Klage gegen BND-Gesetz - Weitreichende Befugnisse
Straubing (ots)
Wer seine Aufklärer in anderen Ländern so vorgehen lässt, kann auf der Weltbühne schwerlich das Hohelied der Pressefreiheit singen. Aber das machen doch alle so, wird mancher einwenden. Mag sein. Deswegen ist es aber noch lange nicht richtig. Das BND-Gesetz ist 2017 reformiert worden, um den Dienst nach dem NSA-Skandal an die kürzere Leine zu nehmen. Tatsächlich sind seine Befugnisse im Ausland weitreichend. Zu weitreichend? Darüber werden die Richter in einigen Monaten entscheiden. Bei der Anhörung am Dienstag haben sie nicht den Eindruck gemacht, als seien sie bereit, Grundrechte zugunsten der Sicherheit preiszugeben.
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