Ist die Förderung internationaler Wertschöpfungsketten von grünem Wasserstoff zulässig?
H2Global-Stiftung veröffentlicht Redeker-Gutachten
(Bonn, 22.08.2023) Im Auftrag der H2Global-Stiftung hat Redeker Sellner Dahs ein förderrechtliches Gutachten erstellt. Schwerpunkt der Untersuchung ist die europa- und WTO-rechtliche Zulässigkeit nationaler, europäischer und internationaler Fördermaßnahmen, mit denen eine Teilhabe von Entwicklungs- und Schwellenländern am umkämpften Markthochlauf von grünem Wasserstoff und darauf basierenden Derivaten (Power-to-X-Produkte) unterstützt werden könnte.
Grüner Wasserstoff und daraus hergestellte Derivate (z.B. Ammoniak, Methan, Methanol und Kerosin) werden unter Nutzung erneuerbaren Stroms hergestellt. Sie sind ein wesentlicher Schlüssel zur Erreichung der nationalen, europäischen und internationalen Klimaschutzziele. Die Vermarktung dieser Produkte hat ein erhebliches wirtschaftliches Potenzial für Investoren und für Staaten, in denen erneuerbarer Strom in großen Mengen vergleichsweise günstig erzeugt werden kann. Schon jetzt zeichnet sich ein harter internationaler Standortwettbewerb um Investoren ab, der Entwicklungs- und Schwellenländer vor besonders große Herausforderungen stellt.
Das nun von der H2Global-Stiftung veröffentlichte Rechtsgutachten ist ein Baustein eines vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderten Forschungsprojekts der Stiftung, das sich diesen Herausforderungen gewidmet und Lösungsansätze entwickelt hat. Ziel des Forschungsprojekts war es, die entscheidenden Faktoren für eine chancengleiche Teilhabe von Entwicklungs- und Schwellenländern an dem PtX-Markthochlauf zu identifizieren. Dazu zählt neben den ökonomischen und technischen Ausgangsbedingungen auch der förderrechtliche Rahmen. Denn es zeigt sich, dass der Markthochlauf ohne eine öffentliche Anschubfinanzierung nicht in Gang kommt.
Zwar sind Deutschland und die EU bzw. die hiesige Wirtschaft zur Erreichung der Klimaschutzziele auf Importe aus Drittstaaten angewiesen. Investitionen in geeigneten Drittstaaten kommen allerdings nur schleppend voran, denn mangels ausreichender regulatorischer Anreize sind die Abnehmer in Europa derzeit noch nicht bereit, Herstellungs- und Transportkosten deckende Preise zu zahlen.
Hier setzt das H2Global-Förderkonzept an: Es sieht vor, dass die Differenz zwischen den Kosten der Herstellung in einem Drittstaat und dem Import nach Europa auf der einen Seite und dem auf dem europäischen Markt erzielbaren Preis auf der anderen Seite für einen Übergangszeitraum durch staatliche Fördermittel ausgeglichen wird. Bereits im Dezember 2021 erteilte die Europäische Kommission nach einem ebenfalls von Redeker begleiteten Notifizierungsverfahren die beihilfenrechtliche Genehmigung für eine erste Zuwendung des Bundeswirtschaftsministeriums i.H.v. 900 Mio. Euro für den Differenzausgleich.
Gegenstand des nun von der H2Global-Stiftung veröffentlichten Rechtsgutachtens sind denkbare Varianten für eine Europäisierung und Internationalisierung des bislang allein mit deutschen Mitteln unterlegten H2Global-Konzepts. Diese umfassen von Deutschland und bestimmten Entwicklungs- und Schwellenländern gemeinsam finanzierte Fördermaßnahmen sowie Förderinstrumente mit Beteiligung der EU, der Weltbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank. Das Gutachten untersucht die verschiedenen Fördervarianten jeweils am Maßstab des EU-Beihilfenrechts, der erst kürzlich in Kraft getretenen EU-Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation – FSR) und des WTO-Rechts.
Hierzu Dr. Clemens Holtmann, Rechtsanwalt im Brüsseler Büro der Sozietät Redeker Sellner Dahs: „Die Zusammenarbeit mit der H2Global Stiftung an diesem zukunftsweisenden Thema an der Schnittstelle von Klimaschutz, Entwicklungszusammenarbeit und Industriepolitik war für uns sehr reizvoll. Es macht besonders viel Freude, an der Erarbeitung von Förderinstrumenten mitzuwirken, mit denen gleich mehrere zentrale Zukunftsherausforderungen konkret unterstützt werden können.“
Beteiligt an der Erstellung des Gutachtens waren neben Dr. Clemens Holtmann (Brüssel) Prof. Dr. Jörg Philipp Terhechte (Of Counsel, Berlin) und Bartosz Frydel (Berlin/Brüssel).
Redeker Sellner Dahs wurde 1929 gegründet und ist national und international mit etwa 150 Rechtsanwälten an 6 Standorten tätig. Die Zusammenarbeit mit internationalen Anwaltsfirmen ergänzt das umfassende Beratungsangebot in Europa und den USA. Zahlreiche Publikationen und ständige Referententätigkeiten u.a. an Universitäten und berufspolitischen Institutionen sind Markenzeichen aller Anwälte. Die Sozietät fördert Wissenschaft und Forschung mit der „Konrad-Redeker-Stiftung“ und engagiert sich mit Pro-bono-Tätigkeiten.
Weitere Informationen zur Sozietät erhalten Sie unter: www.redeker.de
Christiane Legler Leiterin Kommunikation, Marketing, Recruiting
REDEKER SELLNER DAHS Rechtsanwälte · Partnerschaftsgesellschaft mbB Willy-Brandt-Allee 11 53113 Bonn Tel.: +49 228 72625 472 Fax: +49 228 72625-99 legler@redeker.de www.redeker.de www.linkedin.com/company/redeker-sellner-dahs REDEKER SELLNER DAHS Partnerschaftsgesellschaft mbB Sitz Bonn · AG Essen PR 1947