Straubinger Tagblatt: Mietpreisbremse im öffentlichen interesse
Straubing (ots)
Da haben viele Vermieter vergeblich gehofft, dass ihnen das Bundesverfassungsgericht einen Freibrief erteilt, auch in Zukunft die Mieten nach Gutdünken anzuheben. Die Ansicht der Klägerin und des Berliner Landgerichts, die Mietpreisbremse greife über Gebühr in das Eigentumsrecht von Immobilieneigentümern ein, teilen die Karlsruher Richter nicht. Im Gegenteil: Sie haben in ihrem Urteil klargestellt, dass die Bremse sogar "im öffentlichen Interesse" sei: Es gehe darum, der "Verdrängung weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken". Die große Koalition ist also mit ihren Plänen zur Verschärfung der Mietpreisbremse auf der sicheren Seite.
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