Sichere Behandlung durch Zweitmeinungsverfahren - BKK und Mediziner berichten über ihre Erfahrungen mit der zweiten Meinung
Berlin (ots)
Im Gesetzgebungsverfahren zum Versorgungsstärkungsgesetz ist das Zweitmeinungsverfahren fest verankert, auch die Bund-Länder-AG hat sie in ihren Eckpunkten zur Krankenhausreform 2015 aufgegriffen. Der BKK Dachverband hat sich in seiner Stellungnahme zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 7.11.2014 detailliert gegenüber der Politik zum Zweitmeinungsverfahren geäußert, zu finden unter www.bkk-dachverband.de/Politik/Stellungnahmen.
Bestandsschutz für erprobte Zweitmeinungsverfahren unabdingbar
Auf einer Fachveranstaltung des BKK Dachverbandes berichten am Montag Betriebskrankenkassen und Mediziner über ihre Erfahrungen mit bereits laufenden Zweitmeinungsverfahren, die BKK-Versicherte als Satzungsleistungen schon eine geraume Zeit in Anspruch nehmen können: Und weil die Betriebskrankenkassen auf diesem Gebiet gemeinsam mit ihren ärztlichen Partnern Pionierleistungen erbracht haben und noch mehr Versicherte an der verbesserten Versorgungsqualität teilhaben lassen möchten, fordern die BKK effektiven Bestandsschutz für die bestehenden Verfahren.
"Die Krankenkassen brauchen zudem eine explizite Rechtsgrundlage, um im Bedarfsfall die Versicherten über ihr Zweitmeinungsangebot informieren zu dürfen. Das sieht der aktuelle Gesetzentwurf nicht vor", so Vorstand Franz Knieps.
Patienten sollen ein Recht auf verständliche Informationen haben
Dr. Ilona Köster-Steinebach vom Verbraucherzentrale Bundesverband betont, wie wichtig und stark nachgefragt eine zweite Meinung seitens der Patienten ist, denn dadurch können von vornherein unnötige, falsche und schädigende Behandlungen vermieden werden. Eine Informationspflicht der Ärzte halten sowohl die Verbraucherzentrale als auch die BKK für essentiell.
Wichtig bei komplexen Diagnosen: interdisziplinäre Expertenteams
Therapien in der Onkologie sind komplex und kostenintensiv - eine zweite Meinung kann daher signifikante Auswirkungen auf die Lebensqualität und die Lebenserwartung von Patienten haben. Dr. Udo Beckenbauer, Vorstand der HMO AG, schildert die Vorteile einer interdisziplinären Vernetzung am Beispiel des Tumorboard-Netz-werks und der daran teilnehmenden Fachgruppen (Onkologen, Pulmologen, Pharmakologen).
Gute Zweitmeinungsverfahren werden zum Wettbewerbsfaktor
Lars Grein, Vorstand der BKK PwC beschreibt den Weg seiner BKK zum Zweitmeinungsverfahren als Satzungsleistung für besonders schwere Erkrankungen, insbesondere bei onkologischen Diagnosen. Gerade jüngere Versicherte erwarten von einer modernen gesetzlichen Krankenkasse, dass sie qualitativ hochwertige medizinische Expertise und Beratung anbietet.
Qualitätsparameter und Leitlinienbehandlung kontra Mengenausweitung ohne medizinischen Bedarf
Der Kardiologe Prof. Dr. Hartmut Gülker erläutert Gründe für Über- bzw. Unterversorgung in der kardiovaskulären Medizin. Anhand der Herzkatheter-Diagnostik und -Therapie zeigt er auf, wie Leistungsausweitungen ohne klare medizinische Indikation in der Praxis funktionieren.
Die Deutsche BKK informiert u.a. über Zahlen, Daten und Fakten von Zweitmeinungsverfahren in sechs Indikationsgebieten (Erkrankungen von Hand-/Fuß, Hüfte, Knie, Schulter, Rücken, Herz). Vertragsexpertin Katrin Bremora berichtet, dass nach Auswertung der Deutschen BKK der Anteil vermiedener Operationen durch Einholen einer zweiten Meinung bei bis zu knapp 70 Prozent liegt. Der Patient profitiert erheblich vom Zweitmeinungsverfahren: Er kann sich auf fundierte Informationen verlassen, medizinische Aussagen werden transparenter und Diagnose- und Therapieentscheidungen sicherer.
Vorträge und Fakten der BKK INNOVATION-Tagung zum Zweitmeinungsverfahren sind herunterzuladen unter: www.bkk-dachverband.de/veranstaltungen
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