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Wolford Aktiengesellschaft

EANS-Hauptversammlung: Wolford Aktiengesellschaft
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wolford Aktiengesellschaft
Bregenz, FN 68605 s
ISIN AT0000834007
(in der Folge auch die "Gesellschaft")
 
EINBERUFUNG
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre
 
zu der am Donnerstag, 18. September 2014 um 13:00 Uhr (MEZ)
in den Räumlichkeiten der Wolford Aktiengesellschaft, Wolfordstraße 1, 6900
Bregenz, stattfindenden 27. ordentlichen Hauptversammlung der Wolford
Aktiengesellschaft ein.
 
Tagesordnung
 


  1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 30.4.2014 samt Anhang
     und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichtes, des IFRS-
     Konzernabschlusses zum 30.4.2014 samt Konzernhang und Konzernlagebericht
     und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts gemäß § 96 AktG für das
     Geschäftsjahr 2013/14 sowie Bericht über das im UGB-Jahresabschluss zum
     30.4.2014 ausgewiesene Bilanzergebnis
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses per 30.4.2014
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
     Geschäftsjahr 2013/14
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
     das Geschäftsjahr 2013/14
  5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des
     Aufsichtsrates ab dem Geschäftsjahr 2013/14
  6. Beschlussfassung über die Verlängerung der Frist zur Veräußerung von
     100.000 Stück gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 6.9.1999 erworbenen
     eigenen Aktien bis 6.9.2017
  7. Wahl des Abschlussprüfers für den UGB-Jahres- und den IFRS-Konzernabschluss
     für das Geschäftsjahr 2014/15
      
Unterlagen zur Hauptversammlung
     Folgende Unterlagen liegen spätestens ab Donnerstag, 21. August 2014, zur
     Einsichtnahme durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
     Gesellschaft 6900 Bregenz, Wolfordstraße 1, während der üblichen
     Geschäftsstunden Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr und
     Freitag zwischen 09:00 und 15:00 Uhr, auf. Sie sind außerdem im Internet
     unter www.wolford.com/de/hauptversammlung abrufbar und werden bei der
     Hauptversammlung aufliegen.
      

* UGB-Jahresabschluss zum 30.4.2014 samt Anhang und Lagebericht
* Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2013/14
* IFRS-Konzernabschluss zum 30.4.2014 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht
* Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2013/14
* Gemeinsame Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den
  Tagesordnungspunkten 2, 3, 4 und 6
* Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 5 und 7
* Geschäftsbericht 2013/14 der Wolford Aktiengesellschaft
* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht
* Formulare für den Widerruf einer Vollmacht
   
  Diese Einberufung sowie weitergehende Informationen über die Rechte der
  Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der
  Internetseite der Gesellschaft unter www.wolford.com/de/hauptversammlung
  abrufbar.
   

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag,
das ist Montag, 8. September 2014, 24:00 Uhr MEZ.
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigunggemäß § 10a AktG (siehe dazu auch unten "Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG") in Textform, die der Gesellschaft spätestens am Montag, 15.
September 2014, 24:00 Uhr MEZ, ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss:
 
Per Telefax:
+43 (0)1 928 90 60
 
Per E-Mail: 
hv.anmeldung-1@oekb.at
 
Per Post:
Oesterreichische Kontrollbank AG
Abt. KMS/HV Operation Center 1
Strauchgasse 1-3, 6. Stock
1010 Wien

Per SWIFT:
OEKOATWWHVS
  
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem
Vollmitgliedsstaat der OECD in Textform auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
 


  1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr
     zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code)
      
  2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
     natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
     juristischen Personen
      
  3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000834007) des
     Aktionärs

  4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung
      
  5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht
      
     Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben
     genannten Nachweisstichtag (Montag, 8. September 2014, 24:00 Uhr MEZ)
     beziehen und darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
     älter als sieben (7) Tage sein.
      
     Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
     werden.
      
     Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
     Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über die
     Aktien nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach
     erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
      
     Die Rechte der Aktionäre, die an Aktienbesitz während eines bestimmten
     Zeitraums und/oder zu einem bestimmten Zeitpunkt geknüpft sind, können nur
     ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils
     relevanten Zeitraum und/oder für den relevanten Zeitpunkt durch eine
     Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.
      
      
     Vertretung durch Bevollmächtigte
      
     Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
     hat das Recht, einen Vertreter (natürliche oder juristische Person) zu
     bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und
     der dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
      
     Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person
     in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt
     werden können.
      
     Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 17. September
     2014, 12:00 Uhr MEZ, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
     zugehen:
      
     Per Telefax:
     +43 (0)1 928 90 60
      
     Per E-Mail:
      hv.anmeldung-1@oekb.at
      
     Per Post:
     Oesterreichische Kontrollbank AG
     Abt. KMS/HV Operation Center 1
     Strauchgasse 1-3, 6. Stock
     1010 Wien
      
     Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
     Persönlich: bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
      
     Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
     ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
     Erklärung abgibt, dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde.
      
     Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf werden auf
     Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
  www.wolford.com/de/hauptversammlung abrufbar. Die Verwendung dieser
     Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf allerdings
     nicht zwingend.
      
     Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
     sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.
      
     Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des
     Vorstandes bzw. die Mitglieder des Aufsichtsrates eine ihr/ihnen für die
     Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte
     Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden.
      
     Als besonderes Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
     Interessensverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als
     unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
     Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist
     derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung
     diese Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Herrn Dr.
     Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
  www.wolford.com/de/hauptversammlung ein spezielles Vollmachtsformular
     abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben
     genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von
     Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
     direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43
     (0) 1 8763343 - 30, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail
      michael.knap@iva.or.at.
      
     Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser
     (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter
     Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das
     Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten
     Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig.
     Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
     Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
     Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
     entgegennimmt.
      
     Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer
     Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie oben unter
     "Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben sind,
     zu erfüllen haben. Aufgrund der Novellierung des AktG ist eine anonyme
     Teilnahme als Legitimationsaktionär (Aktien im "Fremdbesitz") nicht mehr
     zulässig.
      
      
     Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
      
     Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
     erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
     dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
     Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
     Das Verlangen ist schriftlich zu stellen ("schriftlich" bedeutet
     eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden
     Antragsteller oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur
     iSd § 4 Abs 1 SigG) und muss bis spätestens Donnerstag, 28. August 2014,
     24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z.
     H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, oder per E-Mail:
      hv.anmeldung-1@oekb.at zugehen. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
     muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Gemäß § 128 Abs 5
     AktG muss jeder Beschlussvorschlag jedenfalls auch in einer deutschen
     Sprachfassung vorgelegt werden, die die maßgebliche Fassung ist. Die
     Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
     10a AktG, in der bestätigt wird, dass der oder die antragstellenden
     Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor
     Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs
     bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein darf,
     nachzuweisen. Wird das Verlangen auf Aufnahme zusätzlicher
     Tagesordnungspunkte von mehreren Aktionären erstattet, die nur gemeinsam
     zumindest 5% des Grundkapitals erreichen, so müssen sich die
     Depotbestätigungen für sämtliche Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
     Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
     Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
     verwiesen.
      
     Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
     erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
     zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
     Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
     Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft
     zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
     Dienstag, 9. September 2014, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft entweder per
     Telefax an Wolford Aktiengesellschaft,
     z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 5574 690-1219 oder per Post an
     Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900
     Bregenz, zugeht. Gemäß § 128 Abs 5 AktG muss jeder Beschlussvorschlag
     jedenfalls auch in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden, die die
     maßgebliche Fassung ist; das gilt sinngemäß für Erklärungen gemäß § 87 Abs
     2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist
     durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum
     Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage
     sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
     zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf
     denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen
     Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
     Teilnahmeberechtigung verwiesen.
      
     Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der
     Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
     Es wird darauf hingewiesen, dass über einen Beschlussvorschlag gem. §110
     AktG nur dann in der Hauptversammlung abzustimmen ist, wenn er in der
     Versammlung als Antrag wiederholt wird.
      
     Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
     Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
     Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
      
     Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§
     109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
     Gesellschaft unter www.wolford.com/de/hauptversammlung zugänglich.
      
     Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur
     Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
     schriftlich an den Vorstand gestellt werden.  
      
      
     Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
      
     Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 5.000.000 Stück
     Stammaktien emittiert, wobei jede Stammaktie eine Stimme gewährt.
     Stimmrechtslose Vorzugsaktien wurden keine ausgegeben. Die Gesellschaft
     hält derzeit 100.000 Stück eigene Aktien, für die das Stimmrecht gemäß §
     114 Abs 6 AktG nicht ausgeübt werden kann. Es gibt somit insgesamt
     4.900.000 Stück stimmberechtigte Aktien.
      
     Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
     werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
     Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter
     Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises
     (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur
     Behebung der Stimmkarten ist ab 12.00 Uhr.
      
      
     Bregenz, im August 2014
      
     Der Vorstand



Rückfragehinweis:
Karolina Tasek
Wolford AG
Investor Relations
 
karolina.tasek@wolford.com
Tel. +43 5574 690 1258

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Wolford Aktiengesellschaft
             Wolfordstrasse 1
             A-6900 Bregenz
Telefon:     +43 (0) 5574 690-1268
FAX:         +43 (0) 5574 690-1219
Email:        investor@wolford.com
WWW:         company.wolford.com
Branche:     Textil/Bekleidung
ISIN:        AT0000834007
Indizes:     ATX Prime, ATX Global Players
Börsen:      Freiverkehr: Frankfurt, Geregelter Markt: Wien, ADR: New York 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Wolford Aktiengesellschaft, übermittelt durch news aktuell

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  • 18.07.2014 – 08:02

    EANS-Hinweisbekanntmachung: Wolford Aktiengesellschaft / Jahresfinanzbericht

    Emittent: Wolford Aktiengesellschaft Wolfordstrasse 1 A-6900 Bregenz Telefon: +43 (0) 5574 690-1268 FAX: +43 (0) 5574 690-1219 Email: investor@wolford.com WWW: company.wolford.com Branche: Textil/Bekleidung ISIN: AT0000834007 Indizes: ATX Prime, ATX Global Players Börsen: Freiverkehr: Frankfurt, Geregelter Markt: Wien, ADR: New York Sprache: Deutsch ...

  • 18.07.2014 – 08:01

    EANS-News: Wolford AG / Umsatz und Ergebnisse des Geschäftsjahres 2013/14 (mit Bild)

    http://resources.euroadhoc.com/us/ibRJP0co http://resources.euroadhoc.com/us/7VnaUZmK http://resources.euroadhoc.com/us/yWs6zJ8S Unternehmen: Wolford Aktiengesellschaft Wolfordstrasse 1 A-6900 Bregenz Telefon: +43 (0) 5574 690-1268 FAX: +43 (0) 5574 690-1219 Email: investor@wolford.com WWW: company.wolford.com Branche: Textil/Bekleidung ISIN: AT0000834007 Indizes: ...

  • 07.07.2014 – 08:01

    EANS-News: Wolford Aktiengesellschaft / Mario Testino shootet für Wolford (mit Bild)

    http://resources.euroadhoc.com/us/gFKdBcCp Unternehmen: Wolford Aktiengesellschaft Wolfordstrasse 1 A-6900 Bregenz Telefon: +43 (0) 5574 690-1258 FAX: +43 (0) 5574 690-1219 Email: karolina.tasek@wolford.com WWW: www.wolford.com Branche: Textil/Bekleidung ISIN: AT0000834007 Indizes: ATX Prime, ATX Global Players Börsen: Freiverkehr: Frankfurt, Geregelter Markt: Wien, ...