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Familienministerin Lisa Paus hat fertig – Kindergrundsicherung blieb eine Wundertüte

Familienministerin Lisa Paus hat fertig – Kindergrundsicherung blieb eine Wundertüte
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Methode Lisa Paus: Geld fordern, nicht konkret sagen wofür und jeden Tag mit Pseudoaktionismus aufs Ego achten.

Familienministerin Paus hat sich verrannt und ist eine Belastung für die Koalition. Sie verhindert ein dringend notwendiges „Wachstumsgesetz“, das verhindern soll, dass weitere Firmen abwandern. Dafür sind lächerliche sechs Milliarden EURO vorgesehen – viel zu wenig. Für Lisa Paus aber zu viel. Sie sperrt sich und argumentiert, für die Wirtschaft sind viele Milliarden verfügbar, für die Kindergrundsicherung nicht. Das Problem ist: Paus fordert nur und kommuniziert nicht. „Wir wollten wissen, welche Auswirkungen die Kindergrundsicherung für Trennungseltern hat. Nie kam eine Antwort, kein Angebot zum Dialog. Für uns ist die Kindergrundsicherung eine Wundertüte, aus der jeder rausholen kann, was er möchte“, kritisiert die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich. Ähnlich erging es anderen involvierten Ministerien, die mehrfach konkrete Angaben verlangten, wie und wofür Paus die von ihr geforderten 12 Milliarden verwenden möchte. Sie hat nie konkret geliefert, sondern nach der Methode – „Lindner rück Geld raus“- immer nur Geld gefordert.

Hintergrund

Das Unheil nahm im Januar 2023 seinen Lauf. Familienministerin Lisa Paus veröffentliche „Eckpunkte der Kindergrundsicherung“, die jedoch mit den anderen betroffenen Ministerien – Finanzministerium, Sozialministerium und Justizministerium - noch nicht abgestimmt waren, was üblich ist, wenn Koalitionsregierungen funktionieren sollen. Jedem kritischen Beobachter war damals schon klar, dass die Minister Buschmann, Heil und Lindner sich von der Familienministerin nicht so durch die politische Arena treiben lassen. Sie forderten immer wieder konkrete Angaben zur Kindergrundsicherung. Es kam nichts, vielmehr zog sie mit ihrem Lieblingsprojekt durch die Medien und inszenierte sich als Mutter Theresa. Dafür gab es viele Likes und Tweets von den Seiten, die gerne das hart erarbeitete Geld der Steuerzahler großzügig verteilen.

Vor der Sommerpause gab es noch einen „Blauen Brief“ des Bundeskanzlers, indem sie zu konkreten Angaben zur Kindergrundsicherung aufgefordert wurde. Geliefert wurde nicht. Umgekehrt lehnt sie das dringend notwendige Wachstumsgesetz ab, um die Abwanderung von Firmen zu verhindern. Lindners Entwurf für das "Wachstumschancengesetz" sollte durchgewunken werden. Das Veto von Paus verhindert notwendige Hilfen für die Wirtschaft - das ist dort, wo das Geld erst einmal verdient wird, bevor es ausgegeben werden kann.

Befürchtungen von Unterhaltspflichtigen

Familienministerin Lisa Paus betont immer wieder im Zusammenhang mit der Kindergrundsicherung: Sie „brennt für soziale Gerechtigkeit“. Zutreffend ist, sie brennt für „ihr Projekt“. Mit der Kindergrundsicherung wird, so ihr Wording, die „strukturelle Kinderarmut“ beseitigt. - Aber ist dieses Projekt überhaupt konsequent durchdacht, „sozial“, „gerecht“, entscheidungsreif?

Das meinen ISUV-Mitglieder: „Wieder so ein Stresstest wie das Bürgergeld für erwerbstätige Trennungseltern, die die Grundsicherung für ihre Kinder selbst zahlen und dann auch noch die Grundsicherung für die armen nichterwerbstätigen Eltern zahlen sollen“, meint Gerda L. Weitere Meinungen: „Geld für Nichtstun“. „Kinder auf Kosten des Staates in die Welt setzen und abkassieren“, „Kommt das Geld bei den Kindern an?“ ISUV-Mitglied Herbert K. schreibt: „Es geht nicht, es ist unsozial und ungerecht, wenn man den ganzen Monat morgens um 5 Uhr aufsteht, 3500 brutto verdient, und letztlich mit zwei Kindern nicht mehr zur Verfügung hat als ein Bürgergeldbezieher mit zwei Kindern, der nichts tut.“

Bei den Aussagen spielen Verallgemeinerungen mit. „Aber bei allem Verständnis, es irritiert, dass Paus mögliche Fehlanreize der Kindergrundsicherung ausklammert. Grundkonsens unserer Gesellschaft ist es, dass die Eltern für die Kindergrundsicherung zuständig sind. Wo bleibt die Eigenverantwortung, die Initiative für Berufstätigkeit, die von Unterhaltspflichtigen bis hin zum Zweitjob entschieden eingefordert wird?“ fragt Markus Witt, ISUV-Sprecher für Politik.

Die Kindergrundsicherung soll sich am Niveau von Kindern aus der Mittelschicht orientieren. „Nach gängiger Rechtslage werden nicht wenige Unterhaltspflichtige aus der unteren Mittelschicht auf Selbstbehalt – Bürgergeldniveau - gedrückt, während gleichzeitig die Kindergrundsicherung sich am Level der Mittelschicht orientiert. Das ist nicht vermittelbar, ich verstehe, wenn Trennungseltern, Unterhaltspflichtige sich ungerecht behandelt fühlen“, kritisiert Ulbrich.

Offene Fragen – Paus verweigert Antworten

„Bringt mir die Kindergrundsicherung als Unterhaltspflichtige Vorteile“, fragte ein weibliches Mitglied. Darauf gibt es keine Antwort, denn Auswirkungen der Kindergrundsicherung auf Trennungseltern, Unterhaltspflichtige wurden und werden ausgeklammert. „Darüber muss informiert, diskutiert werden, berufstätige Unterhaltspflichtige dürfen nicht ausgeklammert werden, es darf nicht mehr so weitergehen, dass ihnen die Rechnung präsentiert wird und sie einfach zu zahlen haben. Das ist respektlos“, kritisiert Melanie Ulbrich.

Welcher Grundbedarf steht jedem Kind und jedem Trennungselternteil zu? „Es fehlen transparente und vor allem auch realistische, sprich bezahlbare Mindestbedarfssätze“, kritisiert Markus Witt…

Wer bekommt den Grundfreibetrag, der jedem Kind zusteht? Wird er wie das Kindergeld zwischen Trennungseltern geteilt? „Es ist irritierend, dass nur von Alleinerziehenden die Rede ist und nicht von Trennungseltern“, kritisiert Melanie Ulbrich. Auch in der Frage hat ISUV mehrfach nachgehakt, von Paus und ihrem Stab keine Reaktion

Auf die vielfältigen Schnittstellen zwischen Kindergrundsicherung und Unterhaltsrecht wurde von ISUV mehrfach hingewiesen und Information gefordert – keine Reaktion.

Entscheidend wird nämlich sein, welches Elterneinkommen beim Mindestunterhalt angesetzt wird. Somit stellt sich auch die Frage, ab welchem Einkommen sind Trennungselternteile unterhaltspflichtig? Des Weiteren stellt sich die Frage, in welchem Umfang liquides Vermögen eingesetzt werden muss. „Wichtig für uns ist, dass ein Mehrbedarf für Betreuung berücksichtigt wird“, hebt Witt hervor.

Tangiert ist auch der notwendige Eigenbedarf – der Selbstbehalt, der jedem Trennungselternteil bleiben muss. „Wir wollen, dass auch die ungelöste Frage der Wohnkosten im Rahmen der Kindergrundsicherung realistisch und praktisch für Trennungsfamilien geregelt wird“, fordert Witt.

ISUV-Eckpunkte einer Kindergrundsicherung

„Wir halten die Idee den Eltern beziehungsweise dem alleinerziehenden Elternteil einen hohen Betrag für jedes Kind zu überweisen für keine gute Idee. Wir plädieren für eine ausgewogene Kindergrundsicherung, die aus drei Bereichen besteht: Geldtransfer, Bildungsleistungen und einem geförderten Zeitbudget für die Eltern, für Mütter und Väter“, stellt die ISUV-Vorsitzende fest.

„Eltern sollen in den Arbeitsmarkt integriert werden, so die Kindersicherung selbst leisten. Eltern mit Geld abfinden, ruhigstellen und als Wähler verpflichten, das ist durchsichtig, sehr teuer und konzeptionslos“, kritisiert Markus Witt und fordert: „Geldtransfers sind zwar richtig, aber sie müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen zu Leistungen für Bildung und Zeit für Betreuung. Alle Leistungen müssen hinterfragt werden, ob sie die Kinder erreichen.“

Einen Aspekt betont der Verband besonders. „Das Ziel ist, jedem Kind ein Abschluss, der es ihm ermöglicht entsprechend seiner Begabung berufstätig zu sein. Das ist das Konzept einer zielgerichteten echten Kindergrundsicherung. In diesem Bereich gilt es zu Klotzen und nicht zu Kleckern“, fordert Ulbrich.

Parallel muss die verpflichtende Berufstätigkeit von Müttern und Vätern gefördert und nachhaltig eingefordert werden. Hierfür gibt es viele flankierende Maßnahmen: Crashkurse für den Einstieg ins Berufsleben, Fortbildung, flexible Arbeitszeiten, Möglichkeiten für Home-Office. „Diese direkte parallele Förderung von Eltern und Kindern, Fordern und Fördern, das ist Sozialstaat, jeden Monat 600 EURO den Eltern aufs Konto zu überweisen, das ist Wohlfahrtsstaat - und den sieht das Grundgesetz nicht vor“, betont Markus Witt.

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