Bundesverband Betriebliche Mobilität e.V.
THG-Verordnung: Mobilitätsverband fordert Korrektur der geplanten Neufassung
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Der Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V. (BBM) kritisiert Teile des Referenten-Entwurfs "einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen“. Wenn alleine die Änderung der vorgegebenen Einreichungsfrist kommt, würden bei gleichen Zulassungszahlen und -verläufen wie im Vorjahr etwa 160.000 gewerbliche und private Neubesitzer:innen von Elektrofahrzeugen benachteiligt. Lesen Sie selbst:
Stellungnahme
THG-Verordnung: Mobilitätsverband fordert Korrektur der geplanten Neufassung
Politik will Bestimmungen zur Treibhausgasminderungsquote ändern / 30 Prozent der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge ohne THG-Quote? / Verband fordert Überarbeitung /
Mannheim, im Juni 2023. Der Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V. (BBM) fordert eine sofortige Änderung des Referentenentwurfs zur Festlegung weiterer Bestimmungen für die Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen. Der Mobilitätsverband sieht durch die aktuellen Vorschläge die weitere Elektrifizierung der Fuhrparks und damit die gesamte Mobilitätswende gefährdet.
Sachverhalt: Heute wurde die Kabinettvorlage „Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen“ ohne Aussprache durchgewunken. „Wir sind sehr erstaunt, dass Verbände, die sich intensiv mit solchen Themen befassen und sich um nachhaltige betriebliche Mobilität bemühen, nicht gehört worden sind“, so BBM-Vorsitzender Marc-Oliver Prinzing. Der Mobilitätsverband konnte sich – ebenso wie der Bundesverband eMobilität e. V. (BEM) – erst kurzfristig mit dem geänderten Papier befassen. Der BBM sieht gute Ansätze in der neuen Verordnung. Dazu gehört beispielsweise die Klarstellung der Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quote) für öffentliche Ladepunkte, welche als solche der Bundesnetzagentur gemeldet wurden und einer Veröffentlichung nicht widersprochen haben. Allerdings sieht der Mobilitätsverband einige Aspekte sehr kritisch und fordert eine sofortige Korrektur.
Mobilitätswende gefährdet
Die Änderung der Verordnung sieht beispielsweise vor, dass die Einreichungsfrist für die THG-Quoten auf den 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres verschoben werden soll. Zuvor lag die Einreichungsfrist am 28. Februar des Folgejahres. Die Änderung würde nun bedeuten, dass Fahrzeuge, die nach dem 15. November bis zum 31. Dezember des Verpflichtungsjahres zugelassen werden, nicht erfasst werden können. Außerdem kann dann keine THG-Prämie beantragt werden, da das Verpflichtungsjahr einem Kalenderjahr entspricht. „Wenn die Änderungen in dieser Art verabschiedet werden, bedeutet das, dass laut Zulassungsstatistik im vergangenen Jahr etwa 160.000 Elektrofahrzeuge benachteiligt worden wären. Das entspricht rund 30 Prozent der Neuzulassungen – ein erheblicher Rückschritt in der Mobilitätswende“, so Axel Schäfer, Geschäftsführer des BBM.
Der Mobilitätsverband erläutert weiter, dass Unternehmen keinen Einfluss auf den Tag der Zulassung haben – insbesondere durch die noch immer anhaltenden Lieferprobleme. Somit würde ein großer Teil von der THG-Quote ausgeschlossen. Der Verband fordert deshalb, dass das Einreichungszeitfenster tendenziell eher verlängert wird und schlägt den 30. Juni des Folgejahres zum Verpflichtungsjahr vor. „Gerade jetzt muss die Politik Anreize für Unternehmen schaffen, die Elektrifizierung weiter voranzutreiben. Schließlich fallen die Förderungen für Unternehmen ab September weg und schon dadurch bremsen ökonomische Gründe den Hochlauf der Elektromobilität. Wenn nun auch noch der THG-Quotenhandel erschwert wird, ist das ein zusätzliches Hindernis. Die Politik muss aufhören, die Signalwirkung von Unternehmen zu verkennen und endlich im Sinne aller Handeln“, so Schäfer.
BBM fordert, in die Kommunikation einbezogen zu werden
Außerdem appelliert der Verband an die Politik und möchte künftig in die Kommunikation eingebunden werden. Die nochmals geänderte Fassung des Entwurfs wurde erst am Vortag der Kabinettssitzung zugänglich gemacht. „Er ist nur über Umwege zu uns gelangt. Als bundesweit aktuell größter Verband mit dem Schwerpunkt auf nachhaltiger betrieblicher Mobilität hätten wir erwartet, dass wir im Rahmen des Länder- und Verbändeanhörungsverfahrens beteiligt werden. Wir würden uns wünschen, in der Kommunikation bei Themen eingebunden zu werden, die für Unternehmen mit Firmenfuhrpark sehr relevant sind“, betont Schäfer.
Axel Schäfer, Geschäftsführer Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V. (vormals Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V.) Fon: +49 6471 / 507344-0 Fax: +49 6471 / 507344-9 Mail: presse@mobilitaetsverband.de