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Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV

Trennung und Scheidung: Diese Fristen und Regelungen sollten Sie kennen

Trennung und Scheidung: Diese Fristen und Regelungen sollten Sie kennen
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ISUV ist ein gemeinnütziger Verein, der Menschen bei Trennung und Scheidung Hilfe zur Selbsthilfe bietet. Unser Bestreben ist eine einvernehmliche Scheidung, die nicht zuletzt im Interesse der Kinder liegt. Bitte weisen Sie auf die Veranstaltung hin. Wir sind Ihnen dankbar.

Rückfragen gerne an Josef Linsler - ISUV-Ansprechpartner

0170 4589571 oder Mail j.linsler@isuv.de

Bei Trennung und Scheidung gibt es eine Reihe wichtiger Fristen und Wartezeiten zu beachten. Diese Fristen betreffen unter anderem die Trennung, den Antrag auf Scheidung und die Regelung von Finanzen und Unterhalt.

  1. Trennungsjahr: Vor der Scheidung müssen die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben. Das sogenannte „Trennungsjahr“ dient dazu, sicherzustellen, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist und eine Wiederaufnahme der Lebensgemeinschaft nicht in Frage kommt. Dabei reicht es aus, wenn die Partner innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt leben (räumliche und wirtschaftliche Trennung). In bestimmten Härtefällen kann das Trennungsjahr entfallen, was jedoch eher die Ausnahme darstellt.
  2. Scheidungsantrag: Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Dieser Antrag kann nur von einem Anwalt gestellt werden. Die Bearbeitungsdauer des Antrags kann je nach Gericht mehrere Monate betragen.
  3. Versorgungsausgleich: Der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der Rentenanwartschaften, wird in der Regel zusammen mit der Scheidung geregelt. Dafür müssen die Beteiligten alle relevanten Informationen zu ihren Rentenansprüchen vorlegen. Die Berechnung und Bearbeitung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, insbesondere wenn es viele verschiedene Rentenkonten gibt.
  4. Unterhalt und Zugewinnausgleich: Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht ab der Trennung und endet mit der rechtskräftigen Scheidung. Nach der Scheidung können die Beteiligten Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Zugewinnausgleichsanspruch, der das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen betrifft, kann ebenfalls ab der Trennung geltend gemacht werden und ist häufig Teil des Scheidungsverfahrens.
  5. Finanzielle Abrechnung: Eventuelle gemeinsame Kredite oder Konten müssen nach der Trennung geklärt werden. Manche Ansprüche, etwa für die Teilung eines gemeinsamen Kontos, verjähren nach einer bestimmten Zeit, wenn keine Regelung erfolgt.

Der gemeinnützige ISUV e. V. lädt ein zur Veranstaltung in die Casa Vielfalt, St. Anton Str. 8, 97422 Schweinfurt am Mittwoch, 20. November 2024 um 19.30 Uhr. Referentin ist Sigrid Schäd, Mediatorin und Fachanwältin für Familienrecht. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Weitere Information auf der Homepage: http://www.isuv.de

Anmeldung erwünscht: schweinfurt@isuv.de

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden. 
Kontakt:
Josef Linsler
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e. V.
ISUV-Kontaktstellenleiter Unterfranken
0170 4589571 
j.linsler@isuv.de
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg
0911 55 04 78
 info@isuv.de
 www.isuv.de 
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