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Corona: Handlungsempfehlungen für Pflegedienste
Der Coronavirus hat den Alltag auf den Kopf gestellt. Auch die sonst so lebhafte Hauptstadt ist zum Stillstand gekommen. Eine besondere Situation, die besondere Maßnahmen erfordert. So hat der Berliner Senat vor rund einem Monat beschlossen, sowohl das öffentliche und gesellschaftliche Leben als auch geschäftliche Bereiche auf ein Minimum zu reduzieren, um die Infektionsgefahr präventiv zu senken. Während sich die Welt im vorsichtigen Schritttempo weiterbewegt, kommt es nun mehr denn je auf das Engagement der Pfleger*innen an. Menschen, die sich auch jetzt tagtäglich für das Wohlergehen ihrer Klient*innen einsetzen. Mit Rücksicht auf eine planvolle Reaktion bei Krankheitsfällen sowie den Schutz der Leistungserbringer*innen und Leistungsnehmer*innen ist es für Pflegedienste daher umso wichtiger, die behördlichen Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen.
Grundlegende Präventivmaßnahmen
Der Coronavirus SARS-CoV-2 wird per Tröpfcheninfektion bei einer Inkubationszeit von 14 Tagen übertragen. Daher gilt sowohl im Privat- als auch im Berufsleben möglichst großen Abstand zu anderen zu halten, die Hände regelmäßig zu waschen und einen Mundschutz zu tragen. Weiterhin wird empfohlen, den Impfschutz zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Insbesondere chronisch Erkrankte, Menschen ab 60 Jahren und weitere Risikogruppen sollten gegen Pneumokokken und Pertussis geimpft sein. Aus dem Grund, dass die schweren Krankheitsverläufe von Covid-19 bei bestehenden Lungenerkrankungen so vermieden werden können.
Begründete Informationsblätter zur Impfaufforderung sollten ausgehängt werden, während die Impfentscheidung gemeinsam mit den Leistungsnehmer*innen sowie den behandelnden Ärzt*innen getroffen wird. Des Weiteren ist eine Schulung zur Erkrankung durch interne Hygienebeauftrage oder Externe ratsam, um das Personal auf den gleichen Wissensstand zu bringen und ihm einen einheitlichen Aktionsplan zu bieten. Nicht zuletzt ist die Überprüfung des Lagerbestandes wichtig, um Mangelsituationen bestmöglich vorbeugen zu können.
Auch beim Personalmanagement innerhalb des Pflegedienstes sollten wichtige Aspekte beachtet werden. So sollten Pfleger*innen, die eine relevante Vorerkrankung haben, geschont und vom Dienst ausgeschlossen werden, um den eigenen sowie den Schutz der Klient*innen zu gewährleisten. Sofern es im Hinblick auf die Kapazitäten möglich ist, sollte ein Plan zur Abdeckung von Personalmehrbedarf erstellt werden. Des Weiteren ist eine Schulung zur Erkrankung durch interne Hygienebeauftrage oder Externe ratsam, um das Personal auf den gleichen Wissensstand zu bringen und ihm einen einheitlichen Aktionsplan zu bieten.
Betreuung und Vorgehen im Erkrankungsfall
Die Betreuung von Klient*innen sollte so gestaltet werden, dass die Kontaktfrequenz möglichst auf das Notwendigste reduziert wird. Auf Veranstaltungen, an denen externe Personen teilnehmen würden, ist innerhalb stationärer Einrichtungen zu verzichten. Besuchende Angehörige sind über die Infektionsrisiken und die dazugehörigen Hygienemaßnahmen aufzuklären. In besonderen Wohnformen ist Bewohner*innen nur ein Besuch pro Tag für eine Stunde erlaubt, wobei der oder die Besuchende über 16 Jahre alt sein muss und keine relevante Vorerkrankung haben darf. Zwar dürfen gesunde Bewohner*innen die stationäre Einrichtung verlassen, jedoch sollte auf die damit verbundenen Risiken hingewiesen werden.
Ob Betreuer*in oder Klient*in - treten Symptome wie Fieber auf, sind die Vorgesetzten zu informieren, um gegebenenfalls den Pandemieplan auszulösen. Im gleichen Zug müssen die Hausärzt*innen und das Gesundheitsamt eine Beschreibung der Symptomatik erhalten. Ist die Symptomatik lebensbedrohlich, gilt es den Rettungsdienst mit Hinweis auf eine mögliche COVID-19-Erkrankung zu kontaktieren. Alle Personen, die mit dem oder der Erkrankten in direktem Kontakt standen, sollten dokumentiert werden und benachrichtigt werden. Unabhängig davon, ob es sich um einen bestätigten COVID-19-Fall handelt oder nicht, sollten Erkrankte bestmöglich isoliert werden. Je nach Befund muss den Anweisungen der Gesundheitsbehörde gefolgt werden.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg hat für Pflegeeinrichtungen eine Beratungshotline eingerichtet, die montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 15 Uhr unter 030 202023-6000 erreicht werden kann. Weitere Informationen zu den Handlungsempfehlungen für Pflegedienste stellt die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung auf https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/pflegeeinrichtungen-und-pflegedienste/ bereit.
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