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Kfz-Versicherungen 26 Prozent teurer: Diese Kündigungsrechte haben Autofahrer nach einer Preiserhöhung
Pressemitteilung
Kfz-Versicherungen 26 Prozent teurer: Diese Kündigungsrechte haben Autofahrer nach einer Preiserhöhung
Berlin, 02.12.2024 – Die Kosten für die Kfz-Versicherung belasten jeden dritten Autofahrer [1]. Die Autoversicherer erhöhen die Preise für das nächste Jahr im Schnitt um rekordverdächtige 26 Prozent [2]. Betroffene können auch im Dezember noch Beitragserhöhungen mit einer Kündigung aushebeln und anschließend den Vertrag wechseln. Finanztip, Deutschlands führender Geldratgeber und Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung, erklärt, in welchen Fällen eine Kündigung möglich ist.
Die meisten Autofahrer dürfen zum neuen Jahr ihre Versicherung wechseln. Die normale Kündigungsfrist für den alten Vertrag beträgt einen Monat. Die Kündigung muss in diesem Jahr bis zum 2. Dezember beim Versicherer sein, da der übliche Stichtag 30. November auf ein Wochenende fällt.
Doch auch wer es bis zu diesem Datum nicht schafft, seine Kfz-Versicherung zu vergleichen und mit einem günstigeren Anbieter einen neuen Vertrag für 2025 abzuschließen, der kann vielleicht noch wechseln. „Wir rechnen damit, dass für viele Versicherte der Preis in der Kfz-Versicherung steigt, deshalb dürften in diesem Jahr besonders viele Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht haben“, sagt Kathrin Gotthold, Versicherungs-Expertin beim Geldratgeber Finanztip.
Mit einem Monat Kündigungsfrist raus aus dem alten Vertrag
Die Rechnungen mit den neuen, höheren Preisen kommen zum Ende des Versicherungsjahres. Meistens bis Ende November, teils auch noch in den Dezember hinein. „Erhalten Versicherte eine Beitragsrechnung mit einer Preiserhöhung fürs kommende Jahr etwa erst am 15. November, dann können sie noch bis zum 15. Dezember kündigen – immer mit einem Monat Kündigungsfrist ab Erhalt des Schreibens“, sagt Gotthold.
Sonderkündigung trotz insgesamt sinkendem Beitrag möglich
Einen genauen Blick sollten Versicherte auf die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und den entsprechenden Rabatt werfen, wenn sie etwas weniger bezahlen sollen als bisher. „Ist der Autofahrer in einem Versicherungsjahr schaden- und unfallfrei unterwegs gewesen, steigt er in eine höhere SF-Klasse und bekommt einen höheren Schadenfreiheitsrabatt“, erklärt Gotthold. „Ein steigender Rabatt kann einen höheren Preis für die Autoversicherung kaschieren.” Gibt der Versicherer nicht den vollen Rabatt weiter, liegt eine versteckte Preiserhöhung vor.
Versteckte Preiserhöhungen erkennen
Kunden können solche versteckten Preiserhöhungen erkennen, indem sie auf den Vergleichsbeitrag achten. Liegt der neue Beitrag über dem Vergleichsbeitrag, gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Den Vergleichsbeitrag müssen Versicherer seit einigen Jahren nicht mehr angeben. Mit einer einfachen Formel können Versicherungskunden aber die Rechnung selbst überprüfen:
Alter Beitrag x neuer Beitragssatz : alter Beitragssatz
Beispiel für die Haftpflicht: Der alte Beitrag lag bei 500 Euro und auf der Rechnung für 2025 stehen nur noch 480 Euro. Die Person ist aber von SF-Klasse 2 (alter Beitragssatz: 49 Prozent) im neuen Jahr in die SF-Klasse 3 (neuer Beitragssatz: 46 Prozent) aufgestiegen. Die Berechnung wäre in dem Fall laut Formel: 500 € x 0,46 : 0,49 = 469,39 €. Der Vergleichsbeitrag ist also kleiner als der neue Rechnungsbeitrag. Damit liegt eine versteckte Beitragserhöhung vor, der Kunde darf kündigen.
Kündigung nach Schaden oder Halterwechsel
Auch nach einem Halterwechsel, also wenn der Versicherte sein Auto verkauft hat, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu. Ebenso nach einem Schaden – egal, ob der Versicherer die Kosten übernommen oder die Regulierung abgelehnt hat. Die Kündigungsfrist beträgt immer einen Monat. Bei einer Schadenmeldung beginnt die einmonatige Kündigungsfrist, sobald der Schaden reguliert oder die Regulierung abgelehnt ist. Achtung: Auch die Versicherung hat in Folge eines Schadens ebenfalls das Recht, den Vertrag zu außerordentlich zu kündigen.
Richtig kündigen
„Versicherte, die ihren Versicherungsvertrag mit einer Sonderkündigung beenden, müssen im Schreiben den Kündigungsgrund nennen“, rät Gotthold. Für die meisten Verträge reicht eine Kündigung per E-Mail. Nur für Verträge, die vor dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, muss eine Kündigung schriftlich erfolgen, am besten als Brief mit Einschreiben oder per Fax. Gültig ist die Kündigung erst, wenn sie fristgerecht bei der alten Versicherung eingegangen ist.
So hat Finanztip untersucht
[1] Repräsentative Umfrage unter Autofahrern: Die Umfragedaten beruhen auf einer Online-Befragung von Innofact im Auftrag von Finanztip, an der im September 2024 1.029 Personen teilgenommen haben. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Nach bevölkerungsrepräsentativer Quotierung der Screening-Interviews wurden (Mit-)Entscheider um das Thema Kfz-Versicherung befragt.
[2] Untersuchung zu Beitragssteigerungen in der Kfz-Versicherung: Im Oktober 2023 und im Oktober 2024 haben die Versicherungsexperten von Finanztip für zehn fiktive Beispielkunden und ihre Autos auf Nafi-Auto Versicherungstarife abgefragt und die bis zu zehn günstigsten angezeigten Tarifen der beiden Jahre verglichen. Für alle Fahrer, Versicherte und Autos haben sie das Alter beibehalten, auch die Schadenfreiheitsklasse war statisch. So soll die größtmögliche Vergleichbarkeit sichergestellt sein.
Weitere Informationen
- Zum Finanztip-Ratgeber Kfz-Versicherungswechsel
- Zum Finanztip-Ratgeber Kfz-Versicherung kündigen
- Zum Finanztip-Ratgeber Schadenfreiheitsklasse
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