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Warum ein Blick ins Grundbuch vor dem Immobilienkauf unerlässlich ist

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  • Rechte Dritter und Nutzungseinschränkungen: Das Grundbuch enthält Einträge zu Dienstbarkeiten wie Wegerechten oder Nießbrauchrechten, die die Nutzung der Immobilie erheblich einschränken können
  • Finanzielle Belastungen: Alte Grundschulden oder Hypotheken müssen vor dem Kauf berücksichtigt oder gelöscht werden, um unerwartete Kosten zu vermeiden
  • Verhandlungsposition stärken: Genaue Kenntnis der Grundbucheinträge bietet Sicherheit und stärkt die Verhandlungsposition

Das Grundbuch ist ein entscheidendes Dokument beim Immobilienkauf. Es enthält wichtige Informationen, die weit über bloße Eigentumsverhältnisse hinausgehen und daher die Kaufentscheidung maßgeblich beeinflussen können. Die Experten von VON POLL IMMOBILIEN zeigen, warum ein Blick ins Grundbuch vor dem Immobilienkauf unverzichtbar ist. Die Pressemitteilung dazu finden Sie nachfolgend und im Anhang als pdf.

Bei einer Veröffentlichung freuen wir uns über die Zusendung eines Links oder Belegexemplars.

Herzliche Grüße

Franka Schulz

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Head of Public Relations

Tel: +49 (0)69 - 26 91 57 603

Mail: Franka.Schulz@von-poll.com

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PRESSEMITTEILUNG

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Warum ein Blick ins Grundbuch vor dem Immobilienkauf unerlässlich ist

  • Rechte Dritter und Nutzungseinschränkungen: Das Grundbuch enthält Einträge zu Dienstbarkeiten wie Wegerechten oder Nießbrauchrechten, die die Nutzung der Immobilie erheblich einschränken können
  • Finanzielle Belastungen: Alte Grundschulden oder Hypotheken müssen vor dem Kauf berücksichtigt oder gelöscht werden, um unerwartete Kosten zu vermeiden
  • Verhandlungsposition stärken: Genaue Kenntnis der Grundbucheinträge bietet Sicherheit und stärkt die Verhandlungsposition

Frankfurt am Main, 14. JANUAR 2025 – Der Kauf einer Immobilie ist oftmals eine der größten finanziellen Entscheidungen im Leben. Während sich viele auf Aspekte wie Lage, Preis und Ausstattung der Immobilie konzentrieren, wird ein entscheidendes Dokument jedoch oft übersehen: das Grundbuch. Was viele nicht wissen: Das Grundbuch enthält wichtige Informationen, die weit über die bloßen Eigentumsverhältnisse hinausgehen und daher die Kaufentscheidung maßgeblich beeinflussen können. Die Experten von VON POLL IMMOBILIEN ( www.von-poll.com) erklären, warum ein genauer Blick ins Grundbuch vor dem Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung unverzichtbar ist.

„Viele Käufer wissen nicht, dass im Grundbuch eingetragene Rechte Dritter die Nutzungsmöglichkeiten ihrer zukünftigen Immobilie erheblich einschränken können“, sagt Beata von Poll, Mitglied der Geschäftsleitung bei VON POLL IMMOBILIEN. Und weiter: „Die meisten Käufer setzen sich zwar mit der Bausubstanz oder der Lage auseinander, übersehen jedoch wichtige rechtliche Details im Grundbuch. Dazu zählen zum Beispiel Wegerechte, die Dritten das Betreten des Grundstücks erlauben, oder alte Grundschulden, die noch eingetragen sein können. Ein Wegerecht zugunsten des Nachbarn kann zum Beispiel bedeuten, dass der potenzielle Käufer den Garten nicht so nutzen kann, wie er es geplant hat. Solche Eintragungen können also erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung der Immobilie haben.“

Was steht im Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein offizielles Verzeichnis, das jedem Grundstück in einer Gemeinde zugeordnet ist. Es enthält die Eigentumsverhältnisse, historische Eigentümerwechsel sowie Einträge zu bestehenden Baufinanzierungen. Zu den wichtigsten Informationen zählen die drei Abteilungen des Grundbuchs.

Abteilung I enthält Angaben zu den Eigentümern der Immobilie. Hier ist auch die Aufteilung der Eigentumsanteile vermerkt, wenn die Immobilie mehreren Personen gehört. Abteilung II umfasst Eintragungen zu Lasten und Beschränkungen der Immobilie, wie zum Beispiel Dienstbarkeiten. Dazu gehören unter anderem die Auflassungsvormerkung, die sicherstellt, dass die Immobilie nach dem Kauf nicht erneut verkauft werden kann, sowie Wegerechte und Nießbrauchrechte. In Abteilung III werden finanzielle Belastungen, wie Grundschulden oder Hypotheken aufgeführt, die zur Sicherung von Baufinanzierungen dienen. Erst nach Eintragung dieser Sicherheiten zahlt die Bank das Darlehen aus.

Belastungen und Lasten erkennen

Neben Rechten, die Dritten gewährt werden, können im Grundbuch auch finanzielle Verpflichtungen vermerkt sein, die in Abteilung III zu finden sind. Dazu zählen Hypotheken, die auf der Immobilie lasten, oder andere Grundpfandrechte. „Viele Käufer sind sich nicht bewusst, dass sie unter Umständen Hypotheken oder Grundschulden übernehmen müssen, wenn diese nicht vor dem Kauf aus dem Grundbuch gelöscht werden. Das kann dazu führen, dass plötzlich finanzielle Verpflichtungen bestehen, die bei der Kaufpreisverhandlung nicht einkalkuliert waren“, erklärt Beata von Poll.

Solange eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist, bleibt sie bestehen – auch wenn das Darlehen bereits zurückgezahlt wurde. Diese Eintragung kann jedoch weiterhin nützlich sein, wenn ein neuer Kredit benötigt wird, da die bereits eingetragene Grundschuld als Sicherheit verwendet werden kann. Soll die Immobilie jedoch verkauft werden, muss die Grundschuld in der Regel gelöscht werden. Dafür ist eine Löschungsbewilligung der Bank erforderlich, die bescheinigt, dass die Baufinanzierung vollständig getilgt wurde. Gerade in Zeiten steigender Zinsen und Immobilienpreise ist es wichtig, alle Eventualitäten im Blick zu behalten. Das Grundbuch kann dabei helfen, Risiken zu minimieren und Käufer vor unliebsamen Überraschungen zu schützen.

Das Wissen um die Einträge im Grundbuch kann auch die Verhandlungsposition des Käufers stärken. „Wer genau weiß, welche Belastungen oder Rechte im Grundbuch eingetragen sind, kann gut informiert in den Kaufprozess gehen“, weiß Immobilienexpertin Beata von Poll. Sie fügt hinzu: „Es ist unerlässlich, diesen Schritt nicht zu überspringen. Ein Immobilienkauf ist eine Investition fürs Leben, da sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Das Grundbuch bietet die notwendige Transparenz, um den Kaufprozess sicher und bewusst zu gestalten. Wir raten unseren Kunden daher immer, sich die Zeit zu nehmen und das Grundbuch genau zu prüfen – im besten Fall gemeinsam mit einem Experten.“

Grundbuchauszug und Einsicht

Ein Grundbuchauszug kann beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Wichtig ist jedoch, dass eine Einsicht nur dann gewährt wird, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt – etwa als Eigentümer oder im Rahmen eines Erbschaftsanspruchs. Ein bloßes Interesse, das auf Neugier beruht, reicht nicht aus. Im Erbfall genügt ein Erbschaftsbescheid, um die Eintragungen zu aktualisieren.

Die Kosten für den Eintrag ins Grundbuch beim Immobilienkauf belaufen sich auf etwa 1,5 Prozent bis 2,5 Prozent des Kaufpreises. Der Großteil dieser Kosten entfällt auf Notargebühren, während etwa 0,5 Prozent für die eigentlichen Grundbuchkosten berechnet werden.

Fazit

Das Grundbuch ist mehr als nur ein Verzeichnis der Eigentümer. Es bietet einen umfassenden Einblick in die rechtliche und finanzielle Situation einer Immobilie. Käufer sollten daher unbedingt vor dem Kauf das Grundbuch einsehen und verstehen, um sich vor versteckten Belastungen und möglichen Einschränkungen zu schützen. Eine gründliche Prüfung des Grundbuchs schafft Klarheit und Sicherheit und beugt unliebsamen Überraschungen während des Kaufprozesses vor.

„Das Grundbuch ist der Schlüssel zu Transparenz beim Immobilienkauf. Es ermöglicht Käufern nicht nur, potenzielle Risiken wie bestehende Grundschulden oder Nutzungsbeschränkungen frühzeitig zu erkennen, sondern auch, mit fundiertem Wissen in Preisverhandlungen zu gehen. Wer das Grundbuch versteht, hat eine solide Basis für eine sichere Kaufentscheidung. Gerade bei einer der größten Investitionen im Leben sollte dieser Schritt nicht versäumt werden“, resümiert die VON POLL IMMOBILIEN Expertin.

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Über von Poll Immobilien GmbH

Die europaweit aktive von Poll Immobilien GmbH ( www.von-poll.com) hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Vermittlung von wertbeständigen Immobilien in bevorzugten Wohn- und Geschäftslagen. Mit mehr als 400 Shops und über 1.500 Kollegen ist VON POLL IMMOBILIEN, wozu auch die Sparten VON POLL COMMERCIAL, VON POLL REAL ESTATE, VON POLL FINANCE sowie VON POLL HAUSVERWALTUNG gehören, in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Spanien, Ungarn, Italien, den Niederlanden, Frankreich und Luxemburg vertreten und damit eines der größten Maklerunternehmen Europas. Der Capital Makler-Kompass zeichnete VON POLL IMMOBILIEN im Oktoberheft 2024 erneut mit Bestnoten aus. Geschäftsführende Gesellschafter sind Daniel Ritter und Sassan Hilgendorf. Zur Geschäftsleitung zählen Beata von Poll, Tommas Kaplan, Dirk Dosch und Wolfram Gast.

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