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Schon neun Bundesländer sorgen für faire Grundsteuer

Pressemitteilung

Schon neun Bundesländer sorgen für faire Grundsteuer

Berlin, 27.09.2024 – Neun Bundesländer bieten Transparenzregister und veröffentlichen darin ihre Hebesatzempfehlungen für die Grundsteuer. Das ergaben Anfragen des Geldratgebers Finanztip bei den Finanzbehörden aller 16 Bundesländer. Trotz ausstehender Grundsteuerbescheide können Grundstückseigentümer vielerorts damit erstmals berechnen, wie hoch die Grundsteuer ab 2025 wahrscheinlich für sie ausfällt.

Für viele Grundstücksbesitzer in Deutschland lautet die entscheidende Frage des Jahres: Wie hoch fällt die Grundsteuer ab 2025 aus? Eine Antwort finden viele von ihnen erstmals in den neuen Transparenzregistern, die neun Bundesländer bieten: Während die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg die offiziell geplanten Hebesätze bekanntgegeben haben, sind in Sachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und im Saarland die aufkommensneutralen Hebesätze im Internet zu finden. „Das sind die Werte für eine faire Grundsteuer, bei der die Kommunen insgesamt nicht mehr einnehmen würden als 2024“, erklärt Jörg Leine, Steuerexperte von Finanztip. „Legt eine Kommune später einen höheren Hebesatz fest, möchten die Kommunalpolitiker offenbar Haushaltslöcher mit der Grundsteuer stopfen. Die Kommunalpolitiker legen nämlich den Hebesatz fest.“

Nicht jedes Bundesland schafft Transparenz

In den anderen Bundesländern herrscht bislang weniger Transparenz: Immerhin werden Rheinland-Pfalz und Brandenburg noch ihre Transparenzregister veröffentlichen. Und in Niedersachsen sowie Mecklenburg-Vorpommern müssen die Kommunen die fairen und die festgesetzten Hebesätze nennen. Aber in Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es keine Transparenzbestrebungen, wie die zuständigen Finanzbehörden gegenüber Finanztip bestätigten.

Faire Grundsteuer vor Bescheid berechnen

„Der entscheidende Faktor für die Höhe der Grundsteuer ist der Hebesatz“, sagt Leine. Die Hebesatzempfehlungen der Bundesländer lässt sich im jeweiligen Transparenzregister für eine Stadt oder Gemeinde ablesen. Außerdem wurde der Grundsteuermessbetrag in den Flächenländern in einem Bescheid festgesetzt, den Eigentümer bereits 2023 erhalten haben sollten. Mit beiden Angaben lässt sich die faire Grundsteuer mit einer einfachen Formel schon heute berechnen:

Faire Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x fairer Hebesatz /100

Beispiel: Beträgt der Grundsteuermessbetrag 122 Euro und der faire Hebesatz 500 Prozent, läge die faire Grundsteuer von nächstem Jahr an bei 610 Euro.

Finanztip hatte Anfang im Mai die Finanzbehörden in allen 16 Bundesländern gefragt, ob sie Transparenzregister einführen werden und wie weit sie schon mit der Umsetzung sind. Der Geldratgeber dokumentiert seitdem fortlaufend den Fortschritt für die Verbraucher.

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Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
http://www.finanztip.de/presse/

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