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Neue Claims-Verordnung ab 1. Juli
Gefahr der Einteilung in gute und schlechte Lebensmittel

Neue Claims-Verordnung ab 1. Juli / Gefahr der Einteilung in gute und schlechte Lebensmittel
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Berlin (ots)

Die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über
Lebensmittel (Claims-Verordnung) schafft die Voraussetzungen zur 
europaweit einheitlichen Verwendung. Dies begrüßt der Bund für 
Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) im Hinblick auf 
die ab dem 1. Juli 2007 geltende Verordnung. Für nährwertbezogene 
Angaben wie "fettfrei", "energiearm" oder "leicht" gelten nun überall
die gleichen Kriterien. Das erhöht die Rechtssicherheit für 
Unternehmen und Verbraucher.
Der BLL, Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft, 
sieht allerdings den restriktiven und bürokratischen Grundansatz der 
Verordnung kritisch, nach dem alles, was nicht ausdrücklich erlaubt, 
verboten ist. Dies soll ab 2010/2011 gelten, wenn alle 
Übergangsfristen abgelaufen sind und die Liste der zukünftig 
erlaubten gesundheitsbezogenen Angaben beschlossen ist. "Nur wenn es 
gelingt, das Wissen um die Zusammenhänge zwischen Ernährung und 
Gesundheit in die praktische Anwendung Verordnung einzubringen, wird 
sie nicht zum Hemmschuh in der Produktkommunikation", sagt Prof. 
Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des BLL. Der größte 
Unsicherheitsfaktor ist dabei die Frage, welche Anforderungen an den 
wissenschaftlichen Nachweis gestellt werden.
Kritisch gesehen werden auch die so genannten Nährwertprofile. 
Diese sollen darüber entscheiden, ob ein Lebensmittel mit Nährwert- 
und Gesundheitseigenschaften beworben werden darf oder nicht. 
"Nährwertprofile dürfen nicht dazu missbraucht werden, Vorurteile 
über vermeintlich "gute" und "schlechte", "gesunde" und "ungesunde" 
Lebensmittel zum Bestandteil europäischer Gesetzgebung zu machen, 
fordert Horst. Damit dies nicht geschieht, verlangt die Verordnung 
die wissenschaftliche Begründung und Rechtfertigung der 
Nährwertprofile. Dieser Forderung gilt es, bei der Formulierung der 
Nährwertprofile gerecht zu werden. Dabei ist vor allem auch zu 
berücksichtigen, dass einzelne Lebensmittel aufgrund ihrer 
Nährstoffgehalte nicht in "gut" oder "schlecht" eingeteilt werden 
können. Entscheidend ist gesamte, ausgewogene Ernährung als Teil 
eines gesunden Lebensstils.

Pressekontakt:

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.
Peter Loosen, LL.M

Avenue des Arts 43
1040 Brüssel
Telefon: +32 2 50810-23
E-Mail: ploosen@bll.de

Büro Bonn:
Telefon: +49 228 81993-141

Original-Content von: Lebensmittelverband Deutschland e. V., übermittelt durch news aktuell

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