Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
OVG-Urteil erhöht Stilllegungsrisiko im Abgasskandal: Dr. Stoll & Sauer erhebt über 100 Staatshaftungsklagen zum VW-Motor EA189
Chancen durch BGH-Entscheidung gestiegen
Lahr (ots)
- Über 100 Staatshaftungsklagen, über 1.000 Mandanten: Dr. Stoll & Sauer bündelt EA189-Fälle.
- OVG Schleswig 25. September 2025 (Az. 4 LB 36/23): KBA-Freigabe des EA189-Updates als rechtswidrig bewertet.
- Stilllegungsrisiko wächst: Behörden müssen wirksame Abhilfe durchsetzen - trotz Update.
- Chancen steigen durch das Zusammenspiel aus BGH-Maßstab (10.02.2022, Az. III ZR 87/21) und OVG-Wendepunkt (4 LB 36/23).
- Kostenlose Ersteinschätzung im Staatshaftungs-Online-Check.
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer hat im Komplex Staatshaftung zum VW-Motor EA189 bereits über 100 Klagen an deutschen Gerichten eingereicht. Über 1.000 weitere Mandanten sind zu Klagen bereit. Hintergrund ist nach einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein das Urteil vom 25. September 2025 (Az. 4 LB 36/23), das die Freigabe des EA189-Software-Updates durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als rechtswidrig bewertet und damit behördliche Maßnahmen bis hin zu Stilllegungen wahrscheinlicher macht. Dr. Stoll & Sauer bewertet die Entscheidung im Diesel-Abgasskandal als juristischen Wendepunkt. Das Risiko weiterer behördlicher Maßnahmen ist nicht mehr bloße Theorie. Gerichte haben der laxen und rechtswidrigen Genehmigungspraxis nun einen Riegel vorgeschoben.
Die Entscheidung im Sinne der Umwelt und des Gesetzes kann aber zu einem Problem für die Diesel-Fahrer werden. Nach derzeitigem Stand gibt es keine marktreife technische Lösung, die die Rechtskonformität der Fahrzeuge mit dem Motor EA189 dauerhaft herstellt. Der Entzug der Betriebserlaubnis kann die Folge sein. In vielen Fällen lassen sich Herstelleransprüche zudem wegen Verjährung nicht mehr durchsetzen. Der Fokus rückt daher auf die Staatshaftung, weil das behördliche Handeln im Zusammenhang mit der Update-Freigabe rechtswidrig gewesen sein kann. Dr. Stoll & Sauer bietet Besitzern von VW-Fahrzeugen mit dem Motor EA189 eine kostenlose Ersteinschätzung im Staatshaftungs-Online-Check an.
Was das OVG Schleswig entschieden hat - und warum Stilllegungen drohen
Gegenstand des Verfahrens war ein VW Golf Plus TDI (2,0 Liter, Motortyp EA189 Euro 5) sowie der KBA-Freigabebescheid aus dem Jahr 2016 für das Software-Update. Das OVG Schleswig-Holstein hat bestätigt, dass der Freigabebescheid rechtswidrig war. In der Mitteilung des Gerichts heißt es, das Software-Update habe "zwei unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasrückführung" enthalten. Zugleich beschreibt das Gericht den Handlungsdruck für die Behörde: Das KBA sei verpflichtet, Volkswagen "umgehend aufzufordern", innerhalb eines angemessenen Zeitraums "alle geeigneten Abhilfemaßnahmen" zu ergreifen, um die Übereinstimmung mit geltendem Recht herzustellen.
Für betroffene Halter bedeutet das: Die bisher verbreitete Annahme "Update erledigt" ist rechtlich erschüttert. Wenn die Behörde nun wirksame Abhilfe durchsetzen muss und zugleich keine belastbare technische Lösung verfügbar ist, steigen die Risiken weiterer Maßnahmen - bis hin zu Betriebsbeschränkungen und Stilllegungen.
Im ersten Abgasskandal um den VW-Motor EA189 waren in Deutschland ursprünglich rund 2,4 bis 2,46 Millionen Fahrzeuge - überwiegend Euro 5 - betroffen (Unterlagen der Bundestags Untersuchungskommission "Volkswagen"). Weltweit sprach der VW-Konzern von rund elf Millionen betroffenen Fahrzeugen (Volkswagen Geschäftsbericht 2015). Eine öffentliche Zahl, wie viele EA189-Fahrzeuge heute noch in Deutschland zugelassen sind, gibt es nicht; viele Fahrzeuge dürften inzwischen verschrottet oder exportiert worden sein. Dr. Stoll & Sauer geht gleichwohl davon aus, dass noch eine hohe sechsstellige Zahl EA189-Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sein könnte - und dass Stilllegungsrisiken näher rücken.
Die wichtigsten Folgen für EA189-Betroffene im Überblick
- Stilllegungsrisiko wird konkreter: Nach dem OVG-Urteil ist die KBA-Freigabe rechtswidrig; der behördliche Handlungsauftrag erhöht den Druck auf wirksame Abhilfe.
- Rechtskonformität nach Update wieder offen: Das OVG benennt unzulässige Abschalteinrichtungen im Update - der Konflikt um Zulassungs- und Weiterbetriebsfähigkeit ist neu entfacht.
- Praktische Folgen für Nutzung und Wert: Es drohen erneute Rückrufe, Betriebsbeschränkungen und marktseitige Entwertung.
- Verfahren laufen: Dr. Stoll & Sauer macht Ansprüche geltend - über 100 Klagen sind eingereicht, über 1.000 werden folgen.
Warum die Chancen auf Staatshaftung jetzt deutlich besser stehen - BGH und OVG im Zusammenspiel
Der Bundesgerichtshof hat eine Staatshaftung im Dieselskandal in der damaligen Konstellation mit Beschluss vom 10. Februar 2022 (Az. III ZR 87/21) abgelehnt. Für die heutige Bewertung ist aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer entscheidend, dass sich die Lage verändert, wenn der Schaden nicht nur im "Kaufentschluss" gesehen wird, sondern im Kernbereich von Betriebserlaubnis und Weiterbetrieb ankommt. Genau hier setzt das OVG Schleswig-Holstein mit dem Urteil vom 25. September 2025 (Az. 4 LB 36/23) an: Das Gericht bewertet die Update-Freigabe als rechtswidrig und betont zugleich die Pflicht der Behörde, wirksame Abhilfemaßnahmen durchzusetzen.
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ergibt sich daraus ein Wendepunkt: Wenn das genehmigte Update weiterhin unzulässige Abschalteinrichtungen enthält und Behörden nun zu Abhilfe drängen müssen, rückt der Schaden in den Bereich, der für Staatshaftung besonders relevant ist - nämlich die Frage, ob Fahrzeuge tatsächlich rechtmäßig weiterbetrieben werden können. Damit steigen nach Auffassung der Kanzlei die Erfolgsaussichten entsprechender Verfahren.
Dr. Stoll & Sauer: Jetzt handeln - Verjährung auch gegenüber dem Staat im Blick behalten
Ein Abwarten, was nun passiert, kann aber gefährlich sein. Auch Ansprüche gegen den Staat können verjähren. Die Updates wurden bereits ab 2016 durch das KBA freigegeben und im Anschluss auf die Fahrzeuge aufgespielt. Betroffene sollten daher zeitnah prüfen lassen, ob im konkreten Fall Handlungsbedarf besteht. Die Verjährung könnte daher noch im Laufe dieses Jahres eintreten.
Weitere Hintergründe, rechtliche Einordnung und das Vorgehen der Kanzlei werden auf der Website " Staatshaftung VW EA189" dargestellt. Betroffene können ihre Situation zudem kostenlos über den Staatshaftungs-Online-Check prüfen lassen, um die Erfolgsaussichten einer Staatshaftungsklage im Einzelfall einschätzen zu lassen.
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanwälten und Fachanwälten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell