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Dresden: Fachanwalt S. Gründig informiert über Erbrecht
Das Erbrecht stellt viele Menschen vor unbequeme Themen und Fragen. Für Rechtsanwälte im Erbrecht gehören sie zum ganz normalen Arbeitsalltag, so auch bei Steffen Gründig. Seit mehr als zwanzig Jahren steht der Rechtsanwalt seinen Mandanten in Dresden und Zwickau beratend zur Seite, wenn es um die vielfältigen Sachverhalte des Erbrechts geht. Da früher oder später jeder mit diesem Rechtsgebiet konfrontiert wird, ist es umso wichtiger, Irrtümer und Missverständnisse zu beseitigen. Diese können nämlich sowohl zu finanziellen als auch zwischenmenschlichen Problemen führen, weshalb Rechtsanwalt Gründig in Dresden und Zwickau über das Erbrecht informiert. Zu den rechtlichen Teilgebieten, in denen Fehlinterpretationen keine Seltenheit sind, zählen das Aufsetzen eines Testaments sowie der gesetzliche Pflichtteil.
Eigenhändiges und notarielles Testament
Auch wenn Deutschland in Bundesländer unterteilt ist, gilt das Erbrecht flächendeckend, auch für das Verfassen eines Testaments. Grundsätzlich steht es dem Erblasser frei, die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod durch eine testamentarische Verfügung zu bestimmen, Erben zu bestellen und Anteile an seinem Nachlass nach eigenem Ermessen zu übertragen. Überdies kann ein Testament vor dem Tod geändert oder gänzlich widerrufen werden. Bei gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten hängt die Zulässigkeit des Widerrufs vom übereinstimmenden Willen beider Ehegatten oder weiteren Voraussetzungen ab. Ein Erblasser kann ein gültiges Testament vollständig durch seine eigene Handschrift und Unterschrift erstellen. Beglaubigungs- und/oder Zeugenunterschriften sind bei einem eigenhändigen Testament nicht erforderlich. Alternativ kann auch ein notarielles Testament erstellt werden. Alle Testamente sollten zur amtlichen Verwahrung beim Nachlassgericht eingereicht werden.
Besteht kein Testament, werden die Begünstigten durch die gesetzliche Erbfolge bestimmt. Die Regeln gelten für Ehegatten, Blutsverwandte und Adoptivkinder. Innerhalb sogenannter Patchwork-Familien kann das derzeitige Nachfolgesystem zu Auseinandersetzungen innerhalb der Familie führen. Um solche Streitfälle zu vermeiden, wird dringend empfohlen, rechtzeitig ein Testament zu erstellen und sich fachkundige Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu sichern. Wenn die Auslegung eines Testaments strittig ist, wird das Nachlassgericht den Fall weiter untersuchen und nach eigenem Ermessen Zeugen aufrufen, private Schreiben und dergleichen verlangen.
Der Pflichtteil bei Enterbung oder zu geringen Zuwendungen
Zwar kann der Erblasser alle Verfügungen über sein Vermögen nach dem Tod nach eigenem Belieben treffen, womit auch nahe Verwandte aus dem Testament ausgeschlossen werden können. Die ausgeschlossenen gesetzlichen Erben - wie Kinder, Ehegatten und Eltern - können aber stattdessen einen Pflichtteil geltend machen, wenn sie durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Pflichtteil ist eine Geldanspruch, welcher in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils von den Erben zu zahlen ist. Bei der rechnerischen Ermittlung des Pflichtteils sind verschiedene Vorschriften zu berücksichtigen. Gleiches kann gelten, wenn in einem Testament eine zu geringe Zuwendung, wie z.B. durch ein Vermächtnis erfolgte.
Nachkommen und Eltern des Verstorbenen haben keinen gleichzeitigen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn sie nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge von anderen Verwandten ausgeschlossen worden wären. Die Kinder des Verstorbenen schließen folglich die Eltern des Verstorbenen von der Erbfolge wie vom Pflichtteil aus. Der Anspruch auf einen Pflichtteil verjährt innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte vom Tod des Erblassers sowie der Enterbung erfahren ist.
Über das Testament und den Pflichtteil hinaus beinhaltet das Erbrecht viele weitere Themengebiete. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet auf seiner Website weiterführende Informationen zu den unterschiedlichen Aspekten des Erbrechts an. Als Rechtsanwalt für Erbrecht steht Steffen Gründig Interessenten in Dresden und Zwickau beratend zur Seite. Wichtig bleibt, dass Konfliktpotenziale frühzeitig erkannt und durch entsprechende Maßnahmen aufgelöst werden.
Anwaltskanzlei Gründig Königstraße 11 01097 Dresden Tel.: 0351 56340680 Fax: 0351 563406819 E-Mail: presse@rae-gruendig.de Webseite: https://www.rae-gruendig.de