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Beim Tarifwechsel: Für Vorschäden verlangen die meisten Kfz-Versicherer keinen zusätzlichen Aufschlag

Berlin (ots)

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss angeben, ob der bisherige Versicherer Vorschäden reguliert hat. Eine aktuelle Untersuchung des gemeinnützigen Verbraucher-Ratgebers Finanztip zeigt: Ein regulierter Schaden sorgt zwar für eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse, bei den meisten Versicherern wird es beim Wechsel durch den Vorschaden aber nicht nochmals teurer. Nur einzelne Anbieter verlangen höhere Beiträge, teilweise bis zu 20 Prozent.

Etwa vier Millionen Haftpflichtschäden und rund fünf Millionen Kaskoschäden haben Versicherer im vergangenen Jahr reguliert. Das zeigen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Bei einem Wechsel der Autoversicherung gelten diese Fälle als Vorschäden. Haben Versicherte einen Schaden gemeldet, müssen sie den bei ihrer neuen Versicherung angeben. Bei einem Versicherungswechsel fließt das in die Tarifberechnung mit ein. Wie eine aktuelle Finanztip-Untersuchung zeigt, wirkt sich das allerdings in den meisten Fällen nicht auf den zu zahlenden Beitrag aus.

Nur einzelne Anbieter verlangen einen Aufschlag

Der durchschnittliche Aufschlag für einen Haftpflichtschaden bei der Vorversicherung betrug in der Untersuchung knapp zwei Prozent, der bei einem regulierten Kaskoschaden lag bei unter einem Prozent. "In unserer Untersuchung verlangten die meisten Anbieter von den potenziellen Neukunden überhaupt keinen Preisaufschlag wegen eines Vorschadens", sagt Kathrin Gotthold, Versicherungsexpertin bei Finanztip. "Nur einzelne Anbieter verlangten mehr, teilweise bis zu 20 Prozent". Das Fazit der Expertin: "Ein Vorschaden sollte niemanden abhalten, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Im Gegenteil: Nehmen Sie die Schadenregulierung zum Anlass, den Preis für Ihre Autoversicherung zu überprüfen."

Nach einem Schaden sinkt die Schadenfreiheitsklasse

Wer längere Zeit unfallfrei Auto fährt, steigt bei seiner Versicherung in der Schadenfreiheitsklasse. Je höher die Einstufung, desto günstiger ist der Tarif. Wenn ein Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden gemeldet wird, senkt der Versicherer die entsprechende Schadenfreiheitsklasse gemäß seiner Rückstufungstabelle. "Bei einem Wechsel nach einem Unfall hat der alte Versicherer die Rückstufung bereits vorgenommen. Die Kunden fangen also auch beim neuen Versicherer in der teureren Schadenfreiheitsklasse an", erklärt Gotthold.

So hat Finanztip untersucht

Ziel der Untersuchung war herauszufinden, welchen Einfluss ein regulierter Vorschaden auf den Kfz-Versicherungstarif hat. Dafür hat Finanztip im Juli 2019 zehn unterschiedliche Fahrer-Profile mit gängigen PKW erstellt und für diese auf dem Vergleichsportal Nafi-Auto Preise abgefragt. Dabei wurde das Merkmal Vorschaden variiert, während alle anderen Merkmale der Fahrer unverändert blieben. In die Berechnungen gingen jeweils die ersten 30 Ergebnisse für jedes Profil ein.

Weitere Informationen 
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/ 
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/tarifmerkmale/ 
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/schadenfreiheitsklasse/

Über Finanztip

Finanztip ist mit durchschnittlich mehr als 4 Millionen Besuchen im Monat Deutschlands größter Verbraucher-Ratgeber rund um Ihr Geld. Wir wollen Menschen befähigen, ihre täglichen Finanzentscheidungen richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld zu sparen. Hierfür recherchieren und analysieren die Finanztip-Experten ausschließlich im Interesse des Verbrauchers und bieten praktische Handlungsempfehlungen. Aktuell gibt es auf der Finanztip-Website mehr als 1.000 aktuelle Ratgeber zu den unterschiedlichsten Themen. Kern unseres kostenlosen Angebots ist der wöchentliche Finanztip-Newsletter mit mehr als 500.000 Abonnenten. Darin beleuchten Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen und das Finanztip-Team alle Themen, die für Verbraucher aktuell wichtig sind: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Darüber hinaus können sich Verbraucher in der großen Finanztip-Community mit den Experten und anderen Verbrauchern austauschen.

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Pressekontakt:

Marcus Drost
Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
http://www.finanztip.de/presse/

Original-Content von: Finanztip Verbraucherinformation GmbH - ein Unternehmen der Finanztip Stiftung, übermittelt durch news aktuell

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