Alle Storys
Folgen
Keine Story von Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors mehr verpassen.

Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors

(Einladung an die Presse) Haben sich die Mittel aus dem Corona-Aufbauinstrument positiv auf die Arbeitsmärkte der EU-Länder ausgewirkt?

Einladung an die Presse

für den 26. März 2025

Haben sich die Mittel aus dem Corona-Aufbauinstrument positiv auf die Arbeitsmärkte der EU-Länder ausgewirkt

  • Online-Pressebriefing: Mittwoch, 26. März 2025, 10.00 Uhr MEZ
  • Veröffentlichung: am selben Tag um 17.00 Uhr MEZ

Der Europäische Rechnungshof lädt Sie zu einem Online-Pressebriefing zu seinem aktuellen Sonderbericht über die Arbeitsmarktreformen in den EU-Ländern ein, die aus der mit 650 Milliarden Euro ausgestatteten Aufbau- und Resilienfazilität (ARF) finanziert wurden. Das Briefing findet am Mittwoch, dem 26. März 2025, um 10.00 Uhr MEZ statt.

Das Briefing soll Ihnen Gelegenheit geben, sich einen detaillierten Überblick über die Prüfung zu verschaffen und deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen in ihren Gesamtzusammenhang zu stellen. Sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, den Bericht mit Ivana Maletić, Mitglied des Rechnungshofs, und Vertretern des Prüfungsteams zu diskutieren.

Anmeldung: Bitte teilen Sie uns bis Dienstag, 25. März 2025, 13.00 Uhr mit, ob Sie an dem Online-Briefing teilnehmen möchten. Sie erhalten dann detaillierte Anweisungen, wie Sie sich zuschalten können. Um eine fundierte Diskussion zu ermöglichen, können angemeldete Teilnehmer auf Anfrage im Vorfeld des Briefings den Bericht und die Pressemitteilung erhalten, die jedoch einer Sperrfrist unterliegen. Beide Dokumente werden am Mittwoch, dem 26. März 2025, um 17.00 Uhr auf der Website des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht.

Hintergrund

Die ARF ist das Kernstück des Aufbaupakets "NextGenerationEU", mit dem die EU-Länder dabei unterstützt werden sollten, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und ihre Volkswirtschaften widerstandsfähig zu machen. Mit der ARF, bei der es sich um ein befristetes Instrument handelt, hat die EU erstmals finanzielle Unterstützung für Mitgliedstaaten an wirtschaftliche und soziale Reformen – unter anderem in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik – geknüpft. Diese Reformen sollten den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Herausforderungen anzugehen, auf die sie der Rat der EU bereits in seinen länderspezifischen Empfehlungen hingewiesen hatte, die von den jeweiligen Mitgliedstaaten bislang jedoch noch nicht bewältigt worden sind.

Dem Bericht liegt die erste Prüfung des Europäischen Rechnungshofs zugrunde, bei der die Wirksamkeit der ARF-Reformen untersucht wurde. Die Prüfer untersuchten, ob mit den Arbeitsmarktreformen die Herausforderungen auf den Arbeitsmärkten der EU-Länder, die im Rahmen des sogenannten Europäischen Semesters – der jährlichen Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten durch die EU – ermittelt und in den länderspezifischen Empfehlungen dargelegt worden waren, wirksam in Angriff genommen wurden. Anhand einer Stichprobe von vier Mitgliedstaaten (Belgien, Griechenland, Spanien und Portugal) wurde darüber hinaus bewertet, ob die abgeschlossenen Reformen zu Ergebnissen geführt und zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen beigetragen haben.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

Weitere Storys: Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors
Weitere Storys: Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors