Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)
Gertz: So beginnt die Demontage des Staatsbürgers in Uniform
DBwV kritisiert Eingriff in das passive Wahlrecht von Soldaten
Berlin (ots)
Sperrfrist mit Verabschiedung "Änderung Soldatengesetz"
Genehmigung von Sonderurlaub für die Ausübung des kommunalen Wahlmandats steht künftig unter Genehmigungsvorbehalt des Verteidigungsministeriums
Als Rückschritt verurteilte der Deutsche BundeswehrVerband die heute vom Bundestag beschlossene Änderung des Soldatengesetzes. Danach wird Sonderurlaub für die Ausübung des kommunalen Wahlmandats von Soldaten künftig unter Genehmigungsvorbehalt des Bundesministeriums der Verteidigung stehen. "Das ist ein Schlag gegen die bislang von allen Bundesregierungen geförderte Integration von Soldaten in die Gesellschaft. Wer Soldaten die Ausübung des passiven Wahlrechtes derart erschwert, beginnt mit der Demontage des Staatsbürgers in Uniform", erklärte der DBwV-Bundesvorsitzende, Oberst Bernhard Gertz. "Die Streitkräfte sollen modern und zukunftsfähig werden, doch den Soldaten verordnete man eine Rolle rückwärts", sagte Gertz.
Nach Auffassung des Verbandes hat Minister Scharping, der den Gesetzentwurf zu verantworten hat, seiner Truppe einen "denkbar schlechten Dienst erwiesen". Der Genehmigungsvorbehalt bedeute nicht nur eine Behinderung der Mandatsausübung selbst, sondern führe zur Abschaffung der tatsächlichen Wahlmöglichkeit von Soldaten schlechthin. "Niemand wird einem Soldaten, der sich um den Sitz in einem Gemeinderat bewirbt, sein Vertrauen schenken, wenn jederzeit damit zu rechnen ist, dass er wegen Versagung des Sonderurlaubs über einen längeren Zeitraum nicht für die politische Arbeit zur Verfügung steht".
Für den Eingriff in das passive Wahlrecht des Soldaten bestehe "absolut kein Handlungsbedarf". Die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte habe durch die Gewährung von Urlaub für kommunale Vertretertätigkeit noch nie Einbußen erfahren. Mit dem dürftigen Argument, dass bislang ein einziger Soldat vor Gericht den Sonderurlaub durchsetzte, sei nunmehr das Parlament genötigt worden, zur Regelung von Einzelfällen ein Gesetz zu erlassen.
Wenigstens sei auf Betreiben der Koalitionsfraktionen und mit Zustimmung der FDP-Fraktion die ursprünglich geplante Neufassung des Gesetzes gemildert worden, so der DBwV. Mit der jetzigen Lösung, nach der die Entscheidungsbefugnis über die Gewährung von Sonderurlaub ausschließlich beim Verteidigungsministerium liegt und nicht bei den Disziplinarvorgesetzten, sei der geplante Eingriff in die Rechte der Soldaten wenigstens etwas abgeschwächt worden.
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Wilfried Stolze
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