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Lebensmittelkennzeichnung - Was muss draufstehen auf der Verpackung?
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Berlin (ots)
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Ketchup, Müsli oder Fertiggericht: Wer wissen will, was genau drin steckt, dem hilft ein Blick auf die Verpackung weiter. Dort steht alles drauf, was man wissen muss. Das sieht die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vor, die seit Mitte Dezember vergangenen Jahres verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten gilt. Oliver Heinze verrät Ihnen zum Weltverbrauchertag am 15. März mehr dazu.
Sprecher: Die neue Lebensmitteinformationsverordnung schreibt den Herstellern zum ersten Mal europaweit einheitlich vor, welche Angaben auf den Lebensmittelverpackungen draufstehen müssen.
O-Ton 1 (Manon Struck-Pacyna, 0:15 Min.): "Also zum Beispiel der Name des Lebensmittels, oder das Mindesthaltbarkeitsdatum, das Zutatenverzeichnis, die Füllmenge, oder auch die Adresse desjenigen, der für das Lebensmittel verantwortlich ist, zum Beispiel der Hersteller."
Sprecher: Sagt die Ernährungswissenschaftlerin Manon Struck-Pacyna vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde. Außerdem finden jetzt auch Allergiker wichtige Informationen auf der Verpackung.
O-Ton 2 (Manon Struck-Pacyna, 0:39 Min.): "Es gibt nämlich vierzehn sogenannte Haupt-Allergene, also zum Beispiel Gluten oder Laktose. Und diese sind im Zutatenverzeichnis optisch hervorgehoben. Eine weitere Neuerung betrifft die Nährwert-Tabelle. Die war bisher freiwillig von den Herstellern aufgedruckt worden und muss jetzt bis Dezember 20 16 verpflichtend auf allen Lebensmitteln drauf stehen. Außerdem gibt es Neuerungen für bestimmte Produktgruppen. So ist zum Beispiel bei tiefgekühltem Fleisch oder Fisch ein Einfrierdatum anzugeben und bei unverarbeitetem Schweine- oder Geflügelfleisch muss die Herkunftskennzeichnung aufgedruckt werden."
Sprecher: Und zwar in einer Schriftgröße, die auch wirklich jeder ohne Lupe lesen kann. Bei einer dieser Angaben rät die Ernährungswissenschaft lerin allerdings allen Verbrauchern zu etwas mehr Gelassenheit.
O-Ton 3 (Manon Struck-Pacyna, 0:31 Min.): "Es gibt leider immer noch den Irrglauben, dass Lebensmittel, die das Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht haben, wegge worfen werden müssen. Aber dem ist nicht so, sondern das Mindesthaltbarkeitsdatum ist die Garantie des Herstellers, dass das Lebensmittel bis zu diesem Zeitpunkt seine typischen Eig enschaften behält, wie zum Beispiel Geschmack oder Geruch oder auch das Aussehen. Und wenn das Datum erreicht ist, dann müssen wir Verbraucher selber prüfen, sozusagen mit all unseren Sinnen. Und in den meisten Fällen ist das Lebensmittel auch noch genießbar."
Abmoderationsvorschlag:
Weitere Informationen und Tipps rund ums Thema "Lebensmittelkennzeichnung" finden Sie im Netz unter www.BLL.de.
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Pressekontakt:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Manon Struck-Pacyna
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