Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Gießharz – Bastelspaß mit riskanten Nebenwirkungen?
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Gießharz – Bastelspaß mit riskanten Nebenwirkungen?
Drei Fragen an Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW
Gießharz, auch Resin genannt, ist bei Bastel-Fans und kunsthandwerklich Tätigen zur Herstellung von Schmuck und Deko-Objekten, aber auch von Schüsseln und Kinderspielzeug sehr beliebt. Es härtet zu einer glasklaren Masse aus und erlaubt so beispielsweise das Einschließen von Blütenblättern und anderen kleinen Gegenständen. Von Herstellern und Händlern werden aus Bisphenol A (BPA) hergestellte Kunstharze oft als „ungiftig“, „unbedenklich für die Gesundheit“ oder sogar „geeignet für Lebensmittelkontakt oder für Spielzeug“ beworben. „Das ist aber ein Irrtum“, warnt Chemikerin Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW. „Denn die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat in diesem Jahr die täglich tolerierbare Aufnahmemenge von BPA, dem Baustein solcher Harze, noch einmal drastisch gesenkt. Damit sind solche Werbeaussagen ein Skandal.“
Was genau ist Gießharz?
Bei Gießharz oder Resin, das als Künstler- oder Bastelbedarf angeboten wird, handelt es sich in der Regel um Epoxidharze, die aus zwei Komponenten bestehen, die beim Basteln gemischt werden müssen. Eine der beiden Komponenten besteht aus einem Reaktionsgemisch von Bis-phenol A und einem weiteren Baustein. Die andere Komponente ist der Härter. Teilweise werden die Gießharze mit „BPA-frei“ beworben, obwohl diese Chemikalie als Ausgangssubstanz verwendet wird.
Welche Risiken bergen Bastelmaterialien mit Bisphenol A?
Bisphenol A ist eine Substanz, die das menschliche Hormonsystem stören kann. Epidemiologische Studien zeigen mögliche Zusammenhänge zu Fettleibigkeit, Typ-2-Diabetes, Unfruchtbarkeit der Frau, Impotenz, verringertem Geburtsgewicht und neurologischen Veränderungen beim Kind. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA senkte dieses Jahr die tägliche tolerierbare Aufnahmemenge um das 20.000-fache auf 0,2 Milliardstel eines Gramm pro Kilogramm Körpergewicht ab. Damit überschreiten viele Menschen jetzt schon die als gesundheitlich unbedenklich angesehene Aufnahme von BPA. Zudem plant die EU, die Chemikalie in Lebensmittelkontaktmaterialien zu verbieten. Welche Mengen an BPA aus Bastel-Gießharzen freigesetzt werden können, ist nicht bekannt. Aus chemisch ähnlichen Epoxidharz-Beschichtungen von Konservendosen können nachweislich sowohl BPA als auch BPA-Verbindungen freigesetzt werden.
Worauf sollten Verbraucher:innen achten?
Gegenstände aus BPA-basiertem Gießharz sollten auf gar keinen Fall für den Lebensmittelkontakt oder für Kinderspielzeug verwendet werden, denn höchstwahrscheinlich setzen auch die ausgehärteten Objekte noch BPA und BPA-haltige Verbindungen frei. Auch als Bastelmaterial für Kinder sind diese Harze völlig ungeeignet. Vorsicht: Die Bastelharze werden auf großen Online-Plattformen zum Teil direkt von Händlern mit Sitz aus China angeboten und sind nicht immer mit den erforderlichen Gefahrenhinweisen und Symbolen versehen. Wer trotzdem noch mit dem Material werkeln will, sollte es bei einem serösen Händler mit Sitz in der EU kaufen, nach einem Sicherheitsdatenblatt für beide Komponenten fragen und sich unter „Abschnitt 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen“ über gefährliche Inhaltsstoffe informieren. Gesundheitsgefahren der Inhaltsstoffe sollten dort in Form von H-Sätzen (H300 – H399) verschlüsselt sein. Außerdem ist die Gebrauchsanweisung genau zu beachten und wir empfehlen, Handschuhe aus synthetischem Kautschuk (Nitril), Mundschutz sowie Schutzbrille zu tragen.
Weiterführende Infos und Links:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/58482
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