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Mehr berufliche Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung

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Wenige Lebensbereiche prägen das Leben so stark mit wie die Arbeit. Im Idealfall ist der tägliche Broterwerb nicht nur sinnstiftend und existenzsichernd, sondern passt auch zu den persönlichen Interessen und eigenen Fähigkeiten. Sind diese Rahmenbedingungen erfüllt, kann aus dem Beruf eine lebenslange Berufung werden. Dabei ist es keine leichte Aufgabe, individuelle Vorstellungen mit der Realität des Arbeitsmarktes in einen harmonischen Einklang zu bringen. Umso mehr, wenn man bei der Berufs- und Arbeitsplatzwahl behinderungsbedingt eingeschränkt ist. Mit dem Bundesteilhabegesetz werden seit 2017 stufenweise Neuerungen umgesetzt, welche auch die Selbstbestimmung und Teilhabe am Arbeitsleben berühren.

Ein inklusiverer Arbeitsmarkt

Die Integration von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben wird insbesondere durch Förderwerkstätte vorangetrieben. Neben den wirtschaftlichen Aspekten ist es das übergeordnete Bestreben dieser Werkstätte, den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dieser wird unter anderem durch diverse Bildungsangebote, Vorbereitungsmaßnahmen und praktische Tätigkeiten erreicht, die sich möglichst nach den individuellen Werdegängen und Fähigkeiten der Personen richten. Um die berufliche Selbstbestimmung und Teilhabe in Zukunft noch besser zu gestalten, wurde das Budget für Arbeit als integrales Element des Bundesteilhabegesetzes verabschiedet. Eine neue Regelleistung, die am 01. Januar 2018 bundesweit in Kraft getreten ist.

Budget für Arbeit im Überblick

Ziel des Budgets für Arbeit ist es, Menschen mit Behinderung den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern und die arbeitgebenden Betriebe dahingehend zu unterstützen. Zur reibungslosen Durchführung der Tätigkeiten erhalten BudgetnehmerInnen individuelle Assistenzleistungen am Arbeitsplatz, welche sich nach den persönlichen Bedürfnissen und notwendigen Hilfestellungen orientieren. Diese werden beispielsweise durch Anbieter wie die Futura GmbH, Pflegedienst für Menschen mit Behinderung, erbracht. Die Arbeitgeber werden insofern bekräftigt, als dass sie bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts als Lohnkostenzuschuss erhalten. Ein finanzieller Ausgleich, dessen Dauer und Umfang sich nach den individuellen Umständen richten. Generell sieht der Gesetzgeber jedoch vor, dass es sich beim Budget für Arbeit um eine langfristige Lösung für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse handelt, von der beide Seiten profitieren.

Leistungsberechtigter Personenkreis

Um vom Leistungsumfang des Budgets für Arbeit Gebrauch machen zu können, müssen einige Anforderungen erfüllt werden. Leistungsberechtigt sind diejenigen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig sind oder einen Anspruch auf Leistungen in diesem Bereich haben. Gleichzeitig muss ein Arbeitgeber gefunden und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden, damit ein entsprechender Antrag beim zuständigen Leistungsträger gestellt werden kann. Darüber hinaus ist es BudgetnehmerInnen dank des Rückkehrrechts möglich, wieder vom Arbeitsverhältnis zurückzutreten. So soll gewährleistet werden, dass die berufliche Selbstbestimmung ohne Einschränkungen garantiert ist.

Assistenz durch Pflegedienste für Menschen mit Behinderung

Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist eine Leistung, die es schon vor der Einführung des Budgets für Arbeit gab - und auch weiter geben wird. Pflegedienste für Menschen mit Behinderung stellen Assistenzkräfte bereit, die von den LeistungsnehmerInnen ausgewählt, eingearbeitet und koordiniert werden. Aufgaben am Arbeitsplatz, welche behinderungsbedingt nicht eigenständig ausgeführt werden können, werden von der Assistenzkraft übernommen. Nicht zuletzt werden AssistenznehmerInnen auch bei der Mobilität und Kommunikation unterstützt. Weitere Informationen und Beratungsleistungen zur Persönlichen Assistenz bieten unter anderem Pflegedienste für Menschen mit Behinderung sowie die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, welche ebenfalls mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt wurde.

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