Die meisten Eltern erhalten zu wenig Elterngeld
Berlin (ots)
In einer Auswertung von 1.200 Elterngeldanträgen aus dem Jahr 2018 zeigte sich, dass weit über die Hälfte aller Elterngeldanträge fehlerhaft sind und die betroffenen Familien in Folge dessen weniger Elterngeld erhalten, als ihnen gesetzlich zusteht. Vor allem Verständnisprobleme und Unsicherheiten beim Thema Elterngeld schmälern die Leistungen. Erst an dritter Stelle stehen Formfehler, die häufig zu Verzögerungen der Zahlungen führen. Das fand das Portal https://www.elterngeld.de heraus, das die zur Nachkontrolle eingereichten Anträge analysierte.
Die fünf häufigsten Fehler sind:
1. Die Väter nehmen ihren Anspruch nicht wahr
Immer mehr Väter nehmen eine Auszeit, doch häufig nehmen sie einfach nach der Geburt mehrere Wochen Urlaub und gehen dann wieder arbeiten. Urlaub ist keine Elternzeit und dann wird auch kein Elterngeld gezahlt. Damit verpassen diese Väter die Chance auf die staatliche Leistung.
2. Zu spät die Steuerklasse gewechselt
Beliebt ist der Steuerklassen-Trick für mehr Elterngeld, bei dem die Steuerklasse vor der Geburt gewechselt wird, um ein höheres Netto-Gehalt zu erzielen. Der Antrag auf den Wechsel in die Steuerklasse III muss spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes gestellt werden. Genau hier machen die meisten einen Fehler: Der Wechsel findet zu spät statt. Eine Ausklammerung der Mutterschutzmonate für ein längeres Zeitfenster ist seit Januar 2018 nicht mehr möglich. Daher lohnt sich der Wechsel nur direkt zu Beginn der Schwangerschaft.
3. Urlaub in der Elternzeit genommen
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Wer in der Elternzeit Urlaub nimmt, befindet sich jedoch in einem Arbeitsverhältnis. Warum einige Eltern in der Elternzeit Urlaub nehmen, ist unklar, der Fehler wird jedoch regelmäßig wieder gemacht und führt dazu, dass die Elterngeldstelle kein Elterngeld zahlen muss. Es gibt dann nicht einmal den Mindestsatz von 300 Euro. Der Resturlaub sollte daher unbedingt erst nach der Elternzeit genommen werden.
4. Bedingungen für den Partnerschaftsbonus nicht erfüllen
Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus ist, dass beide Partner vier Monate in Folge 20 bis 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Erfüllt nur einer der beiden Partner diese Voraussetzungen in einem Monat nicht, muss das Elterngeld für beide Elternteile über die vier Monate komplett zurückgezahlt werden. Bei Antragstellung müssen sich Eltern zwingend über die Konsequenzen im Klaren sein, wenn sie den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen möchten.
5. Basiselterngeld und Zuverdienst
Wer Basiselterngeld bezieht und im Bezugszeitraum in Teilzeit arbeitet, muss dies auf sein Elterngeld anrechnen lassen. Sinnvoller ist es in fast allen Fällen, Elterngeld Plus zu wählen. Hier wird das Gehalt erst angerechnet, sofern es 50% des Gehalts vor der Geburt (im Bemessungszeitraum des Elterngeldes) übersteigt.
Über die Auswertungen: Ausgewertet wurden im Zeitraum 01.07. bis 31.10.2018 1.200 Elterngeldanträge, die Kunden des Portals elterngeld.de im Rahmen einer Elterngeldberatung einsendeten. Diese Anträge wurden dabei auf Form- und Inhaltsfehler geprüft und kategorisiert. Bei 53% der Anträge ließen sich inhaltliche Fehler feststellen, 27% der Kunden beantragten zu wenig Elterngeld und 5% wiesen Formfehler auf. Insgesamt wiesen damit 85% aller Anträge Mängel auf.
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