Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)
Soldatenwitwe erhält keine Entschädigung
DBwV-Vorsitzender Gertz
zum Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts:
Berlin (ots)
"Das Verteidigungsministerium drückt sich vor der finanziellen Absicherung der Soldaten im Auslandseinsatz"
Entsetzt und schockiert reagierten Soldaten im Plenum auf die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts: Die Witwe des in Mazedonien tödlich verunglückten Oberstabsarztes Sven Eckelmann bekommt nach dem Urteil der Richter von 20. Juni keine Entschädigung. Die Klage der Frau gegen das Verteidigungsministerium wurde abgewiesen. Die Ehefrau des Offiziers hatte eine Einmalzahlung von rund 38 000 Euro unter Hinweis auf das Auslandsverwendungsgesetz gefordert.
"Dieses Urteil ist ein Schlag für die Hinterbliebenen und die Soldaten der Bundeswehr. Und es wird sich negativ auf die Motivation der Soldaten, die in gefährliche Auslandseinsätze entsandt werden, auswirken", kritisierte der Vorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberst Bernhard Gertz. "Wer als Dienstgeber so mit seinen Soldaten und ihren Angehörigen umgeht, verspielt Vertrauen. Die Soldaten fühlen sich im Stich gelassen." Ihnen müsse nach einer solchen Entscheidung klar sein, dass Angehörige von Soldaten, die im Auslandseinsatz ihr Leben ließen, Leistungen aus dem Soldatenversorgungsgesetz in jahrelangen Auseinandersetzungen mit Gerichten erstreiten müssten. Negative Auswirkungen auf die Nachwuchsgewinnung seien programmiert
Der Dienstgeber drücke sich um eine gerechte finanzielle Absicherung von Soldaten im Auslandseinsatz und degradiere die Angehörigen der Bundeswehr zu Bittstellern, betonte Gertz. Der Deutsche BundeswehrVerband, der in diesem Musterverfahren Rechtschutz gewährt kündigte Berufung an.
Der 34jährige Oberstabsarzt und Zeitsoldat kam bei einem Kfor-Einsatz Ende Mai 1999 in Albanien, als sein Panzer vom Typ Fuchs von einer maroden Brücke stürzte, ums Leben. Er hinterließ neben der Ehefrau zwei Kinder, die heute acht und 15 Jahre alt sind. Das Gericht befand, der Arzt sei nicht bei einer lebensgefährlichen Diensthandlung verunglückt. Auch sei der Unfall nicht auf eine gesteigerte Gefährdungslage zurückzuführen. Der Unfall sei auch keine Folge von kriegerischen Ereignissen gewesen, die eine Zahlung gerechtfertigt hätten.
"Der Unfall hätte auch in Deutschland passieren können, wenn jemand mit einem Panzer zu schnell über eine zu schmale Brücke fährt, sagte der Vorsitzende Richter.
"Das ist eine Begründung, die schon an Zynismus grenzt", kritisiert der Deutsche BundeswehrVerband.
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