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EU-Aufbaugelder: Verpasste Chance für den digitalen Wandel

EU-Aufbaugelder: Verpasste Chance für den digitalen Wandel
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  • Alle EU-Länder haben mindestens 20 % ihrer Corona-Aufbaugelder für die Digitalisierung bereitgestellt.
  • Förderung deckt nicht vordringlich den wichtigsten Digitalisierungsbedarf.
  • Zu allgemeine, nicht auf die EU-Digitalstrategie abgestimmte Indikatoren lassen keine Aussage über die tatsächlichen Fortschritte beim digitalen Wandel in der EU zu.

Der Corona-Aufbaufonds der EU – die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) – sollte als Motor für den digitalen Wandel in der EU dienen. Diese Chance wurde laut einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs jedoch verpasst. Fast 150 Milliarden Euro – rund zwei Drittel des Digitalbudgets der EU von 235 Milliarden Euro für die Jahre 2021–2027 – kommen aus diesem Fonds. Die Prüfer stellten jedoch fest, dass die Digitalisierung durch diese Mittel nicht immer wirksam vorangebracht wurde, da die EU-Länder nicht verpflichtet waren, vor allem dort zu investieren, wo der größte Bedarf besteht.

Da eines der Hauptziele des Aufbaufonds darin besteht, neben dem ökologischen Wandel auch den digitalen Wandel voranzubringen, mussten die EU-Länder mindestens 20 % ihrer Aufbaumittel für Reformen und Investitionen zur Förderung der Digitalisierung verwenden.

Die Prüfer kritisieren die Mehrdeutigkeit des Begriffs "digitaler Wandel" in der ARF-Verordnung. Diese habe dazu geführt, dass die Mittel in den EU-Ländern nicht zielgerichtet eingesetzt worden seien. Zwar werde der "digitale Wandel" in der Verordnung als ein zentrales Ziel genannt. Auch werde ausgeführt, in welchen Bereichen Maßnahmen zur Digitalisierung ergriffen werden können. Der Begriff werde aber nicht klar definiert. Daher hätten die Länder ganz verschiedene Maßnahmen vorschlagen und in ihre Aufbaupläne aufnehmen können. Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen bedeuteten aber nicht automatisch einen deutlichen Fortschritt beim digitalen Wandel.

"Alle EU-Länder haben 20 % der ARF-Mittel oder sogar mehr für die Digitalisierung bereitgestellt, diese Mittel jedoch nicht in strategisch wichtigen Bereichen eingesetzt", so Ildikó Gáll-Pelcz, die als Mitglied des Rechnungshofs für die Prüfung zuständig ist. "Die Länder waren nicht verpflichtet, vorrangig dort zu investieren, wo der Bedarf am größten ist. Einige Länder haben die Mittel daher dort genutzt, wo sie ohnehin schon gut aufgestellt waren, anstatt die größten Schwachpunkte zu beheben. Hier wurde aus unserer Sicht eine Chance vertan, da das Potenzial der ARF, den digitalen Wandel voranzubringen, nicht ausgeschöpft wurde."

Die Prüfer stellten außerdem fest, dass es bei der Umsetzung zu mehr Verzögerungen gekommen war, als die Kommission angegeben hatte. Bis Anfang 2024 hätten die EU-Länder gemeldet, dass sie 31 % der Etappenziele und Zielwerte für den Digitalbereich erreicht hatten – sechs Prozentpunkte weniger als ursprünglich geplant. Eine detaillierte Bewertung der fünf geprüften EU-Länder habe gezeigt, dass fast die Hälfte der Etappenziele und Zielwerte von Verzögerungen betroffen sei. Bis Oktober 2024 habe die Erreichung von 31 der 67 Etappenziele und Zielwerte hinter dem Zeitplan zurückgelegen, da einige von ihnen geändert, verschoben oder ersetzt worden seien.

Auch sei die Möglichkeit, langfristige Mehrländerprojekte durchzuführen, kaum genutzt worden. Durch solche grenzüberschreitenden Projekte könnten digitale Technologien und Kompetenzen in der EU entscheidend vorangebracht werden. Die Prüfer stellten jedoch fest, dass die EU-Länder im Rahmen der mehr als 1 000 Digitalisierungsmaßnahmen nur 60 Mehrländermaßnahmen im Umfang von rund 5 Milliarden Euro (bzw. 3,3 % der ARF-Mittel für die Digitalisierung) geplant hätten. Die geringe Priorität, die solchen Initiativen eingeräumt werde, verdeutliche das Spannungsfeld zwischen dem kurzen Durchführungszeitraum der ARF und der gewöhnlich langen Laufzeit solch komplexer Projekte.

Nicht zuletzt seien die Leistungsindikatoren des Aufbaufonds nicht geeignet, um die mit den EU-Mitteln erzielten Ergebnisse im Bereich des digitalen Wandels vernünftig zu bewerten. Die verwendeten Indikatoren seien zu allgemein, hätten den Schwerpunkt vor allem auf die Outputs gelegt und seien nicht gut auf die aktuelle Digitalstrategie der EU abgestimmt. Außerdem hätten die EU-Länder bei rund 60 % der geprüften Investitionsmaßnahmen nicht die richtigen gemeinsamen Indikatoren verwendet bzw. keine einheitlichen oder aussagekräftigen Daten gemeldet. Daher könne der Beitrag der mit ARF-Mitteln finanzierten Reformen und Investitionen zum digitalen Wandel nicht genau bestimmt werden. Folglich werde das Potenzial der ARF, als Motor für den digitalen Wandel in der EU zu fungieren, möglicherweise nicht vollständig ausgeschöpft.

Hintergrundinformationen

Im Februar 2021 richtete die EU die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit einem ursprünglichen Budget von bis zu 724 Milliarden Euro ein. Ziel war, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern und die Volkswirtschaften der EU-Länder nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen, um sie besser auf die Chancen und Herausforderungen des ökologischen und des digitalen Wandels vorzubereiten. Bis Ende 2024 hatte die EU-Kommission Mittel in Höhe von 650 Milliarden Euro (359 Milliarden Euro für Finanzhilfen und 291 Milliarden Euro für Darlehen) gebunden.

Die Prüfung erstreckte sich auf den Zeitraum von Februar 2021 bis März 2024, wobei einige zusätzliche Analysen für die Zeit bis Ende 2024 durchgeführt wurden. So konnten die Prüfer die Gestaltung und bei Bedarf auch die Umsetzung der in den nationalen Aufbauplänen enthaltenen Komponenten zur Förderung des digitalen Wandels bewerten.

Im Rahmen der Prüfung wurde untersucht, ob alle EU-Länder die Anforderung erfüllten, 20 % ihrer ARF-Mittel für Maßnahmen zur Digitalisierung bereitzustellen. Außerdem wurden Besuche in fünf Mitgliedstaaten (Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg und Rumänien) durchgeführt. Dabei wurden 27 Digitalisierungsmaßnahmen geprüft, die der Rechnungshof aus den Plänen dieser Länder ausgewählt hatte. Kriterien für die Auswahl dieser Maßnahmen waren ihre Relevanz für den digitalen Wandel, der Umfang der den Maßnahmen zugeteilten Mittel, die Abdeckung verschiedener Bereiche der Digitalpolitik und der Umsetzungsstand der Maßnahmen.

Der Sonderbericht 13/2025 "Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für den digitalen Wandel in den EU-Mitgliedstaaten: Eine verpasste Chance, die Mittel strategisch auf die Deckung des Digitalisierungsbedarfs auszurichten" ist auf der Website des Europäischen Rechnungshofs abrufbar.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

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