AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Zumeldung „Klage gegen Solidaritätszuschlag scheitert in Karlsruhe“
Pressemitteilung
Stuttgart, 26.03.2025
„Ökonomen und Wirtschaftsverbände haben völlig recht mit ihrer Forderung, den Solidaritätszuschlag jetzt umgehend abzuschaffen.“ Mit diesen Worten kommentiert der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL das Karlsruher Urteil von heute.
„Ich werte dieses Urteil als politisch motiviert. Der Solidaritätszuschlag kann dreieinhalb Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung nicht mehr mit den Kosten der deutschen Einheit gerechtfertigt werden. Im Übrigen ist eine solche Beurteilung, die sich auf eine Analyse des Bundeshaushalts stützt, nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, sondern das Königsrecht des Parlaments. Daher war schon der Ansatz, in dieser finanzpolitischen Frage die Justiz einzuschalten, zum Scheitern verurteilt. Die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags wäre für Unternehmen ein wichtiges Signal für spürbare Entlastungen, ja für den Einstieg in eine umfassende Unternehmenssteuerreform. Stattdessen bleibt für viele kleine und mittlere Unternehmen weiterhin eine erhebliche finanzielle Belastung.“
Mit freundlichen Grüßen
Josef Walter
Pressesprecher
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