Lebensmittelverband Deutschland e. V.
Leitlinien zur weiteren Minimierung von trans-Fettsäuren in Lebensmitteln vorgestellt
Berlin (ots)
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) als Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) haben heute ihre gemeinsame Initiative im Hinblick auf die "Leitlinien zur Minimierung von trans-Fettsäuren in Lebensmitteln" vorgestellt.
"Die Reduktion von trans-Fettsäuren (TFA) aus teilgehärteten Fetten in Lebensmitteln ist ein erklärtes Ziel der Lebensmittelwirtschaft", hob Professor Dr. Matthias Horst hervor. Der Hauptgeschäftsführer des BLL betonte, dass es der Lebensmittelwirtschaft in den vergangenen Jahren gelungen sei, in mehreren Produktbereichen die Werte deutlich abzusenken: "Die durchschnittlichen Aufnahmemengen von trans-Fettsäuren in der deutschen Bevölkerung sind gesundheitlich unbedenklich". Da jedoch bei bestimmten Teilen der Bevölkerung noch eine erhöhte TFA-Aufnahme vorlag, sah das BMELV Handlungsbedarf. "Trans-Fettsäuren erhöhen das Risiko zur Entstehung von Herz-Kreislaufkrankheiten, deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die TFA-Aufnahme noch weiter abgesenkt wird", erklärte Bernhard Kühnle, Leiter der Abteilung Ernährung, Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des BMELV. "Aus diesem Grund haben wir uns mit der Lebensmittelwirtschaft auf eine entsprechende Initiative verständigt", so Kühnle.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt, nicht mehr als ein Prozent der Nahrungsenergie in Form von TFA aufzunehmen. Auf Basis der letzten Erfassung der Daten der Nationalen Verzehrsstudie II von 2005 bis 2006 und TFA-Gehaltsdaten aus der Lebensmittelüberwachung von 2008 bis 2009 lag der mittlere TFA-Verzehr in Deutschland zwischen 0,77 und 0,92 Prozent der Nahrungsenergie und damit unterhalb der Empfehlung der DGE. Ein erhöhter TFA-Verzehr lag in der Altersgruppe der 14- bis 34-jährigen Männer vor. Etwa ein Drittel der Männer in dieser Altersgruppe hatten mehr TFA aufgenommen, als die von der DGE benannten ein Prozent der Nahrungsenergie, wobei die erhöhte TFA-Aufnahme im Wesentlichen aus dem erhöhten Verzehr von sogenannten nicht-ruminanten TFA, d. h. trans-Fettsäuren nicht-tierischen Ursprungs, resultierte.
Die gemeinsame Initiative zielt darauf ab, den unvermindert anhaltenden Prozess der weiteren Reduktion an nicht-ruminanten TFA fortzuführen, um erhöhte TFA-Aufnahmemengen zu verringern, soweit dies unter Berücksichtigung der technologischen Möglichkeiten machbar und in vernünftiger Weise erreichbar ist. Hierzu entwickelten verschiedene Branchenorganisationen der Lebensmittelwirtschaft und das Ministerium mit fachlicher Beratung durch das Max Rubner-Institut (MRI) eine Rahmen-Leitlinie und verschiedene Produkt-Leitlinien, die die Lebensmittelhersteller bei der Reduktion von nicht-ruminanten TFA unterstützen sollen. Dr. Ludger Brühl vom MRI, der die Entwicklung der Leitlinien wissenschaftlich unterstützend begleitet hat, wies darauf hin, dass es eine Herausforderung gewesen sei, "Lösungsansätze zur weiteren Reduktion von TFA zu erarbeiten, ohne die von Ölen und Fetten maßgeblich mitbestimmten Eigenschaften eines Lebensmittels wie Geschmack und Haltbarkeit zu beeinträchtigen". Empfehlungen und praxisnahe Tipps zur Verwendung TFA-armer Öle und Fette wurden unter Einbeziehung der Expertise aus Produktion und Handel erarbeitet.
Die Umsetzung dieser Leitlinien ist für die Lebensmittelwirtschaft eine besondere Herausforderung, die sich unter anderem aus den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen ergibt: So darf nach den Bestimmungen der neuen europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung der TFA-Gehalt nicht gekennzeichnet werden, so dass Öl- und Fettanwender, die ihre Rohwaren im Groß- und Einzelhandel kaufen, ein TFA-armes Produkt nicht direkt erkennen können.
Für die Bereitstellung TFA-armer Öle und Fette stellt zudem die Fetthärtung bzw. Hydrie-rung eine wichtige Schlüsseltechnologie dar. Die Verwendung hydrierter Fette ist deklarationspflichtig. Dabei wird bisher nicht zwischen Teilhärtung und vollständiger Härtung unterschieden. Für viele Verbraucher sind jedoch gehärtete Fette und ein hoher TFA-Gehalt das gleiche, obwohl diese Schlussfolgerung nicht richtig ist. Wird der Prozess der Fetthärtung vollständig durchgeführt, entstehen keine TFA. Nur bei der Teilhärtung können - je nach Fettart und Verfahren - hohe TFA-Gehalte entstehen.
"Den Unterzeichnern ist es trotz der komplexen Rahmenbedingungen ein besonderes Anliegen, dass die Leitlinien in der täglichen Praxis der Lebensmittelerzeugung möglichst branchenweit Anwendung finden", resümierte BLL-Hauptgeschäftsführer Matthias Horst.
Detaillierte Informationen zur TFA-Initiative sowie eine Auflistung der Unterzeichner liefern das Initiativpapier, die Rahmen-Leitlinie und die verschiedenen Produkt-Leitlinien, die auf http://www.bll.de/themen/trans-fettsaeuren/ eingestellt sind.
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