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Baumeigentümer müssen Verkehrssicherheit ihres Bestandes gewährleisten
Bäume leisten einen überaus wichtigen Beitrag zum Stadtbild von Berlin. Nicht nur, dass Bäume die Optik der Stadt aufwerten – sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Luftqualität. Bäume senken die Temperaturen im Sommer unter ihren Kronen und speichern CO2. Um den langfristigen Erhalt des Baumbestandes in Berlin zu sichern, stellt die Berliner Baumschutzverordnung bestimmte Bäume, auch im privaten Garten, unter besonderen Schutz. So sind durch die Verordnung alle Laubbäume, die Walnuss und türkische Baumhasel sowie die Waldkiefer geschützt, sofern der Stammumfang mindestens 80 Zentimeter in 130 Zentimetern Höhe beträgt – beziehungsweise 50 Zentimeter, wenn es sich um mehrstämmige Bäume handelt. Baumeigentümer, die einen oder mehrere Bäume auf ihrem Grundstück ihr Eigen nennen, sind dazu verpflichtet, den Bäumen regelmäßige Pflege zukommen zu lassen – und müssen dafür sorgen, dass von den Bäumen keine Gefahr für Dritte ausgeht. Um mögliche Gefahren durch Umstürzen, Entwurzeln oder Stammbruch abzuwenden, kann eine Baumfällung notwendig werden. Insbesondere die Verkehrssicherungspflicht nimmt hier eine entscheidende Rolle ein.
Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht
Die Verordnung zum Schutz der Bäume stellt einen großen Teil des Berliner Baumbestandes, auch im privaten Garten, unter besonderen Schutz. Gleichzeitig müssen Baumeigentümer im Sinne der gesetzlichen Versicherungspflicht alles dafür tun, um Schäden anderer durch die Bäume zu verhindern. Wenn Bäume bedingt durch ihr Alter umfallen oder brechen, wenn Krankheiten die Stabilität gefährden oder Krankheiten die Baumsubstanz angreifen, können teure Sachschäden an Autos zustande kommen – oder im schlimmsten Falle Personen verletzt werden. Um diese Schäden im Vorfeld bereits abzuwenden, müssen in Berlin regelmäßige Baumkontrollen durch eine qualifizierte Person durchgeführt werden. Im Rahmen der Baumkontrolle wird festgestellt, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Verkehrssicherheit des Baumes zu erhalten. Die regelmäßige Baumkontrolle schützt aber auch die Baumeigentümer – nämlich vor Bußgeldern! Diese werden fällig, sobald ein umfallender Baum zu Sach- und Personenschäden führt und kein Nachweis über eine erfolgte Baumkontrolle vorliegt!
Wird im Rahmen der Baumkontrolle festgestellt, dass ein Baum nicht mehr zu erhalten ist, kann eine Baumfällung notwendig werden. Diese Baumfällung darf nur durchgeführt werden, wenn im Sinne der Baumschutzverordnung im Vorfeld ein Antrag mit entsprechender Begründung eingereicht wird.
Professionelle Unterstützung bei der Baumfällung
Wenn eine Baumfällung unumgänglich ist, sollte diese Aufgabe unbedingt von einem qualifizierten, professionellen Fachbetrieb übernommen werden! Entsprechend der Baumschutzverordnung sind umfangreiche Anträge zu stellen, die vor der eigentlichen Baumfällung geprüft und natürlich genehmigt werden müssen. Fachunternehmen können hier nicht nur zuverlässige Unterstützung bieten, sondern auch bewerten, ob eine Baumfällung den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht. Auch ist zu bedenken, dass jedes Fällen eines Baumes auch immer eine Gefahr mit sich bringt – sowohl für die Ausführenden als auch für Objekte in der Umgebung! Das Fällen eines Baumes in Eigenleistung, zumal es sich um große Exemplare handelt, stellt selbst erfahrene Personen vor eine echte Herausforderung. Ausgebildete Baumkletterer, wie sie ein Fachbetrieb zur Verfügung stellt, verfügen über Expertise und Erfahrung – und nicht zuletzt über das notwendige Equipment, um den Baum Stück für Stück sicher abzutragen und für eine saubere Umgebung zu sorgen. Nicht zuletzt entsorgen Fachbetriebe auch den anfallenden Grünschnitt, was in Eigenleistung eine zeitaufwändige und teure Angelegenheit sein kann. Für Baumbesitzer ist es daher umso wichtiger, sich bei der professionellen Fällung eines Baumes sachkundige Unterstützung durch einen Fachbetrieb zu sichern. Weitere Informationen zum Thema im Raum Berlin-Brandenburg unter https://www.gartenservice-schmidt.de/baumfaellung/.
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