AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Hans-Peter Hörner MdL: Landesregierung diskriminiert Privatschulen
Pressemitteilung
Stuttgart, 02.04.2025
„Wir stimmen dem Gesetzentwurf über die Anpassung der Kopfsatzzuschüsse nach § 18 Absatz 2a des Privatschulgesetzes zu.“ Mit diesen Worten begann der stellv. schulpolitische AfD-Fraktionssprecher Hans-Peter Hörner MdL seinen Debattenbeitrag zum Privatschulgesetz. „Wir wollen außerdem heute die Gelegenheit nutzen und einen weiteren Änderungsvorschlag einbringen, der, unserer Ansicht nach, eine bedeutende Verbesserung für Privatschulen bringt. Darin fordern wir nämlich die Abschaffung der dreijährigen Wartefrist auf staatliche Zuschüsse für neugegründete Privatschulen, die damit eine massive Benachteiligung erfahren. Die aktuelle Regelung stellt neue Privatschulen vor nahezu unüberwindbare finanzielle Herausforderungen. Dabei ist die Verkürzung dieser Wartefrist in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen längst Realität“.
Die dreijährige Wartezeit ist eine harte Bewährungsprobe, die viele gute Schulinitiativen aufgrund finanzieller und nicht etwa pädagogischer Gründe scheitern lässt, befindet Hörner. „Wer Vielfalt wirklich ernst meint, darf Privatschulen nicht weiter benachteiligen. Vom ersten Tag an fallen Kosten an: für Lehrergehälter, Miete, Gebäude, Ausstattung, Lehrmaterial. All das muss die neue Schule in den ersten drei Jahren alleine stemmen, ohne jegliche Hilfe vom Land. Für die AfD-Fraktion ist das ein völlig falsches Signal: Jede neue Schule, die entsteht, ist ein Gewinn für unser Land: Sie bereichert durch besondere Profile oder pädagogische Konzepte und stärkt das Recht der Eltern auf freie Schulwahl. Die Landesregierung hingegen entmutiget und blockiert. Misstrauen und finanzielle Hürden hingegen sind fehl am Platz. Es geht hier schließlich um unsere Kinder und ihre Bildungschancen, nicht um irgendein Hobbyprojekt!“
Mit freundlichen Grüßen
Josef Walter
Pressesprecher
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