Straubinger Tagblatt: Kartelle bekämpfen
Straubing (ots)
Der Verbraucher darf mit Recht stinkesauer sein darf. Denn egal, ob es um den Seetransport von Fahrzeugen oder Zündkerzen geht, unterm Strich hat der Käufer die Rechnung bezahlt, weil entweder die Überführungskosten oder aber wesentliche Bestandteile des Autos überteuert waren. Die Wettbewerbskommissarin macht das immer wieder klar: Enttarnte Kartelle begründen auch für den Kunden einen Schadensersatzanspruch. Man kann sich sein Geld zurückholen.
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