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Gaskartuschen beim Zelten: das kleine Einmaleins
Was nicht nur Outdoor-Neulinge über die richtige Handhabung wissen sollten

Gaskartuschen beim Zelten: das kleine Einmaleins / Was nicht nur Outdoor-Neulinge über die richtige Handhabung wissen sollten
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Berlin (ots)

Campingkocher oder Gaslampen sind beim Zelten unverzichtbare Begleiter. Betrieben werden sie mit Flüssiggas aus handlichen Kartuschen. Was Camper über den richtigen Umgang mit den praktischen Energiespendern wissen sollten, erklärt der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).

Gaskocher oder -lampen werden je nach Modell meist mit Stech- oder Schraubkartuschen betrieben. Die Stechkartuschen werden beim Einsetzen in das Gerät mit einem Dorn durchbohrt. Dank einer Gummidichtung im Gerät tritt dabei kein Gas aus. Stechkartuschen sind die preisgünstigere Variante - allerdings dürfen sie erst nach vollständiger Entleerung wieder vom Gerät getrennt werden. Möchte man sein Zelt also am nächsten Tag an anderer Stelle aufschlagen, müssen Gerät und Kartusche in verbundenem Zustand verstaut und transportiert werden. Schraubkartuschen hingegen sind mit einem selbstschließenden Ventil ausgestattet. Sie können daher sicher und beliebig oft von Kocher oder Lampe getrennt und wieder angeschraubt werden. Schon beim Gerätekauf lohnt sich also die Überlegung, welche Kartuschenart den eigenen Bedürfnissen am besten entspricht. Neben den Stech- und Schraubkartuschen gibt es außerdem noch die weit weniger stark verbreiteten Ventilkartuschen. Diese werden gesteckt statt geschraubt und können dank eines sicher schließenden Bajonettventils ebenfalls wieder abmontiert und getrennt vom Gerät transportiert werden.

Direkter Sonneneinstrahlung sollte man Gaskartuschen nicht längere Zeit aussetzen, denn die Behälter stehen unter Druck und könnten bei zu starker Hitze bersten. Beim Transport im Auto empfiehlt der DVFG daher, die Kartuschen im Schatten zu verstauen. Für die Entsorgung gilt: Erst wenn Lampe oder Kocher sich damit nicht mehr betreiben lassen, sind die Gaskartuschen vollständig entleert. Befindet sich auf den Einwegbehältern ein "grüner Punkt", dürfen sie entleert in den gelben Sack beziehungsweise die gelbe Tonne wandern. Alle nicht entsprechend gekennzeichneten oder aber nicht vollständig entleerten Kartuschen hingegen müssen beim örtlichen Entsorgungsunternehmen als Sondermüll abgegeben werden.

Energieträger Flüssiggas: Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

Pressekontakt:

Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
E-Mail: presse@dvfg.de
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