Nutzenbewertung für Arzneimittel - Medizinischer Nutzen prallt auf regulatorisches Korsett
München (ots)
Das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) wurde nun auch vom Bundesrat gebilligt und kann noch dieses Jahr in Kraft treten. Die Chance, das Nutzenbewertungsverfahren für neue Arzneimittel á la AMNOG nachzubessern, wurde verpasst. Dabei wird gerade die Kritik aus medizinischen Fachgesellschaften immer lauter. Sie befürchten, dass die Patienteninteressen dadurch immer öfter auf der Strecke bleiben. Pharma Fakten hat zu dem Thema bereits einige Beispiele gesammelt:
Medizinischer Nutzen prallt auf regulatorisches Korsett. Die onkologische Fachgesellschaft DGHO kritisiert den starren Rahmen des AMNOG - und das nicht zum ersten Mal. Im jüngsten Fall geht es um ein Medikament gegen Lungenkrebs. Es bekam ein "Zusatznutzen nicht belegt." Die Fachgesellschaften hingegen empfehlen es in der Erstlinientherapie: Es ist die Neuauflage eines Dilemmas.
Medizinische Fachgesellschaft kritisiert AMNOG. "Diabetes 2017" heißt eine Bestandsaufnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe. Die frühe Nutzenbewertung á la AMNOG kommt dort nicht gut weg. Beide Organisationen befürchten, dass Deutschland sich vom medizinischen Fortschritt abkoppelt. Dabei sind die Krankheitszahlen alarmierend.
So streng urteilt Deutschlands G-BA - bei seinen Entscheidungen über den Nutzen von Arzneimitteln weicht der Gemeinsame Bundesausschuss teilweise beträchtlich von den Bewertungen anderer Behörden ab. Das zeigt ein internationaler Vergleich.
Wie Patientenorientiert ist das AMNOG, fragt sich die onkologische Fachgesellschaft DGHO? Was ist wichtiger in der Bewertung neuer Krebsmedikamente: die längere Überlebenszeit - oder die Verträglichkeit für den Patienten? Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist ein Disput entbrannt, den der Onkologe Bernhard Wörmann im Interview erläutert.
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