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Friedrich P. Kötter appelliert an künftige Bundesregierung: "Gesetzesreformen im Sicherheitsgewerbe müssen weit oben auf die politische Agenda"
Zentrales Sicherheitsgesetz gefordert

Essen/Düsseldorf (ots)

Der hohe Stellenwert der privaten Sicherheitswirtschaft für die deutsche Sicherheitsarchitektur wird in der jetzt veröffentlichten Lünendonk-Studie "Führende Sicherheitsdienstleister in Deutschland" erneut deutlich. Demnach erzielten die Top 25 im vergangenen Jahr einen Gesamtumsatz von fast 3,3 Milliarden Euro und beschäftigten rd. 87.000 Mitarbeiter. KÖTTER Security bestätigte seine Position als größtes Familienunternehmen der Sicherheitsbranche in Deutschland.

Mit einem Umsatzanstieg von 9,3 % auf 457 Millionen Euro und einer Steigerung der Beschäftigtenzahl um 6,3 % auf 11.900 Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2016 konnte KÖTTER Security seine Top-Platzierung weiter ausbauen. Entscheidende Säule für das Wachstum sind die "Smart Security Solutions", die von Sicherheitsdiensten und -technik über Geld- und Wertdienste bis zum Risiko- und Gesundheitsmanagement reichen. Dieses breite Spektrum ist einzigartig in Deutschland und unterstreicht den Anspruch des Familienunternehmens seinen Kunden ganzheitliche Sicherheit zu bieten, die z. B. für den Wirtschaftsschutz zentrale Bedeutung hat. Neben zahlreichen Neuaufträgen und Auftragserweiterungen wirkte sich darüber hinaus der Einsatz beim Münchner Oktoberfest positiv auf die Entwicklung aus.

Die veröffentlichten Ergebnisse der Lünendonk-Studie unterstreichen die Relevanz der Sicherheitswirtschaft, dennoch scheint sie für die Politik nur Randbedeutung zu haben. Anders ist kaum zu erklären, dass die Ausgestaltung der inneren Sicherheit nahezu ausschließlich auf die staatlichen Organe verengt bleibt. Damit aber werden nicht nur Chancen vergeben, wie etwa die Entlastung der Polizei. Dies hat vor allem massive Auswirkungen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Branche arbeitet. Basis für ihre Tätigkeit ist weiterhin primär § 34a Gewerbeordnung (GewO), der trotz der im letzten Jahr erfolgten Reformen längst nicht mehr ausreicht. So sind u. a. die Zugangsvoraussetzungen immer noch viel zu gering. Konkrete Regelungen für die Ausgestaltung der Tätigkeit wiederum gibt es nur vereinzelt und verstreut über mehrere Gesetze, etwa für die Flughafensicherheit (Luftsicherheitsgesetz), den Schutz kerntechnischer Anlagen (Atomgesetz) oder aber bei der Sicherung militärischer Liegenschaften (UZwGBw). Für die Einhaltung obiger Gesetze sind die unterschiedlichsten Bundesministerien zuständig.

"Obwohl der Gesetzgeber schon für die abgelaufene Legislaturperiode umfassende Reformen in Aussicht gestellt hatte, agieren wir somit nach wie vor auf einem gesetzlichen Flickenteppich", erklärt Friedrich P. Kötter, u. a. Verwaltungsrat der KÖTTER SE & Co. KG Security, Düsseldorf und Vize-Präsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW). "Ich appelliere daher an die künftige Bundesregierung und den neuen Bundestag, das Thema weit oben auf der politischen Agenda zu platzieren. Ideallösung wäre die Schaffung eines zentralen Sicherheitsgesetzes wie in anderen europäischen Ländern. Aber auch weitere spezialgesetzliche Regelungen für kritische Infrastrukturen (z. B. für den ÖPV oder Versorgungseinrichtungen) würden große Fortschritte bedeuten". In beiden Fällen ließen sich u. a. die Anforderungen an Leistungsfähigkeit, Organisation sowie Aus- und Weiterbildung der Dienstleister exakt definieren.

Pressekontakt:

KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen
Carsten Gronwald, Pressesprecher, Tel.: (0201) 2788-126,
Carsten.Gronwald@koetter.de

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