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Air Berlin PLC

EANS-Adhoc: Air Berlin PLC
Deutsches Bundeskartellamt genehmigt Erhöhung der Beteiligung an NIKI

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  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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Erhöhung der Beteiligung

26.04.2010

London, 26. April 2010 - Das deutsche Bundeskartellamt hat die Freigabe für die zwischen der Privatstiftung Lauda, der Air Berlin PLC und der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG vereinbarte mittelbare Erhöhung der Beteiligung der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG an der NIKI Luftfahrt GmbH von 24% um 25,9% auf 49,9% erteilt.

Das Bundeskartellamt hat außerdem die Freigabe zum Erwerb der verbleibenden 50,1% der Anteile an der NIKI Luftfahrt GmbH durch die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG erteilt, wenn ein im Zusammenhang mit der vorgenannten Aufstockung der Beteiligung seitens der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG der Privatstiftung Lauda zu gewährendes Darlehen durch mittelbare Übertragung dieser Beteiligung zurückgeführt werden wird.

Der Vollzug der gesamten Transaktion (siehe Ad-hoc-Meldung vom 17. Februar 2010) steht u.a. noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die österreichische Kartellbehörde sowie weiterer kartellrechtlicher Gestattungen.

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Ingolf Hegner
Head of Investor Relations
+49 (0)30 3434 1532
ihegner@airberlin.com

Branche: Luftverkehr
ISIN: GB00B128C026
WKN: AB1000
Index: SDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
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Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr

Original-Content von: Air Berlin PLC, übermittelt durch news aktuell

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