erstmals zum sogenannten Thermofenster ( Az.: VI ZR 433/19). Der bloße Einsatz des Thermofensters ist nach Einschätzung des BGH noch nicht sittenwidrig und nicht mit der VW-Betrugssoftware vergleichbar, bei der die Abgassteuerung auf Prüfständen anders funktionierte als auf der Straße. Beim Thermofenster wird die PKW-Abgasreinigung automatisch aufgrund der Außentemperatur geregelt – sprich im Straßenverkehr abgeschalten. Der BGH verwies das Verfahren wegen Verletzung rechtlichen Gehörs an das OLG Köln zurück. Dort muss geklärt werden, ob Daimler im Zulassungsverfahren unrichtige Angaben über die Arbeitsweise der Software gemacht hat. Mit Blick auf die unzähligen Rückrufe des KBA wird klar, dass Daimler gegenüber der Behörde es mit der Wahrheit nicht genau genommen hat. Durch den BGH-Beschluss steigen damit die Chancen der Verbraucher, sich vor Gericht ihre berechtigten Ansprüche zu erstreiten.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0 Fax: 07821 / 92 37 68 - 889 Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307 christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de https://www.dr-stoll-kollegen.de/