Deutscher Hebammenverband e.V.
Einschnitte in die Berufsausübung von Hebammen
Hebammenverband kritisiert Beschluss der Schiedsstelle zu Vergütung und Arbeitsorganisation
Berlin (ots)
Eine Schiedsstelle, die zwischen den Hebammenvertreterinnen und den Gesetzlichen Krankenkassen vermitteln sollte, hat gestern in Berlin weitreichende Einschnitte in die Berufsausübung von freiberuflichen Hebammen beschlossen. Beleghebammen haben ab 2018 Einschränkungen bei der Abrechnung von Leistungen. Zukünftig sollen sie nur noch die Betreuung von zwei Frauen gleichzeitig abrechnen können, ungeachtet der aktuellen personellen Situation in der jeweiligen Klinik. Sie verantworten zwanzig Prozent der Geburtshilfe in Deutschland. Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) befürchtet, dass Beleghebammen aus der Geburtshilfe aussteigen werden und damit Engpässe entstehen. Die aufsuchende Wochenbettbetreuung wird durch ambulante Betreuung ergänzt. Damit wird die in Deutschland einmalige Betreuung von Frauen nach der Geburt zu Hause ausgehöhlt. Eine durchschnittliche Erhöhung der Vergütung für freiberufliche Hebammenleistungen von 17 Prozent tritt in Kraft. Bis 2020 sind keine weiteren Steigerungen möglich. Da die Grundvergütung von Hebammen bisher gering war, hat diese Erhöhung nach Meinung des DHV zu wenig Wirkung.
"Wir befürchten, dass die Entscheidung der Schiedsstelle gravierende Auswirkungen auf die geburtshilfliche Versorgung von Frauen in Deutschland haben werden", so Martina Klenk, Präsidentin des DHV. "Es gibt massive Einschnitte in unsere Berufsausübung ohne die Rahmenbedingungen wie beispielsweise genügend Personal anzupassen. Eine gute Qualität in der Geburtshilfe erreichen wir mit ausreichend Hebammen, nicht mit weniger Leistung durch Hebammen", meint Klenk. Der Deutsche Hebammenverband fordert seit Jahren eine Eins-zu-eins-Betreuung von einer Hebamme für eine Frau während der Geburt. Diese intensive Betreuung ist jedoch nur mit mehr Hebammen erreichbar. "Wir fragen uns: Wo sollen die Hebammen herkommen? Die neuen Bestimmungen bedeuten keine Qualitätssteigerung und sind kein Anreiz für Hebammen, in die Geburtshilfe zu gehen oder zurückzukehren", betont Klenk. Bereits seit Jahren ziehen sich immer mehr Hebammen aus der freiberuflichen Geburtshilfe aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen zurück.
Der Beschluss der Schiedsstelle gilt rückwirkend zum 15. Juli 2017. Die Strukturveränderung im Bereich der Beleghebammentätigkeit muss umgesetzt werden bis zum 1. Januar 2018.
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