Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)
Gertz: Vertrauensschutz rettet die Übergangsbeihilfen für Zehntausende Soldaten
Bonn (ots)
BundeswehrVerband begrüßt Fristenregelung
Als großen Erfolg wertet der Deutsche BundeswehrVerband den Beschluss des Bundestages, die Übergangsbeihilfen für ausscheidende Zeitsoldaten erst vom 1. Januar 2009 an voll zu versteuern. "Damit kann Zehntausenden Soldaten, die bei ihrer Verpflichtung die unversteuerten Beihilfen einkalkuliert hatten, ein anständiger Übergang in den Zivilberuf ermöglicht werden", sagte Bundesvorsitzender Oberst Bernhard Gertz. Die Fristenregelung gilt für alle Soldaten auf Zeit, die bis zum 31. Dezember 2005 in die Bundeswehr eingetreten sind und vor dem 1. Januar 2009 aus dem Dienst ausscheiden. Gertz hatte sich bei den Bundestagsabgeordneten und in einer Anhörung des Finanzausschusses massiv für diesen Vertrauensschutz eingesetzt.
Alle anderen Zeitsoldaten müssen nach den derzeitigen Plänen des Gesetzgebers ihre Übergangsbeihilfen versteuern. Für den Verbandschef ist hier jedoch das letzte Wort noch nicht gesprochen: "In den kommenden drei Jahren müssen wir für die ab 2009 ausscheidenden Längerdiener ebenfalls eine Lösung finden." Es könne nicht sein, dass die Bundeswehr im verschärften Wettbewerb um geeignete Nachwuchskräfte durch solch falsche Signale ins Hintertreffen gerate. "Wir werden in den kommenden drei Jahren mit den Koalitionsfraktionen und dem Verteidigungsminister sprechen, um den Betroffenen zu helfen." Denkbar sei etwa eine Erhöhung der Beihilfen, damit unterm Strich die bisherige Summe herauskomme.
Zeitsoldaten, die erst vom 1. Januar 2006 an in die Bundeswehr eintreten, wird die Minderung ihrer Übergangsbeihilfe nicht erspart bleiben. "Doch für diese Soldaten können wir wenigstens mit Blick auf deren Altersversorgung etwas tun", sagte Gertz. Er will sich in den kommenden Jahren dafür einsetzen, die Regelungen der betrieblichen Altersversorgung auf die Zeitsoldaten zu übertragen: "Einer der größten Mängel beim Dienstverhältnis des Soldaten auf Zeit ist die unzureichende Rentennachversicherung. Deswegen muss eine Zusatzversorgung her."
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