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Diesel Abgasskandal - Sabotieren deutsche Prüfanstalten die gerichtliche Überprüfung der Funktionsweise von Abschalteinrichtungen und Softwareupdates?

Düsseldorf (ots)

Die in der rechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals führende Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich berichtet, dass in einem Verfahren vor dem Landgericht Passau ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben worden sei, um sowohl den Umfang der bestehenden Abschaltvorrichtung als auch die eintretenden Änderungen durch das Softwareupdate gutachterlich aufklären zu lassen.

Der dafür vereidigte und bestellte Sachverständige habe nunmehr mitgeteilt, dass sich deutsche Labore nicht bereit erklärten ihre Testeinrichtungen für derartige Überprüfungen von gerichtlich bestellten Sachverständigen zur Verfügungen zu stellen, wenn deutsche Hersteller betroffen seien.

Prof. Dr. Marco Rogert führt dazu weiter aus: "Es kann nur als Skandal gewertet werden, wenn mit hoheitlichen Aufgaben Beliehene wie etwa der Tüv Nord (nachfolgend:Tüv), der über eine entsprechende Prüfeinrichtung verfügt, weil er für das Kraftfahrtbundesamt das Softwareupdate für die Volkswagen AG absegnete, eine Zurverfügungstellung ihrer Einrichtungen ablehnt. Man bekommt den Eindruck, dass insbesondere der Tüv eine immer dubiosere Rolle im Abgasskandal spielt, die einmal näher untersucht werden sollte. Erst fällt dem Tüv jahrelang angeblich nichts auf, dann will er ohne rechtliche Ermächtigung keine HU-Plaketten für Rückrufverweigerer mehr erteilen und rudert nach massiven Protesten zurück, dann attestiert er dem in Verruf geratenen Softwareupdate einen Persilschein und jetzt bildet er offenbar mit den anderen Prüfinstituten eine Allianz, um gerichtlichen Untersuchungen Steine in den Weg zu legen. Das schlägt dem Fass den Boden aus! Eine unabhängige Institution ist der Tüv damit keinesfalls. Er kann nur noch als Handlanger des VW-Konzerns und seiner Machenschaften angesehen werden."

Rechtsanwalt Ulbrich erläutert dazu: "Mit der Verweigerung an gerichtlichen Feststellungen mitzuwirken, haben solche Prüforganisationen endgültig das Vertrauen in neutrale und unabhängige Feststellungen verspielt".

Pressekontakt:

Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt
Professor für Wirtschaftsrecht

Rogert & Ulbrich
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