AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
AfD-Fraktion BW: "Es ist Aufgabe der Landesregierung, das Eigentum des Landes zu schützen und zu vermehren, nicht zu verschenken"
Stuttgart (ots)
Die AfD-Landtagsfraktion vertritt die Meinung, dass eine pauschale Bereitschaft zur Rückgabe von sogenannter "Raubkunst" falsch ist. Darauf verweist der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dr. Rainer Balzer, nach Bekanntgabe der Landesregierung, die sogenannte "Witbooi-Bibel" sowie eine Peitsche aus dem Besitz des Nationalhelden an Namibia zurück geben zu wollen. "Anstatt Landeseigentum zu verschenken, ist es Aufgabe der Landesregierung, das Eigentum des Landes zu schützen und gegebenenfalls zu vermehren", betont der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende. "Hier wäre es zum Beispiel angebracht zu prüfen, unter welchen Umständen die Bibliothek des Klosters Ochsenhausen an ihren Ursprungsort zurückkehren könnte." Diese befindet sich offenbar in der tschechischen Nationalbibliothek. Die Landesregierung sollte juristisch prüfen lassen, ob es sich hier um eine unrechtmäßige Enteignung des kommunistischen Regimes handelte und ansonsten einen Rückkauf der Bibliothek anstreben.
Dank an Museen des Landes für Erhalt afrikanischer Kulturobjekte und Kunstgegenstände
"Dass alleine die bisherige Namibia-Initiative 1,25 Millionen Euro gekostet hat, zeigt, dass die Regierung den Bezug zum Geld verloren hat - zumal die Landesregierung die ganze Aktion nur als einen ersten Schritt ansieht. Das Steuervolk darf sich also bereits jetzt auf wesentlich höhere Kosten freuen und das, obwohl es bisher keine weiteren Anfragen mit Bezug auf Kunstgegenstände gibt", erläutert Balzer weiter, verbunden mit einem Dank an die Museen des Landes Baden-Württemberg, die sich über Jahrzehnte um den Erhalt und die Wertschätzung von Kulturobjekten und Kunstgegenständen des afrikanischen Kontinentes verdient gemacht haben. "Zu der Zeit, in der diese Kunstgegenstände in die Museen gelangten, gab es in Afrika größtenteils weder Museen noch Staaten, die sich um den Erhalt dieser Kunstgegenstände bemühten. Erfreulich ist es, wenn inzwischen auch in einigen Herkunftsstaaten eine Wertschätzung entstanden ist, während in anderen Ländern noch in allerjüngster Zeit aus ideologischen Gründen Kunstgegenstände zerstört wurden, wie durch den IS in Syrien und dem Irak oder durch die Taliban in Afghanistan", so Dr. Rainer Balzer.
Einzelfallentscheidungen bei Kunstgegenständen und Kulturobjekten
Mit deutscher Gründlichkeit wird nach Angaben von Kultusministerin Theresia Bauer (Bündnis 90/Die Grünen) zurzeit die knapp 40-jährige deutsche Kolonialgeschichte aufgearbeitet. Es ist offensichtlich, dass die Landesregierung hier das Ziel verfolgt, möglichst viele Kunstobjekte an die Herkunftsländer zurückzugeben - wobei nicht etwa auf diesbezügliche Anfragen gewartet, sondern von sich aus die Initiative ergriffen und "Provenienzforschung" betrieben wird. Ungeklärt ist, wieviel Prozent der Exponate von Restitutionsansprüchen betroffen sein könnten. Das Land rechnet mit weiteren Anfragen, wenn die Gegenstände online zugänglich gemacht worden sind. "Zu unterstützen ist die Bereitschaft, Kunstobjekte zurückzugeben, wenn diese unrechtmäßig in Landesbesitz gelangte", so Balzer abschließend. "Wir gehen jedoch davon aus, dass dies absolute Ausnahmen sein werden. Schwer glaubhaft ist die Behauptung, dass sich noch Objekte im Besitz des Landes befinden, die zur NS-Zeit unrechtmäßig in Landesbesitz gelangten." Grundsätzlich zu befürworten sei nach Ansicht der AfD-Fraktion insbesondere die Restitution menschlicher Überreste; bei Kunstgegenständen und Kulturobjekten ist eine Restitution nur angebracht, wenn im Einzelfall nachgewiesen wird, dass der Gegenstand unrechtmäßig in Landesbesitz gelangte.
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