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Eintreiben falsch ausgegebener EU-Gelder dauert zu lange

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Eintreiben falsch ausgegebener EU-Gelder dauert zu lange

  • Von 2014 bis 2022 wurden vorschriftswidrig ausgegebene EU-Gelder in Höhe von 14 Milliarden Euro gemeldet.
  • Wenn Mittel nicht wieder eingezogen werden, könnte das zu laxem Umgang mit dem Geld der EU ermutigen und deren Image beschädigen.
  • Die EU-Prüfer drängen auf eine verbesserte Berichterstattung und knappere Fristen für das Eintreiben des Geldes.

Die EU-Prüfer haben festgestellt, dass die Europäische Kommission zwar dafür sorgt, dass vorschriftswidrige Ausgaben schnell und genau erfasst werden, deren Wiedereinziehung aber oft zu lange dauert. Bei den Agrarfonds, die von den dafür in erster Linie verantwortlichen EU-Mitgliedsländern gemeinsam mit der EU-Kommission verwaltet werden, seien die Eintreibungsquoten allgemein niedrig, wobei es aber große Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Ländern gebe. Von 2014 bis 2022 wurden über alle Politikbereiche hinweg vorschriftswidrige Ausgaben in Höhe von 14 Milliarden Euro gemeldet. Die Wiedereinziehung dieser Gelder hat nach Ansicht der Prüfer zentrale Bedeutung für die finanzielle Integrität und das interne Kontrollsystem der EU.

Bei der Wiedereinziehung von EU-Geldern wird die Rückzahlung einiger oder aller Beträge verlangt, wenn festgestellt wird, dass sich die Empfänger des Geldes nicht an die mit der EU-Finanzierung verknüpften Anforderungen gehalten haben. Einmal ausgezahlte Beträge einzutreiben dauere aber oft lange oder erweise sich sogar als unmöglich, so der Europäische Rechnungshof. Die EU-Prüfer stellten fest, dass schon zwischen dem Ende geförderter Maßnahmen und einer Rückforderung oft 14 bis 23 Monate vergehen. Weitere 3 bis 5 Monate verstreichen, bevor die Mittel erstattet werden. In 1 bis 8 % Prozent der Fälle wird sogar völlig auf die Forderung verzichtet.

"Die rasche Einziehung falsch ausgegebener EU-Gelder sollte mit aller Entschiedenheit verfolgt werden", so Jorg Kristijan Petrovic, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Das ist die EU den Steuerzahlern schuldig. Erfolgt keine Wiedereinziehung, so würde dies das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU schwer beschädigen."

Dem Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs für 2022 zufolge stieg der Anteil falsch ausgegebener Mittel zwischen 2021 und 2022 von 3 % auf 4,2 % des Haushalts, was eine effektive Wiedereinziehung umso dringlicher mache. Da aber nur 20 % des EU-Haushalts direkt von der EU-Kommission verwaltet werden, erweise es sich mitunter als schwierig, Fehler zu beseitigen und die Mittel zurückzuholen.

Die Prüfer kritisieren den langen Zeitraum zwischen der Aufdeckung einer vorschriftswidrigen Zahlung und deren Rückforderung als Hauptproblem in den Bereichen der direkten und der indirekten Mittelverwaltung. Bei den außenpolitischen Maßnahmen lägen mitunter auch keine vollständigen Informationen zur Tragweite der vorschriftswidrigen Ausgaben vor.

Damit vorschriftswidrige Ausgaben im Rahmen der EU-Außenpolitik schneller wieder eingetrieben werden können, sollte nach Ansicht der Prüfer nicht nur die Zeit bis zur Feststellung solcher Fehler verkürzt werden, sondern auch die Zeit bis zur Einleitung von Rückforderungsverfahren. Sie empfehlen daher eine verbesserte Planung der Prüfungen und eine Analyse der finanziellen Auswirkungen im Falle systematischer Falschausgaben. Damit die EU-Länder Gelder im Agrarbereich zurückholen können, schlagen die Prüfer außerdem vor, bestimmte Anreize wieder einzuführen, die es während des vorherigen Förderzeitraums gegeben hatte. Damals galt die Regel, dass die Mitgliedsländer die Hälfte der Mittel, die sie innerhalb von 4 bis 8 Jahren nicht wieder eingetrieben hatten, an den EU-Haushalt zurückzahlen mussten.

Schließlich sollte die EU-Kommission nach Auffassung der Prüfer jedes Jahr genaue und vollständige Daten dazu vorlegen, welche Ausgaben als vorschriftswidrig ermittelt wurden und welche Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden. Dies könne künftig eine Verbesserung der Abläufe ermöglichen.

Hintergrundinformationen

Nicht alle Mittel des EU-Haushalts werden direkt von der EU-Kommission ausgegeben. Rund 70 % werden gemeinsam mit den EU-Ländern verwaltet, 20 % von der Kommission direkt und 10 % indirekt – also von sonstigen internationalen Organisationen oder Drittländern. Die Zuständigkeiten der Kommission unterscheiden sich je nach Art der Mittelverwaltung und nach Politikbereich des EU-Haushalts. Bei der direkten und der indirekten Mittelverwaltung ist die Kommission für die Feststellung vorschriftswidriger Ausgaben und die Wiedereinziehung der Gelder zuständig. Im Falle der geteilten Mittelverwaltung überträgt die Kommission diese Aufgaben den Mitgliedsländern, trägt jedoch selbst die oberste Verantwortung für die Gewähr.

Wenn EU-Mittel nicht nach den einschlägigen Regeln ausgegeben werden, spricht man von vorschriftswidrigen Ausgaben; diese machten 2022 einen Anteil von 4,2 % des EU-Haushalts aus. Ein Teil dieser Mittel – oder alle – kommen dann unter Umständen für eine Wiedereinziehung direkt durch die Kommission oder durch die zunächst für die Mittel zuständigen EU-Länder oder Einrichtungen infrage.

Die EU-Prüfer untersuchen in diesem Bericht die Abläufe und die Wirksamkeit des Wiedereinziehungsprozesses. Sie unterbreiten außerdem Verbesserungsempfehlungen.

Weitere Informationen zum EU-Haushalt und zu vorschriftswidrigen Ausgaben können dem Jahresbericht 2022 des Europäischen Rechnungshofs entnommen werden, in dem untersucht wird, wie es ganz allgemein um den EU-Haushalt steht.

Der Sonderbericht 07/2024 "Die Systeme der Kommission zur Einziehung vorschriftswidriger EU-Ausgaben: Es könnte mehr und schneller eingezogen werden" ist auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (eca.europa.eu) abrufbar.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

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