PETA ruft den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg an und reicht Verfassungsbeschwerde ein
Stuttgart (ots)
PETA wehrt sich gegen Urteil: Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, PETA zum Tierschutzverbandsklagerecht Baden-Württemberg nicht zuzulassen, verstößt nach Auffassung der Organisation gegen Verfassungsrecht. Gerügt wird unter anderem eine Verletzung des Gleichheitsgrundrechts, etwa im Vergleich zu Stiftungen. PETA ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein mit Tausenden von Fördermitgliedern allein in Baden-Württemberg. Trotz seiner langjährigen Arbeit und starken Unterstützendenbasis in Baden-Württemberg wird PETA das Verbandsklagerecht bislang nicht zuerkannt. PETA sieht dadurch seine Grundrechte verletzt und hat nun Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgerichtshof Baden-Württemberg in Stuttgart eingelegt.
"PETA ist eine stetig wachsende Tierschutzorganisation mit 130 fest angestellten Mitarbeitenden, einem Budget von über 12 Millionen Euro und einer hochprofessionellen Administrations- und Fachkompetenz", so Harald Ullmann, 2. Vorsitzender von PETA Deutschland e.V. "Die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, mit der PETA das Klagerecht für die Belange der Tiere vorenthalten wird, ist rechtlich nicht haltbar. Unter anderem, weil dort gesetzlich nicht niedergelegte Zulassungsvoraussetzungen für die Anerkennung als verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation aus dem Hut gezaubert wurden."
In seinem Stammland Baden-Württemberg wird PETA zu jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen gezwungen, um die Rechte aus dem Tierschutzverbandsklagegesetz wahrnehmen zu können. Anders in Berlin: Dort wurde PETA im Januar 2021 als verbandsklageberechtigt anerkannt.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein - eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
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