Kampf gegen Verpackungsmüll: Neue Regeln für den Umweltschutz
Kampf gegen Verpackungsmüll: Neue Regeln für den Umweltschutz
- Weniger unnötige Verpackungen und Abfälle
- Verbot von „ewigen Chemikalien“ in Lebensmittelverpackungen
- Jeder Europäer erzeugt jährlich fast 190 kg Verpackungsabfall
Das Parlament hat am Mittwoch seine Position zu neuen EU-Regeln für Verpackungen angenommen, um den ständig wachsenden Abfall zu bekämpfen und Wiederverwendung sowie Recycling zu fördern.
Die Abgeordneten billigten den Bericht, der das Mandat des Parlaments für die Verhandlungen mit den EU-Regierungen darstellt, mit 426 Stimmen gegen 125 bei 74 Enthaltungen.
Weniger Verpackungen, Einschränkung bestimmter Arten und Verbot der Verwendung von „ewigen Chemikalien“
Die Abgeordneten setzen sich für umfassende Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein – 5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040. Speziell für Kunststoffverpackungen sollen die Reduktionsziele noch ambitionierter sein: 10 % bis 2030, 15 % bis 2035 und 20 % bis 2040.
Die Abgeordneten wollen den Verkauf von sehr leichten Plastiktragetaschen (unter 15 Mikrometer) verbieten, es sei denn, sie sind aus hygienischen Gründen erforderlich oder werden als Primärverpackung für lose Lebensmittel verwendet, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. Außerdem schlagen sie vor, die Verwendung bestimmter Einwegverpackungen stark einzuschränken, wie z.B. Hotel-Miniaturverpackungen für Toilettenartikel und Schrumpffolie für Koffer in Flughäfen.
Um Gesundheitsschäden vorzubeugen, fordern die Abgeordneten ein Verbot der Verwendung von so genannten "forever chemicals" (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen oder PFAS) und Bisphenol A in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Wiederverwendung und Nachfülloptionen für Verbraucher fördern
Die Abgeordneten wollen die Anforderungen für die Wiederverwendung und Wiederbefüllung von Verpackungen klären. Endvertreiber von Getränken und Speisen zum Mitnehmen im Gastronomiebereich, wie Hotels, Restaurants und Cafés, sollten den Kunden ermöglichen, eigene Behälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen zu verwenden.
Bessere Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen
Nach den neuen Vorschriften müssen alle Verpackungen wiederverwertbar sein und strenge Kriterien erfüllen, die im Sekundärrecht festgelegt werden. Bestimmte vorübergehende Ausnahmen sind vorgesehen, zum Beispiel für Lebensmittelverpackungen aus Holz und Wachs.
Die Abgeordneten wollen, dass die EU-Länder sicherstellen, dass 90% der in Verpackungen enthaltenen Materialien (Kunststoff, Holz, Eisenmetalle, Aluminium, Glas, Papier und Pappe) bis 2029 getrennt gesammelt werden.
Zitat
Berichterstatterin Frédérique Ries (Renew, BE) sagte: „Das Parlament hat heute ein klares Zeichen gesetzt: Wir brauchen eine komplette Neugestaltung des EU-Markts für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Diese Gesetzgebung ist nicht nur für unsere Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in Europa entscheidend, sondern sie sorgt auch dafür, dass unsere Umweltziele Hand in Hand mit der industriellen Realität gehen. Wir setzen auf eine wirksame Politik der Wiederverwendung und des Recyclings. Damit garantieren wir, dass Verpackungen für die Verbraucher sicher sind. Ein wichtiger Schritt hierbei ist das Verbot von schädlichen Chemikalien, besonders PFAS, in Lebensmittelverpackungen."
Nächste Schritte
Das Parlament ist bereit, Gespräche mit den EU-Ländern über die endgültige Form des Gesetzes aufzunehmen, sobald der Rat seinen Standpunkt angenommen hat.
Hintergrund
Im Jahr 2018 wurde mit Verpackungen in der EU ein Umsatz von 355 Milliarden Euro erzielt. Sie stellen eine ständig wachsende Abfallquelle dar: Die Gesamtmenge in der EU ist von 66 Millionen Tonnen im Jahr 2009 auf 84 Millionen Tonnen im Jahr 2021 gestiegen. Jeder Europäer erzeugte im Jahr 2021 188,7 kg Verpackungsabfälle, eine Zahl, die ohne zusätzliche Maßnahmen bis 2030 auf 209 kg ansteigen dürfte.
Mit der Annahme dieses Berichts reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürger, eine Kreislaufwirtschaft aufzubauen, Abfälle zu vermeiden, nicht nachhaltige Verpackungen schrittweise abzuschaffen und die Verwendung von Einweg-Plastikverpackungen zu bekämpfen, wie dies in den Vorschlägen 5(1), 5(3), 5(4), 5(5), 11(1), 11(4) und 20(3) der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommt.
Weitere Informationen
Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Merkblatt zu den Verfahrensschritten
Weitere Informationen zu Inhalt und Verfahren (auf Englisch)
EP-Multimedia-Center: Kostenlose Fotos, Video- und Audiomaterialien
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