Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors
EU-Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei nicht wirkungsvoll genug
Pressemitteilung
Luxemburg, 24. April 2024
EU-Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei nicht wirkungsvoll genug
- In der Türkei leben mehr als vier Millionen registrierte Flüchtlinge, viele davon sind auf dem Weg nach Europa.
- Seit 2016 hat die EU die Türkei mit 6 Milliarden Euro an humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe unterstützt.
- Die EU-Hilfe kommt den Flüchtlingen und ihren Aufnahmegemeinden zugute, die langfristigen Auswirkungen sind aber bisher ungewiss.
Trotz jüngster Verbesserungen hätten mit den EU-Hilfen in Milliardenhöhe für die Flüchtlinge in der Türkei ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis und größere Auswirkungen erzielt werden können. Dies geht aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Die 6 Milliarden Euro schwere "Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei" sei zwar den Bedürfnissen der Flüchtlinge und ihrer türkischen Aufnahmegemeinden gerecht geworden, doch seien die finanzierten Projekte langsamer vorangekommen als geplant, und es sei unklar, ob sie nach Auslaufen der EU-Förderung fortgeführt würden.
Aufgrund ihrer geografischen Lage ist die Türkei ein wichtiges Land für die Aufnahme und Durchreise von Flüchtlingen, die sich auf den Weg nach Europa gemacht haben. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Flüchtlinge gestiegen, was immer mehr Herausforderungen für den sozialen Zusammenhalt mit sich bringt. In dem Land halten sich derzeit mehr als vier Millionen registrierte Flüchtlinge auf, darunter mehr als 3,2 Millionen Menschen aus Syrien; weniger als 5 % von ihnen leben in Lagern. 2015 hat die EU die genannte Fazilität eingerichtet, um 6 Milliarden Euro an humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe bereitzustellen und für einen koordinierten Einsatz dieser Gelder zu sorgen. Die Europäische Kommission verwaltet diese Hilfe vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Abschwungs in der Türkei und der sich – auch aufgrund von Rückschritten bei der Rechtsstaatlichkeit und den Grundrechten – verschlechternden Beziehungen zur EU.
"In einem schwierigen politischen Kontext leistete die EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei zielgerichtete Unterstützung für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinden", so Bettina Jakobsen, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Es wären aber ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis und größere Auswirkungen möglich. Außerdem ist noch völlig unklar, wie es mit den Projekten in der Türkei weitergeht, wenn die EU-Hilfe ausläuft."
Als Reaktion auf vom Europäischen Rechnungshof bereits 2018 vorgelegte Empfehlungen habe die Europäische Kommission die Funktionsweise der Fazilität verbessert, so die Prüfer. Um der damals geäußerten Kritik Rechnung zu tragen, habe sie die Bargeldhilfe-Projekte für Flüchtlinge erheblich verbessert, was zu Einsparungen von rund 65 Millionen Euro geführt habe. Darüber hinaus habe sie die Verwaltungskosten verringert, sodass mehr Geld an die Endempfänger geflossen sei. Allerdings habe die Kommission nicht systematisch bewertet, ob die Kosten der Projekte angemessen waren, was deren Effizienz infrage stelle.
Insgesamt habe die EU-Hilfe für eine rasche Finanzierung und für erhebliche Investitionen gesorgt, um den durch den hohen Zustrom von Flüchtlingen verursachten Druck auf das Gesundheits- und das Bildungssystem sowie auf die kommunale Infrastruktur zu dämpfen und Spannungen auf dem Arbeitsmarkt zu vermeiden. Bei den Entwicklungsprojekten sei es jedoch etwa aufgrund strengerer Bauvorschriften, der Corona-Pandemie und der steigenden Inflation zu erheblichen Verzögerungen gekommen. So hätten auch die verheerenden Erdbeben in der Türkei 2023 erhebliche Auswirkungen auf die Projekte gehabt, obwohl die Kommission rasch reagiert habe.
Die geplanten Projekte, etwa Ausbildungsmaßnahmen und Unterstützung für Flüchtlinge bei der Unternehmensgründung, seien in der Regel wie vorgesehen durchgeführt worden. Die Überwachung sei aber unzureichend gewesen, da keine Messung der Auswirkungen durchgeführt worden sei. So sei beispielsweise nicht weiterverfolgt worden, wie es den Flüchtlingen später als Arbeitnehmer oder Unternehmer ergangen sei. Ebenso seien zwar neue Schulen für Flüchtlinge gebaut worden, doch hätten die Prüfer vom zuständigen türkischen Ministerium keine ausreichenden Daten erhalten, um zu bewerten, wie sich dies ausgewirkt habe.
Die Nachhaltigkeit der EU-Maßnahmen und die Mitverantwortung der Türkei seien von größter Bedeutung, weshalb die EU-Kommission daran arbeite, die Projekte an die türkischen Behörden zu übergeben. Allerdings sei es ihr nur gelungen, die Nachhaltigkeit von Infrastrukturprojekten wie Schulen und Krankenhäusern sicherzustellen, nicht aber die Nachhaltigkeit der sozioökonomischen Unterstützung (also der Schaffung von Arbeitsplätzen). Auch eine Fortführung von Vorzeigeprojekten in den Bereichen Bildung und Gesundheit sei ohne EU-Unterstützung ungewiss. Schließlich habe die Kommission auch versucht, das Arbeitsumfeld für internationale Nichtregierungsorganisationen zu verbessern, doch der mangelnde politische Wille der türkischen Behörden bremse diese Bemühungen.
Hintergrundinformationen
Die über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei bereitgestellte EU-Hilfe ist an die Bedingung geknüpft, dass die Türkei der Erklärung EU-Türkei aus dem Jahr 2016 nachkommt. 6 Milliarden Euro – die eine Hälfte aus dem EU-Haushalt, die andere aus den Haushalten der EU-Länder – wurden 2016/17 und 2018/19 in zwei gleich großen Tranchen bereitgestellt; insgesamt wurden mehr als 5 Milliarden Euro ausgezahlt. Die EU unterstützt Flüchtlinge in der Türkei auch weiterhin, allerdings aus anderen Mitteln, z. B. durch 3 Milliarden Euro aus sonstigen EU-Haushaltsinstrumenten (zusätzlich zu den 6 Milliarden Euro), damit wichtige Maßnahmen der Fazilität fortgesetzt werden können. Bereits früher hatten die Prüfer die humanitäre Komponente der Fazilität unter die Lupe genommen und dabei ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis gefordert (siehe Sonderbericht 27/2018). Bei der Weiterverfolgungsprüfung lag der Schwerpunkt auf der entwicklungspolitischen Komponente der Fazilität.
Der Sonderbericht 06/2024 "Die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei: Von Nutzen für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften, doch Auswirkungen und Nachhaltigkeit sind noch nicht sichergestellt" ist auf der Website des Europäischen Rechnungshofs abrufbar.
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