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Straubinger Tagblatt: NPD bleibt erlaubt: Folgerichtiges Urteil

Straubing (ots)

Die NPD bleibt erlaubt. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist bedauerlich, in der Sache aber folgerichtig. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle gab der rechtsradikalen Partei nicht etwa einen demokratischen Persilschein. Im Gegenteil. Die Partei ist im Kern verfassungsfeindlich. Allein, sie ist zu schwach, um ihre Ziele auch umsetzen zu können. Die Hürden für ein Parteiverbot liegen hoch und die Karlsruher Richter haben zum ersten Mal seit mehr als 60 Jahren die Grenzen dafür neu ausgelotet. Das ist zu begrüßen. Die NPD ist eine "sterbende Partei", sagte der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) bereits vor Jahren. Sie ist inzwischen praktisch bedeutungslos und daher gar nicht in der Lage, den demokratischen Rechtsstaat überhaupt in Bedrängnis zu bringen. Die Aktivitäten einer solchen politischen Gruppierung muss ein Land eben aushalten und im Zweifel mit der Polizei die Umtriebe der Rechtsradikalen in die Schranken weisen.

Pressekontakt:

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Ressortleiter Politik/Wirtschaft
Dr. Gerald Schneider
Telefon: 09421-940 4449
schneider.g@straubinger-tagblatt.de

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