Kinderpornografie
Straubing (ots)
(...) Das Mindeststrafmaß und der ausnahmslose Verbrechenscharakter machen es Staatsanwälten praktisch unmöglich, Verfahren einzustellen. Was enorme Kapazitäten bindet und es erschwert, Prioritäten zu setzen und sich vorzugsweise um schwere Fälle zu kümmern. Deshalb ermöglicht es die Reform der Reform, sich mit größerem Hochdruck um die "richtigen" Täter zu kümmern. (...) Die Senkung des Mindeststrafmaßes ist der richtige Weg, um zu verhindern, dass wirkliche Täter doch ungeschoren davonkommen.
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