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elumeo SE

elumeo SE begrüßt Beschlagnahmung des PWK-Vermögens
Thailändisches Gericht beschlagnahmt Vermögen der PWK
Nach öffentlicher Versteigerung können Löhne und Abfindungen beglichen werden

Berlin (ots)

elumeo mit ausreichender Rückstellung für etwaige Zahlungsunfähigkeit der PWK.

   - Antrag auf Einsetzung eines Sonderprüfers zielt nicht auf 
     Klärung der wirtschaftlichen Situation von elumeo.

elumeo SE, das führende europäische Unternehmen im elektronischen Vertrieb von hochwertigem Edelsteinschmuck, begrüßt die Entscheidung thailändischer Arbeitsgerichte, verbliebene Vermögenswerte der Tochtergesellschaft PWK Jewelry Company, Bangkok zu beschlagnahmen. Mitarbeiter der des Unternehmens hatten sich an das Gericht gewendet, nachdem die früheren Geschäftsführer der PWK mehrere Zahlungstermine hatten verstreichen lassen, ohne eine Liquidation der Vermögenswerte einzuleiten.

"Seit Monaten warten wir auf eine ordentliche Liquidation der Vermögenswerte der PWK zugunsten der Mitarbeiter. Nun haben die thailändischen Gerichte den früheren Geschäftsführern zu Recht die Kontrolle entzogen. Die nun mögliche Veräußerung der Maschinen, Bürogeräte und Gebäude wird dazu führen, dass die Mitarbeiter endlich die ihnen vorenthaltenen Abfindungen und ausstehenden Lohnzahlungen erhalten", sagt Wolfgang Boyé, Vorsitzender des Verwaltungsrats der elumeo SE. Falsch seien allerdings die im Raum stehenden Behauptungen, die Arbeiter müssten die Werte deutlich unter Marktpreis verkaufen und die Differenz von Liquidation zur Verschuldung bleibe in den Büchern, so Boyé.

Darüber hinaus kursieren weitere Falschmeldungen zu PWK und elumeo SE. So hatte die Aktionärin Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA (im Folgenden: OSH) in den vergangenen Wochen über die Medien mehrfach unwahre Behauptungen verbreitet. Vertreten wurden die OSH dabei jeweils durch den Treuhänder RA Schaetze, München. Er ist zugleich Vorstandsmitglied der SWM Treuhand AG und Kläger in einer Klage der SWM Treuhand AG gegen die elumeo SE auf Zahlung von 10,2 Mio. Euro.

"Diese Kampagne entlarvt sich als vollkommen haltlos", sagt Wolfgang Boyé, Vorsitzender des Verwaltungsrats der elumeo SE. "Bereits in den vergangenen Wochen wurden die vielen widersprüchlichen Einlassungen von Rechtsanwalt Schaetze deutlich. Wir müssen vermuten, dass das alleinige Ziel der Kampagne die Diffamierung des Managements der elumeo SE sowie die nachhaltige Destabilisierung und Schädigung des Unternehmens ist."

In den Pressemitteilungen legt RA Schaetze immer wieder den Fokus auf die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft. Er unterlässt es jedoch zu erwähnen, dass diese Ermittlungen auf einer Strafanzeige beruhen, deren Inhalt hauptsächlich mit der Klage der SWM Treuhand AG deckungsgleich ist und daher RA Schaetze mutmaßlich einer der Initiatoren ist. Zwischenzeitlich wurden die Ermittlungen in der Strafsache durch die Staatsanwaltschaft mangels Tatverdacht eingestellt. Das Management der elumeo SE wurde vollständig entlastet.

Die OSH hatte darüber hinaus in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin geklagt, da ihr die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. Dezember 2018 versagt worden war. Auch diese Klage wies das Gericht vollständig als unbegründet ab und verurteilte zudem die Klägerin dazu, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

elumeo nimmt zu allen Vorwürfen Stellung und widerlegt die unwahren Behauptungen:

   - RA Schaetze behauptet in den Pressemitteilungen vom 6.8.2019, 
     den vier PWK-Geschäftsführern drohe nach thailändischem 
     Arbeitsrecht wegen der Nichtzahlung der Gehälter und Abfindungen
     an die 600 Mitarbeiter eine hohe Gefängnisstrafe. Dies sei durch
     das Verhalten der elumeo SE verursacht worden. Diese Behauptung 
     ist falsch. Richtig ist: Eine Haftung nach thailändischem Recht 
     besteht nur dann, wenn die Manager Löhne und Abfindungen 
     vorsätzlich nicht gezahlt hätten, obwohl sie dazu in der Lage 
     gewesen wären. Die Behauptungen von RA Schaetze sind daher in 
     sich widersprüchlich. Eine strafrechtliche Verantwortung der 
     Manager der PWK kann nur dann entstanden sein, wenn die 
     Nichtzahlung der Gehälter und Abfindungen gerade nicht auf dem 
     Verhalten der elumeo SE beruhte. Sofern die thailändische Justiz
     daher einen Haftungsgrund der früheren Manager der PWK sieht, 
     bestätigt dies im Gegenteil, dass die elumeo-Gruppe ihren 
     Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist und die Manager der PWK
     somit in der Lage gewesen sind, die Löhne und Abfindungen zu 
     zahlen.
   - RA Schaetze behauptet zudem in den Pressemitteilungen vom 
     6.8.2019 und vom 22.8.2019, elumeo SE habe trotz drastisch 
     rückläufiger Verkaufszahlen weiterhin Schmuck bei PWK in 
     Thailand bestellt. Diese Behauptung ist irreführend. Richtig 
     ist: Aufgrund der zu hohen Produktionskosten bei der PWK und dem
     rückläufigen Absatzvolumen wurde das monatliche Bestellvolumen 
     im Mai 2018 auf 25.000 Stück reduziert. Darüber hinaus gab es 
     anders als von RA Roderich Schaetze dargestellt hierzu keine 
     umsetzungsfähigen Restrukturierungsvorschläge seitens des 
     Managements der PWK.
   - In der Pressemitteilung vom 6.8.2019 behauptet RA Schaetze, die 
     beantragte Sonderprüfung solle angeblich Pflichtwidrigkeiten und
     Verstöße des Verwaltungsrats gegen das Gesetz aufdecken und 
     klären, ob und wie die Mitglieder des Verwaltungsrats zum 
     Schaden der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre handelten. Diese 
     Behauptung ist irreführend. Der Umfang des Sonderprüfungsantrags
     wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Sonderprüfungsantrag
     umfasste insgesamt 13 Fragen, die sich ausschließlich auf die 
     Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen der elumeo SE, der 
     Juwelo Deutschland GmbH und der Silverline Distribution Ltd. mit
     der PWK im Jahr 2018 beziehen. Fragen, die auf die Ursachen der 
     wirtschaftlichen Situation der elumeo SE oder der elumeo Gruppe 
     zielen, enthält der Sonderprüfungsantrag nicht. Somit hat es den
     Anschein, dass der Sonderprüfungsantrag allein Material für die 
     Klage der SWM Treuhand AG gegen die elumeo SE zusammentragen 
     will.
   - RA Schaetze behauptet in den Pressemitteilungen vom 6.8.2019 und
     vom 14.8.2019, seine Mandantin OSH sei nicht zur 
     Hauptversammlung der elumeo SE am 12. Dezember 2018 zugelassen 
     worden, weil sie den Kurs des Managements der Gesellschaft 
     kritisiert habe. Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist: Die 
     OSH wurde nicht durch den Verwaltungsrat der Gesellschaft und 
     dessen Vorsitzenden Wolfgang Boyé an der Stimmausübung 
     gehindert. Vielmehr hatte die OSH ihre Aktionärsrechte nach grob
     fahrlässiger Verletzung von Meldepflichten gemäß WpHG verloren. 
     Dies hat das Landgericht Berlin in seinem Urteil vom 2.8.2019 
     bestätigt (AZ 100 O 4/19).
   - In den Pressemitteilungen vom 6.8.2019 und vom 14.8.2019 
     behauptet RA Schaetze, elumeo habe PWK Jewelry Ltd. angeblich 
     ausgeplündert, indem Waren bestellt, aber nicht bezahlt wurden. 
     Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist: Allein von März bis 
     September 2018 wurden dem Management der Fabrik über 9 Mio. Euro
     gezahlt. Es wurde aber nach eigenen Unterlagen der PWK nur 
     Schmuck im Wert von 5,6 Mio. Euro geliefert.
   - RA Schaetze behauptet in den Pressemitteilungen vom 22.8.2019 
     und vom 6.9.2019, ein von Wolfgang Boyé eingesetzter Manager 
     habe die lokale PWK-Geschäftsführung ausdrücklich angewiesen, in
     keinem Fall Assets aus dem Besitz der elumeo-Tochterfirma zu 
     verkaufen, um so Mittel zur Zahlung von Abfindungen 
     bereitzustellen. Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist: 
     Wolfgang Boyé kann als Vorsitzender des Verwaltungsrats 
     überhaupt keine Manager in Tochtergesellschaften einsetzen. Die 
     Bestellung von Geschäftsführern in Tochtergesellschaften bedarf 
     vielmehr eines Entscheides des Verwaltungsrats, der in diesem 
     Fall vorlag. Darüber hinaus ist auch der Inhalt der Behauptung 
     falsch. Besagter Manager hat lediglich darauf hingewiesen, dass 
     Ware ohne Zustimmung nicht unter Marktwert verkauft werden darf.
     Für eine verantwortungsvolle Geschäftsführung ist dies 
     eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
   - In der Pressemitteilung vom 6.9.2019 behauptet RA Schaetze, dass
     die Geschäftsführer durch Vorstandsbeschluss (gemeint ist wohl: 
     Verwaltungsratsbeschluss) als persönliche Bürgen benutzt worden 
     seien. Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist: Einmal 
     abgesehen davon, dass es weder nach thailändischem Recht noch 
     nach deutschem Recht möglich ist, Bürgen gegen deren Willen zu 
     "benutzen", hat der Verwaltungsrat der elumeo SE zu keinem 
     Zeitpunkt persönliche Bürgschaften von den Geschäftsführern der 
     PWK verlangt.
   - RA Schaetze behauptet in der Pressemitteilung vom 6.9.2019, die 
     elumeo SE bediene angeblich nicht ihre Verbindlichkeiten 
     gegenüber PWK, obwohl bei elumeo und Juwelo in Deutschland 
     Schmuck im Wert von 4 Mio. Euro lagere, der nachweislich von PWK
     stammt. Darüber hinaus behauptet er, dass nach einem möglichen 
     Verkauf von Vermögensgegenständen der PWK die "Differenz von 
     Liquidation zur Verschuldung in den Büchern der elumeo SE 
     verbleibt". Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist: Wie aus 
     dem geprüften Jahresabschluss 2018 ersichtlich ist, gibt es 
     keine offenen Rechnungen der elumeo SE oder der Juwelo 
     Deutschland GmbH gegenüber der PWK. Demzufolge können auch keine
     Verbindlichkeiten der PWK in den Büchern der elumeo SE 
     verbleiben.
   - In der Pressemitteilung vom 18.9.2019 behauptet RA Schaetze, 
     eine Mehrwertsteuerrückerstattung in Höhe von 1,1 Mio. Euro 
     könne PWK angeblich frühestens in drei bis fünf Jahren erwarten.
     Dies Behauptung ist irreführend. Richtig ist: Der Großteil der 
     Mehrwertsteuerrückerstattungsforderung stammt aus dem Jahre 
     2014. Die genannte Fünf-Jahres-Frist ist also bereits 
     abgelaufen.
   - RA Schaetze erweckt in der Pressemitteilung vom 18.9.2019 den 
     Eindruck, im Falle einer Insolvenz der PWK sei auch eine 
     Insolvenz der elumeo SE zu erwarten. Zudem werde die 
     Rückstellung, die die elumeo SE für mögliche Belastungen aus der
     Abwicklung der PWK gebildet hat, "unter keinen Umständen 
     ausreichen". Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist: Die 
     gebildete Rückstellung für mögliche Belastungen aus der 
     Abwicklung der PWK wurde auch unter der Annahme einer Insolvenz 
     der PWK gebildet. Selbst im Falle einer Insolvenz der PWK wird 
     das Risiko, dass die elumeo SE tatsächlich in dieser Höhe 
     belastet werden könnte, als gering eingeschätzt.
   - In der Pressemitteilung vom 18.9.2019 versucht RA Schaetze den 
     Eindruck zu erwecken, aus dem Verfahren gegen die KAT FLORENCE 
     Design Ltd. sei mit zusätzlichen Belastungen für die elumeo SE 
     zu rechnen. Diese Behauptung ist irreführend. Richtig ist: 
     Bezeichnenderweise wurden diese angeblichen Ansprüche bisher 
     überhaupt nicht substantiiert vorgetragen. Mit Schriftsatz vom 
     8. August 2019 wurde eine kurzfristige Begründung dieser 
     Ansprüche angekündigt, die jedoch bisher nicht eingegangen ist. 
     Vielmehr wurde um eine umfangreiche Fristverlängerung gebeten. 
     Als kurzfristig ist dies also nicht zu bezeichnen.
   - RA Schaetze versucht in der Pressemitteilung vom 23.9.2019 den 
     Eindruck zu erwecken, aus dem konzerninternen 
     Verrechnungspreissystem drohten der elumeo SE 
     Steuernachzahlungen in Höhe von über EUR 10 Mio. sowie eine 
     strafrechtliche Verfolgung nach § 370 AO. Diese Behauptung ist 
     falsch. Richtig ist: Das Verrechnungspreissystem der elumeo SE 
     war im Jahr 2018 Gegenstand einer ausführlichen Betriebsprüfung,
     die ohne Beanstandungen des Verrechnungspreissystems blieb.

Über das Unternehmen:

Der elumeo-Konzern mit Sitz in Berlin ist das führende europäische Unternehmen im elektronischen Vertrieb von hochwertigem, überwiegend in Indien und Thailand produziertem Edelsteinschmuck. elumeos Ziel ist es, hochwertigen Edelsteinschmuck zu einem bezahlbaren Luxus für jeden zu machen.

Über eine Vielzahl von elektronischen Vertriebskanälen wie etwa Fernsehen, Internet, Smart TV und Smartphone-App bietet das börsennotierte Unternehmen seinen Kunden vor allem farbigen Edelsteinschmuck zu vergleichsweise günstigen Preisen an. Der Verkauf erfolgt ganz überwiegend über den Direktvertrieb. So betreibt der elumeo-Konzern etwa Homeshopping Fernsehsender in Deutschland und Italien sowie Webshops in Deutschland, Großbritannien, Italien, Frankreich, den Niederlanden, Spanien, Belgien und den USA.

Kontakt:

elumeo SE
Bernd Fischer, Geschäftsführender Direktor (CFO) und Mitglied des
Verwaltungsrats
Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin
Tel.: +49 30 69 59 79-0
Fax: +49 30 69 59 79-20
E-Mail: bernd.fischer@elumeo.com

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